Warum Brandenburg sitzt? Weil er sich beim Bürgeramt abmeldete Was die Staatsanwaltschaft mir schreibt – und warum es viele betrifft

Zuerst war es nur eine Vermutung. Ich habe sie am Freitag aufgeschrieben und dabei gedacht: Eigentlich kann es so nicht sein. Jetzt bestätigt es die Staatsanwaltschaft Berlin – mir, schriftlich, auf Anfrage.

Die Vermutung war: Paul Brandenburg sitzt nicht in Untersuchungshaft, weil er „fluchtgefährdet“ wäre, sondern weil ihn eine Behörde für „flüchtig“ erklärt hat. Und das ist nicht dasselbe. Bei Fluchtgefahr muss ein Richter prüfen, ob Meldeauflage, Passabgabe oder Kaution genügen – das steht so in Paragraf 116 der Strafprozessordnung, und der gilt für Haftbefehle, die „lediglich wegen Fluchtgefahr“ ergangen sind. Bei einem Haftbefehl wegen bereits erfolgter Flucht muss der Haftrichter (oder muss man genderdeutsch jetzt sagen das „Haftrichtende“) das nicht prüfen.

Auf meine Frage, welcher Haftgrund angenommen wurde und auf welche Tatsachen er sich stützt, schrieb mir die Staatsanwaltschaft heute:

„Der Haftgrund der Flucht wurde angenommen, nachdem der Beschuldigte sich mit unbekanntem weiteren Verbleib von seinem hier zuletzt bekannten Wohnsitz abgemeldet hat und ein weiterer Wohnsitz hier nicht bekannt geworden, insbesondere nicht mitgeteilt worden ist.“

Das ist alles.

Die Flucht, von der hier die Rede ist, besteht aus einem Formular. Jemand war beim Bürgeramt und hat sich abgemeldet. Keine falschen Papiere, kein Untertauchen, keine ignorierte Vorladung – ein Vordruck, zwei Unterschriften, fertig. Das ist in Deutschland kein Delikt, sondern eine Pflicht: Wer wegzieht, muss sich abmelden. Brandenburg hat getan, was das Meldegesetz von ihm verlangt. Daraus hat eine Staatsanwaltschaft einen Haftgrund gemacht.

Unerreichbar – und am Gate erwartet

Und weiter:

„Dass der Beschuldigte sich regelmäßig in Berlin aufhalten mag, ist unerheblich, weil ihn diese Aufenthalte nicht für das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren erreichbar machen.“

Halten wir das fest: Dieselbe Behörde, die einen Mann nicht erreichen kann, wusste, mit welcher Maschine er kommt, wann sie landet und an welchem Gate sie ausrollt. Sie hat Beamte dorthin geschickt, und die standen pünktlich da. Mehr noch: Sie bestreitet nicht einmal, dass er sich regelmäßig in Berlin aufhält. Und spricht dennoch von „Flucht“.

Für eine Zustellung hätte eine Briefmarke gereicht. Man hat stattdessen Polizisten an einen Flugsteig geschickt. Wer am Gate steht, hat nicht gesucht. Er hat gewartet.

Und noch etwas: Brandenburg hat einen Anwalt. Markus Haintz, Kanzlei in Ulm, Adresse im Impressum, Telefonnummer öffentlich. Vor ihm hatte er einen anderen, auch der ist bekannt. Ein Beschuldigter mit Verteidiger ist für eine Staatsanwaltschaft der leichteste Fall der Welt – man schreibt dem Anwalt. Das ist Alltag in jedem Verfahren in diesem Land. Hier soll es nicht möglich gewesen sein.

Auf meine Frage, ob stattdessen Fluchtgefahr erwogen wurde, kommt der Satz, auf den es ankommt:

„Ja, Fluchtgefahr wurde geprüft, jedoch ist der Haftgrund der Flucht das speziellere Gesetz das Anwendung findet.“

Man hat also beides geprüft und sich für die Variante entschieden, bei der der Richter nichts mehr abwägen muss.

Dabei ist die Begründung schon in sich schief. Fluchtgefahr heißt: Er könnte weglaufen. Flucht heißt: Er ist schon weg. Nur ist er eben nicht weg. Er kommt regelmäßig nach Berlin, unter seinem eigenen Namen, mit einem Linienflug, mit seinem zehnjährigen Kind an der Hand. Man kann nicht gleichzeitig untergetaucht sein und am Flughafen die Gangway heruntersteigen. Von den beiden Haftgründen hat man den gewählt, der auf diesen Mann nicht passt – und das ist „zufällig“ derselbe, bei dem der Haftrichter nicht mehr fragen muss, ob es auch ohne Zelle geht.

