Von Daniel Weinmann
„Personen, die überraschend und kurz nach der Impfung versterben, zeigen bei unseren Untersuchungen in 30 Prozent einen direkten Impfzusammenhang.“ Diese Worte rütteln auf. Umso mehr, weil sie von Peter Schirmacher stammen, der nicht nur Direktor der Universitäts-Pathologie in Heidelberg, sondern seit 2012 Mitglied der Leopoldina, der Nationalen Akademie der Wissenschaften, ist.
Die älteste naturwissenschaftlich-medizinische Gelehrtengesellschaft im deutschsprachigen Raum ist gänzlich frei von jeglichem Fake News-Verbreitungsverdacht, da sie zu 80 Prozent aus Mitteln vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 20 Prozent vom Bundesland Sachsen-Anhalt finanziert wird.
Bereits im August vergangenen Jahres drängte der 60-Jährige zu deutlich mehr Obduktionen von Geimpften. Neben Coronatoten müssten auch die Leichname von Menschen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung sterben, häufiger untersucht werden, sagte Schirmacher damals der Deutschen Presse-Agentur.
»Hier besteht hier eine wichtige Informationslücke«
Mit seinem Team zählt er zu den Einzigen, die sich systematisch um diese Fälle gekümmert haben. 90 Prozent der Obduzierten werden nach Angaben des Heidelberger Obduktionskollektivs tot zu Hause aufgefunden.
„Normalerweise werden diese Verstorbenen nicht obduziert, weil sie keine Patienten sind, ohne Arztkontakt sterben und kein Fremdverschulden vorliegt“, berichtet der Mediziner im Corona-Podcast der „Rhein Neckar Zeitung“. „Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass diese Fälle überwiegend nicht erkannt und untersucht werden. Daher besteht hier eine wichtige Informationslücke.“ Grund genug für den Pathologen, von einer Untererfassung im Bundesgebiet auszugehen.
„Es muss in jedem Fall geklärt werden, inwieweit ein Zusammenhang zwischen Versterben und Impfung besteht“, fordert Schirmacher, „das trägt dazu bei, schwere Impfnebenwirkungen besser zu diagnostizieren, behandeln und zu verhindern. Impfstoffe und Impfstoffeinsatz können verbessert werden.“ Er sieht zudem eine Fürsorgepflicht in Bezug auf Impfgeschädigte, die auch im Infektionsschutzgesetz verankert sei.
Zahlen in der Bevölkerung vermitteln einen falschen Eindruck von der Gefährlichkeit der Infektion
Auch Hinterbliebene hätten bei Impfzusammenhang ein Anrecht auf Entschädigung – aber nur auf Antrag. „Ohne den Obduktionsbefund wird es in den wenigsten Fällen dazu kommen“, mahnt der Pathologe, „jeder, der rational darüber nachdenkt, wird zum Schluss kommen, dass der Staat hier nicht wegschauen darf.“
Schirmacher weiß, wovon er spricht, Heidelberg hat eine Covid-Obduktionsquote von rund 70 Prozent. „Die Todeszahlen, die das Robert Koch-Institut täglich veröffentlicht, drücken nicht aus, ob Menschen ursächlich an Corona verstorben sind. Wir müssen nach unseren derzeitigen Daten und Informationen anderer Zentren davon ausgehen, dass mittlerweile der Anteil der Fälle hoch ist, die zwar einen positiven Test haben, aber nicht an Covid verstorben sind. Insofern vermitteln diese Zahlen in der Bevölkerung einen falschen Eindruck von der Gefährlichkeit der Infektion.“
Ein weiterer Grund, der entschieden gegen eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren spricht: Die jüngsten Verstorbenen, die Schirmacher mit seinem Team obduziert hat, waren Einzelfälle in den 40ern und 50ern. Das Durchschnittsalter liegt nach seiner Beobachtung bei 75 bis 80 Jahren.
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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
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