Trotz Aufruf zum „Keulen“ – keine Ermittlungen gegen Böhmermann „Nicht das erforderliche Maß an Gehässigkeit und Rohheit“
Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft Mainz hält Böhmermanns Aufforderung, „Nazis“ zu „keulen“, für unbedenklich. Sie öffnet damit Hass und Hetze in den Medien sperrangelweit die Tore.