Sylt-Hexenjagd greift jetzt auch auf unbeteiligte Zuschauer über Kontaktschuld nach Sylter Art: Rot-grün-woke Ketzerverfolgung immer totalitärer

Die Rechtsprechung in Deutschland ist eindeutig. „Parolen wie ‘Ausländer raus‘ gelten nicht per se als strafbar“, muss selbst die SPD-Zeitung „Vorwärts“ nach dem „Eklat von Sylt“ kleinlaut eingestehen. „Um eine strafbare Volksverhetzung anzunehmen müssen weitere Begleitumstände hinzutreten, etwa die Verwendung von NS-Kennzeichen. Dies entschied schon 1984 der Bundesgerichtshof.“ Auch die Verfassungshüter als letzte Instanz sehen das so: „‘Ausländer raus‘ allein nicht strafbar“, titelte am 5. März 2010 die „taz„: „‘Ausländer-Raus‘-Parolen alleine verletzen nicht die Menschenwürde und sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.“

Wäre die Bundesrepublik noch ein funktionierender Rechtsstaat, würde diese höchstrichterliche Rechtsprechung respektiert und den Grölern von Sylt dürfte kein juristisches oder arbeitsrechtliches Nachspiel drohen. Weil die Bundesrepublik aber längst ein „Linksstaat“ ist und rot-grün-woke Ideologie über Recht und Gesetz geht, haben die besoffenen Jugendlichen bereits ihre Arbeit verloren, eine von ihnen bekam jetzt von ihrer Hochschule Hausverbot und soll exmatrikuliert werden, und Bundestagspräsidentin Bärbel Bas forderte die Höchststrafe für die jungen Menschen – bis zu fünf Jahre Haft. Die Sozialdemokratin Bas liest wohl die eigene Parteizeitung nicht. Und pfeift ganz offensichtlich auf die Rechtsprechung und damit den Rechtsstaat.

Der Umgang mit den jungen Menschen von Sylt, die sich im Suff daneben benommen haben, hat die Züge einer mittelalterlichen Hexenjagd bzw. Ketzerverfolgung angenommen. Sie werden öffentlich an den Pranger gestellt – in einer Gesellschaft, in der jeder Gruppenvergewaltiger, Kinderschänder und Messerstecher sorgfältig von den Medien verpixelt wird, mit dem Hinweis, seine Persönlichkeitsrechte seien zu schützen.

Um den Verstoß gegen die eigenen Maßstäbe zu rechtfertigen, ist etwa dem WDR kein Zynismus zu absurd. Der Sender zitiert den Rechtsanwalt Philipp Obladen – ohne zu erwähnen, dass er für die Grünen für den Bundestag kandidierte – mit folgender Aussage:  „Bei vielen Personen dürfte ein unausgesprochenes Einverständnis für die Aufnahmen vorliegen. Zum Beispiel bei der Frau, die in die Kamera singt. Das gilt auch für den Mann im Hintergrund, der den angedeuteten Hitlergruß in die Kamera zeigt.“ Perfider geht es gar nicht mehr. Dass der Grüne den Jugendlichen unterstellt, sie seien einverstanden mit der eigenen sozialen Hinrichtung, ist ein Zynismus, wie man ihn früher nur aus Schurkenstaaten kannte.

Neben dem Zynismus haben wir es hier mit gezielter Desinformation zu tun. Was auf dem Video zu sehen ist, ist nämlich kein Hitlergruß – man kann es allenfalls als Karikatur eines Hitlergrußes auslegen. Ein Blogger schrieb dazu passend, wer im Dritten Reich einen solchen „Hitlergruß“ gezeigt hätte wie der Mann auf dem Video, hätte dafür wegen Verächtlichmachung Hitlers mit seiner unverzüglichen Inhaftierung rechnen müssen.

Aber solche Differenzierungen werden nicht mehr gemacht, wenn es um Ketzerverfolung geht.

 

Doch es kommt noch schlimmer. Obwohl man glaubt, das sei gar nicht mehr möglich, nimmt die Hexenjagd immer absurdere und totalitärere Züge an. Die „taz“ hat zwei weitere „Sylt“-Videos der Beteiligten ausfindig gemacht – kein Wunder, rufen die rot-grünen Ketzerverfolger doch öffentlich zu Denunziationen auf – und stellt nun Leute an den Pranger, weil sie in der Nähe waren. Ich wiederhole: Nicht, weil sie mitgemacht haben. Denn das taten sie nicht. Sondern nur, weil sie in der Nähe der „Ketzer“ waren – bei einem ganz anderen Video, auf dem gar keine fragwürdigen Parolen zu hören sind.

