Ukraine: Nutzen Kommunen die Hilfsbereitschaft ihrer Bürger aus? EXKLUSIV: Erfahrungsbericht eines Lesers aus NRW

Von Kai Rebmann

In wenigen Wochen jährt sich der Beginn des Ukraine-Kriegs zum ersten Mal. Nach Russland und Polen hat Deutschland mit etwas mehr als einer Million die meisten Flüchtlinge aus dem Krisengebiet aufgenommen. Dass diese gewaltige Welle aus Osteuropa nicht in ein ähnliches Chaos ausgeartet ist, wie es in den Jahren ab 2015 der Fall gewesen war, ist neben vielen weiteren Faktoren nicht zuletzt auch der beispiellosen Hilfsbereitschaft in der deutschen Bevölkerung zu verdanken. Zehn- wenn nicht Hunderttausende Familien aus der Ukraine fanden Zuflucht in Privatunterkünften, teilweise bei Freunden und Bekannten, teilweise aber auch bei zuvor wildfremden Menschen.

Die Zuständigkeit für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen liegt zunächst bei den Städten und Gemeinden, die von den übergeordneten Behörden nach bestimmten Schlüsseln ein festes Kontingent zugewiesen bekommen. Wenn es in den betreffenden Kommunen genug Bürger gibt, die diese Menschen bei sich zu Hause oder in sonstiger Weise privat unterbringen und versorgen, können die Rathäuser und Sozialämter drei Kreuze machen, da sie ihren von oben auferlegten Verpflichtungen dann mit vergleichsweise geringem Aufwand nachkommen können. Dieses gesellschaftliche Engagement wurde aber nicht überall in angemessener Weise gewürdigt. Jetzt hat uns das Schreiben eines Lesers aus Nordrhein-Westfalen erreicht, das den Verdacht nahelegt, dass die Hilfsbereitschaft ihrer Bürger von den Kommunen zumindest in einigen Fällen zur eigenen Bereicherung ausgenutzt worden ist.

Wo sind die Zuweisungen vom Land hingeflossen?

Die vierköpfige Familie wohnt in Leopoldshöhe (Kreis Lippe) und hat im vergangenen Jahr eine fünfköpfige Familie aus der Ukraine drei Monate lang bei sich zu Hause aufgenommen. Der Leser berichtet von einer wunderbaren Zeit, „in der wir das Glück hatten, neue Freunde kennenzulernen.“ Er wisse, dass das Zusammenleben nicht überall funktioniert hat, bei ihnen habe es aber nie irgendwelche Probleme gegeben. Umso mehr Ärger gab es dafür mit der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Gemeindeverwaltung in Leopoldshöhe, insbesondere dem dortigen Sozialamt. Man habe sich um alle Belange der Flüchtlingsfamilie gekümmert und sämtliche Fahrten, Einkäufe und sonstige Kosten übernommen. Erst auf dringliche Nachfrage habe die Familie dann eine Kostenpauschale in Höhe von rund 300 Euro pro Monat erhalten, so der Leser.

Als sich dann irgendwann abzeichnete, dass die Gastfamilie über kurz oder lang – wohl allein schon aus Platzgründen – eine eigene Bleibe benötigen würde, habe man bei der Wohnungssuche zunächst keine Unterstützung erhalten. Auch hier musste der Leser mehrfach nachbohren, ehe zumindest etwas Bewegung in die Sache gekommen ist. Schließlich wandte er sich dazu mit folgendem Schreiben an das Rathaus: „Können Sie und Ihre Kollegen (uns) unterstützen? Wie wir schon vor einigen Wochen diskutiert haben, hat die Gemeinde Leopoldshöhe für die Unterbringung der Flüchtlinge eine nicht unbeachtliche Summe monatlich erhalten. Die Unterbringung haben allerdings wir geleistet. Da frage ich mich, ob das nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Ansonsten frage ich mich, wie man diese Summe rechtfertigen kann? So wie ich das verstehe, sollten die Ressourcen von der monatlichen Pauschale von 875 Euro je Flüchtling für solche Fragen bereitgestellt werden, oder verstehe ich das falsch?“

