Uniklinik Greifswald: Vollbart verboten, Hitlerbart erlaubt Bizarrer Auswuchs der Hygiene-Hysterie

Von Daniel Weinmann

Die Coronakrise hat zu einer nie dagewesenen Zahl an Vorschriften und Reglements geführt. Doch die jüngste „Erinnerung“ der Universität Greifswald stellt alles Bisherige in den Schatten – und dürfte selbst die regelverliebten Deutschen brüskieren.

Um die schlimmste Pandemie aller Zeiten nicht zur Auslöschung allen Lebens ausufern zu lassen, hat die Hochschule eigens einen Krisenstab eingerichtet. Dieser nimmt offensichtlich sämtliche Bereiche des Lebens ihrer Studierenden unter die Lupe, um einer Verbreitung des Virus mit Vehemenz entgegenzuwirken.

Dazu zählt nicht zuletzt die Art der Gesichtsbehaarung. „Bitte passen Sie Ihre Rasur umgehend hygienekonform (…) an”, appellierte der Katastrophenschutz der Uni-Medizin Greifswald jüngst in einer E-Mail. Der Hintergrund für diejenigen, die darin auch beim besten Willen keinen Zusammenhang mit Corona sehen: Nur wenn die Masken eng genug am Gesicht anliegen, ist ein wirkungsvoller Schutz gegen die Übertragung des Virus gewährleistet.

Um die Bedeutsamkeit dieses Hygiene-Imperativs zu unterstreichen, verweist die als „Erinnerung“ getarnte Anweisung auf die entsprechenden Paragraphen aus dem Arbeitsschutzgesetz und droht bei Nichteinhaltung prophylaktisch mit Problemen des Versicherungsträgers.

Nur 13 von 36 Bart-Typen sind erlaubt

Eingriffe in die Bartrechte seien unvermeidbar, „wenn es um die Sicherheit des Patienten und des medizinischen Personals geht“, unterstrich der Chef des Krisenstabes der Uni, Klaus Hahnenkamp. „Studierende, die keine dicht anliegende Maske tragen, sind durch die verantwortliche Kursleitung vom Unterricht auszuschließen.“ Sie hätten schließlich Patientenkontakt.

Damit Mann weiß, was sich dahinter verbirgt, hat der Krisenstab seine E-Mail mit einer Infografik versehen. Sie stammt aus dem Jahr 2017 und wurde ursprünglich von den Centers for Disease Control and Prevention (CDC) in den USA veröffentlicht. Abgebildet sind 36 unterschiedliche Barttypen mit englischen Bezeichnungen. Befindet sich ein Häkchen darunter, ist diese Art der Gesichtsbehaarung laut dem Uni-Krisenstab erlaubt. Ein „x“ hingegen warnt vor mangelnder Maskenkonformität. Die Faustregel lautet kaum überraschend: je kleiner, je besser.

Besonders bizarr: Zu den 13 erlaubten Gesichtshaar-Frisuren zählt der Typ „toothbrush” (deutsch: Zahnbürste). Dass sich damit ausgerechnet mit Adolf Hitler einer der unbeliebtesten Deutschen schmückte, gehört zu den abstoßendsten Treppenwitzen dieser Pandemie.


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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

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Text: dw

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