Drohbescheide an ungeimpfte Pflegekräfte sind rechtswidrig Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht mit überraschender Volte
Gesundheitsämter dürfen Pflegern und Krankenschwestern keine Bußgelder androhen oder Impfnachweise fordern. Das VG Schleswig-Holstein bezeichnet dies als rechtswidrig. Geklagt hatte eine ungeimpfte Zahnarzthelferin. Von Daniel Weinmann.