Die „taz“ schreibt zu den früheren Videos: „Damals ebenfalls Teil der Reisegruppe: ein Lokalpolitiker der CSU, der auch für den Landtag kandidierte. Auf Anfrage der taz distanzierte er sich von den Parolen, die er ‘aus tiefster Überzeugung‘ ablehne, und erklärte, noch nie in seinem Leben im Pony Club oder in Kampen gewesen zu sein.“

Das muss man sich einmal vorstellen! Die Inquisitoren von der „taz“ suchen den Mann heim, nur weil er früher einmal mit den „Ketzern“ aus dem jetzigen Video auf einem anderen Video zu sehen war.

Das zeigt, dass die Sache inzwischen das Niveau eines Kampfes von religiösen Eiferern gegen vermeintlich „unsaubere“ Ungläubige erreicht hat. Bereits die Nähe zu einem „Ketzer“ kann dazu führen, dass man auf den Scheiterhaufen gebracht wird. Es hilft allenfalls Abbitte – wie sie der Wirt von Sylt übte, obwohl er rein gar nichts für das Verhalten seiner Gäste konnte. Trotzdem bekommt er inzwischen „übelste Beleidigungen“ und sogar Morddrohungen.

Es geht noch weiter. Ich zitiere erneut aus der Zeitung: „Nach taz-Informationen gehörte zu der Reisegruppe auch ein Mann, der Manager bei Vodafone Deutschland und Dozent an der Hochschule Coburg war. Er ist auch in dem aktuellen Skandalvideo in einem Kapuzenpullover einer Luxusmarke zu sehen, Neupreis: über 1.000 Euro. Er äußerte sich nicht auf Anfrage der taz.
Einen seiner ehemaligen Studenten, mit dem die taz sprechen konnte, überrascht es nicht, dass er auf Sylt dabei war. Der Mann sei mit Studierenden bereits öfter zu Nobel-Orten gereist, nach Ischgl oder ins P1 nach München. Als Dozent habe er immer cool rüberkommen wollen. Rassistische Sprüche habe er von ihm nie vernommen, er habe sich gar nicht politisch geäußert.“

Hier wird massiv gegen den Mann Stimmung gemacht, weil er teure Kleidung trägt. So viel ich weiß, ist das – noch – nicht verboten in der rot-grünen Bundesrepublik.

'Vollumfängliche Prüfung‘

Weiter schreibt die Zeitung: „Als an Pfingsten 2024 die rassistischen Parolen gerufen werden, sieht man auf dem Video, wie er daneben steht und zur Musik wippt. Er singt nicht mit, schreitet aber auch nicht ein. Die Hochschule Coburg erklärte auf Instagram, der Sachverhalt werde untersucht und entsprechende Konsequenzen gezogen. Vodafone Deutschland schrieb in dem Netzwerk, die genannten Vorfälle würden intern vollumfänglich geprüft.“

Mit anderen Worten: Die „taz“ denunziert den Mann bei seinem Arbeitgeber und sogar seiner Hochschule, weil er auf dem Video zu sehen ist – obwohl er dort gar nichts tut. Oder genauer gesagt: Weil er dort gar nichts tut. Was hätte er machen sollen? Die Polizei rufen und denunzieren? Schläge austeilen? Eine verbale Intervention wäre angesichts des Trubels sicher sinnlos gewesen – und nicht ganz ungefährlich. Zumal anzunehmen ist, dass der Manager nicht ganz nüchtern war wie die meisten Feiernden.

Hochschule und Arbeitnehmer prüfen nun „vollumfänglich“ das Nichtstun des Mannes.

Fazit des Grauens

Weil es gar so ungeheuerlich ist, fasse ich es noch einmal zusammen: Jugendliche werden an den Pranger gestellt, von der Uni und aus dem Job geschmissen, weil sie eine Parole grölten, die man verurteilen mag – die aber laut höchstrichterlicher Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt wird. Menschen, die früher mit diesen Jugendlichen gemeinsam zu sehen waren und solche, die auf dem Video zu sehen sind, aber die Parolen nicht mitsangen, werden ebenfalls öffentlich an den Pranger gestellt und bei ihrem Arbeitgeber denunziert.

Nichts Ähnliches geschieht indes, wenn Hunderte türkische Fußballfans in Stuttgart die gleichen Parolen singen, wenn Migranten in Berlin „Scheiß-Juden“ rufen oder Studenten die Humboldt-Uni besetzen, dort judenfeindliche Parolen an die Wand malen und sogar die Vernichtung des Staates Israel fordern. Dazu schweigen der Kanzler und die Bundestagspräsidentin, die lautstark die Gröler von Sylt verurteilt haben.

Wer sich die Dynamik des Prozesses in Deutschland ansieht, und nicht von der rot-grünen Propaganda benebelt ist, dem kann es nur noch Angst und Bange werden. Die Hexenjagden und die Ketzerverfolung haben eine Geschwindigkeit und eine Massivität angenommen, dass einer der leider logischen folgenden Schritte die Inhaftierung Andersdenkender ist. Wobei auch das kein Novum wäre: Michael Ballweg und Ärzte, die sich der Impf-Nötigung und dem Masken-Wahnsinn widersetzten, lassen grüßen.

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