Landkreis Düren verbietet Blumen und Kränze auf Soldatenfriedhöfen Trauern nur noch mit Ausnahmegenehmigung
Posse um eine Friedhofsordnung in NRW. Im Widerspruch zum Gräbergesetz und Grundgesetz – so die Auffassung eines Anwalts – sind Trauerbekundungen nur noch unter Vorbehalt erlaubt. Von Kai Rebmann.