Gemäß Paragraf 4 FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz) stellt das Land den Gemeinden für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der ausländischen Flüchtlinge eine Kostenpauschale in der genannten Höhe zur Verfügung. Für eine fünfköpfige Familie aus der Ukraine ergibt das eine Summe von 4.375 Euro pro Monat. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Der Leser beansprucht die Zuweisung vom Land nicht für sich. In Anbetracht der mangelhaften Unterstützung fragt sich der Familienvater vielmehr, wo dieses Geld hingeflossen ist bzw. wofür es verwendet wird. So entstehe der Eindruck, dass sich Kommunen an den Flüchtlingen bereichert und die Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft der eigenen Bürger schamlos ausgenutzt haben. Der Leser schätzt, dass in Leopoldshöhe allein im ersten Halbjahr 2022 rund 150 Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen worden sind. Diese seien fast ausnahmslos privat untergebracht worden. Das sei gerade für kleinere Kommunen ein „lukratives Geschäft“.

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Tank-Gutschein für 35 Euro als Dankeschön

Trotz der zahlreichen bürokratischen Hürden und der geringen Unterstützung durch die Gemeinde hätte sich der Leser eigenem Bekunden zufolge mit diesem Fall gar nicht an unser Team gewandt – wenn er nicht vor wenigen Tagen ein Schreiben des Bürgermeisters in seinem Briefkasten vorgefunden hätte. Darin heißt es unter anderem: „Die Gemeinde Leopoldshöhe möchte gerne die Fördergelder des Landes, die uns erreicht haben, an Sie weitergeben. Eine kleine Formalität ist zu beachten: Da es sich um Fördergelder handelt ist Ihre Unterschrift auf dem beigefügten Formular notwendig.“

Mit anderen Worten: Der Empfänger sollte dem Schultes den Erhalt der „Fördergelder des Landes“ bestätigen. Das ehrenamtliche Engagement des Lesers und seiner Familie in Form der Aufnahme von fünf Flüchtlingen aus der Ukraine hat in drei Monaten etwas mehr als 13.000 Euro in die Gemeindekasse gespült. Und was befand sich neben dem Dankschreiben des Bürgermeisters noch in dem Umschlag? Ein Tank-Gutschein in Höhe von 35 Euro.

Das klingt natürlich viel zu absurd, um wahr zu sein. Aus diesem Grund haben wir im Rathaus in Leopoldshöhe nachgefragt und um eine Stellungnahme gebeten. An Bürgermeister Martin Hoffmann (SPD) wurden hierzu unter Berufung auf den Auskunftsanspruch nach dem Presserecht die folgenden Fragen formuliert:

1. Wie viele Flüchtlinge, insbesondere aus der Ukraine, sind aktuell in Leopoldshöhe untergebracht?

2. Wie viele dieser Flüchtlinge sind in Privatunterkünften untergekommen?

3. Ist es zutreffend, dass die Gemeinde Leopoldshöhe gemäß Paragraf 4 Absatz 2 FlüAG als „kreisangehörige Gemeinde“ für die Versorgung ausländischer Flüchtlinge eine Kostenpauschale in Höhe von 875 Euro erhält? Ist es weiter zutreffend, dass dies bei einer dreiköpfigen Familie einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.625 Euro entspräche?

4. In welchem Umfang werden diese Kostenpauschalen an Bürger weitergegeben, die ausländische Flüchtlinge privat unterbringen? Wofür werden diese Gelder gegebenenfalls darüber hinaus eingesetzt?

5. In welcher Art und gegebenenfalls welcher Höhe werden Bürger entschädigt, die ausländische Flüchtlinge privat unterbringen?

Es handelt sich offensichtlich um Fragen, die jeder Bürgermeister auch ohne vorherige Konsultation seiner zuständigen Amtsleiter beantworten können sollte. Dennoch blieb die Anfrage bis zum Ablauf einer angemessen gesetzten Frist unbeantwortet.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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