Verfassungswidrig: Ampel gibt Ü80-Sonderregelung auf Jetzt gleiche Heiz-Gängelei für alle – unabhängig vom Alter

Die Nerven liegen blank in Deutschland in diesen Tagen. „Die Grünen treiben die Ü80-Jährigen offen in den Selbstmord, da die das mehrheitlich weder schaffen noch bezahlen können“ – mit diesen Worten schickte mir ein Freund heute einen Artikel mit der Überschrift: „Heizungsgesetz: Ampel streicht Sonderregel für Ü80-Jährige“. Im Vorspann des Textes in der „Welt“ heißt es: „Ursprünglich war im sogenannten Heizungsgesetz eine Ausnahme für Senioren in selbst genutzten Immobilien vorgesehen – auch, weil über 80-Jährige seltener an Kredite kommen. Im überarbeiteten Gesetzentwurf fehlt diese Sonderregel nun.“

Ich hoffe, der Freund irrt sich. Aber beim Regierungshandeln von Rot-Grün kann man heute leider keinerlei schwerwiegend negative Folgen mehr ausschließen. Allein die Begründung dafür, dass die geplante Regelung nun doch nicht ins Gesetz kommen soll, lässt einem die Haare zu Berge stehen – so man denn noch welche hat in diesen verrückten Zeiten: Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar“, sagte FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad laut „Welt“.

Wie bitte? Und das bemerkt man erst jetzt, dass diese Regelung, die man so lange plante, verfassungswidrig gewesen wäre? Da hat ein durchschnittlicher Metzgerbetrieb wohl mehr rechtliches Gespür als unsere Bundesregierung.

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Ursprünglich wollte die Ampel die Gängelung der Bürger bei ihrer Heizung von ihrem Alter abhängig machen – eine weltweite Neuerung. Und nicht die einzige: Deutschland wird bald das erste Land, in dem man sein Geschlecht frei wählen kann, aber nicht seine Heizung. Für Menschen mit dem Mindestalter 80 sollte für selbst genutzte Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen in Fällen, in denen eine Heizung irreparabel defekt ist, im Gegensatz zu jüngeren Immobilienbesitzern keine Pflicht bestehen, auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Ökostrom umzusteigen.

Nachdem nun klar wurde, dass die Ampel monatelang verfassungswidrige Pläne hatte, ohne das zu merken, ist auch die Frage, wie viel von dem Versprechen zu halten ist, dass die FDP-Frau Konrad gab: „Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen.“

Andreas Audretsch von den Grünen sagte dem Bericht zufolge: „Wir wollen, dass allen Hauseigentümern der Umstieg auf klimaneutrale Heizungen ermöglicht wird.“ Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition, so die „Welt“.

Für viele Menschen sind aber auch 30 Prozent von Summen im höheren fünfstelligen Bereich nicht zu schultern. Auch wenn es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben soll – die Menschen bleiben doch auf diesen Kosten sitzen. Außerdem ist die Frage, wie die Bürokratie mit den Anträgen fertig wird. Ganz abgesehen davon, dass so Immobilienbesitzer zu Bittstellern und Kostgängern des Staates gemacht werden.

Der Grüne Audretsch verweist zudem auf eine allgemeine Härtefallklausel: „Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann – egal ob aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten – kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter.“

Für viele Menschen wird also ihre Existenz von der Gnade der Behörden abhängen.

Keine rosigen Aussichten.

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