Reger Reiseverkehr: Flüchtlinge auf Heimurlaub Regierung drückt bei Reisen ins Herkunftsland beide Augen zu
„Für eine generelle behördliche Verhinderung von Reisen in die Herkunftsländer (gibt es) keine Rechtsgrundlage und damit auch keine Möglichkeit der Versagung durch die Ausländerbehörden“ – so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Von Alexander Wallasch