Das Problem ist die Adresse. Eine Adresse hilft nicht.

Zum Schluss schreibt die Staatsanwaltschaft, mildere Mittel kämen nur in Betracht,

„soweit sie geeignet sind den Haftgrund, also die Flucht bzw. Fluchtgefahr zu beseitigen. Dies ist nach hiesiger Einschätzung nicht der Fall.“

Übersetzt lautet die Auskunft also so:

Warum sitzt er? Weil wir nicht wissen, wo er wohnt.

Und wenn er sagt, wo er wohnt? Dann wissen wir es immer noch nicht.

Das ist kein Argument, das ist ein geschlossener Kreis. Der Haftgrund ist nach dem ersten Absatz dieses Schreibens eine fehlende Meldeadresse. Das mildere Mittel, das genau diese Lücke schließt, heißt: Adresse nennen, Zustellungsbevollmächtigten benennen, Pass abgeben, sich jede Woche bei der Polizei melden. Eine Behörde, die behauptet, das nähme ihr die Sorge nicht, sagt damit nur, dass sie die Sorge nicht genommen haben will.

Und man beachte, wie schnell die große Unterscheidung wieder verschwindet. Ein paar Sätze vorher war entscheidend, dass es Flucht ist und nicht Fluchtgefahr – deswegen sitzt er. Jetzt heißt es „Flucht bzw. Fluchtgefahr“. Dasselbe Haus, dieselbe Mail, vier Absätze Abstand. Wenn es um die Zelle geht, ist der Unterschied unverzichtbar. Wenn es um die Begründung geht, ist er ein „bzw.“.

Und dann ist da noch die Menge

Ich habe heute ein längeres Gespräch mit einem der beiden Verteidiger von Herrn Brandenburg geführt, mit Rechtsanwalt Markus Haintz. Dieser weist mich auf einen weiteren Punkt hin: Die Staatsanwaltschaft begründe den Haftbefehl unter anderem damit, dass gegen seinen Mandanten noch zahlreiche weitere Verfahren liefen – ohne diese inhaltlich zu konkretisieren. Das hält Haintz für juristisch nicht tragbar: Die bloße Anzahl von Verfahren sei kein Haftgrund. Eine Rolle spielen könnte sie allenfalls, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht sich mit den einzelnen Verfahren befasst und geprüft hätten, wie wahrscheinlich dort überhaupt eine Verurteilung ist. Genau das sei hier nicht geschehen.

Er hat recht, und man muss dafür kein Jurist sein. Die Haftgründe stehen abschließend in Paragraf 112 der Strafprozessordnung, und „viel“ steht nicht darunter. Ein Ermittlungsverfahren ist erst einmal nichts als eine Anzeige, die jemand gestellt hat. Als Hinweis auf eine zu erwartende hohe Strafe – und damit auf Fluchtgefahr – ginge die Menge allenfalls durch. Nur hat man ja gerade nicht Fluchtgefahr genommen.

reitschuster.de bei Google bevorzugen

Dazu kommt: Ich hatte ausdrücklich nach den konkreten Tatsachen gefragt, auf die sich der Haftgrund stützt. Genannt wird in der Antwort eine einzige, die fehlende Meldeadresse. Von weiteren Verfahren steht dort kein Wort. Ich habe deshalb nachgefragt, ob der Haftbefehl sie als Begründung nennt. Die Antwort kam prompt:

„Die genaue Zahl weiterer Ermittlungs- oder Strafverfahren wird in der Begründung des Haftbefehls nicht genannt. Der Umstand, dass solche existieren wird jedoch bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft in die Abwägung mit einbezogen.“

Damit bestätigt die Behörde im Kern, was Haintz sagt. Ungenannt bleibt nur die genaue Zahl. Die Verfahren selbst zählen mit, wenn entschieden wird, ob die Haft angemessen ist. Und das, was Haintz vermisst – eine Prüfung, ob an den einzelnen Vorwürfen überhaupt etwas dran ist –, erwähnt die Antwort mit keinem Wort. Dabei können die Verfahren in dieser Abwägung nur in eine Richtung zählen: Wer oft angezeigt wird, sitzt eher. So wird aus der Unschuldsvermutung eine Mengenangabe.

Der „Tagesspiegel“ übrigens, der den Fall zwei Tage nach der Festnahme aufgriff und mit dem Verteidiger nicht gesprochen hat, schrieb von Fluchtgefahr. Die Staatsanwaltschaft stellt jetzt selbst klar, dass es die nicht ist – und dass eben dieser Unterschied der Grund ist, warum Brandenburg in Moabit sitzt. Ein Anruf hätte gereicht.

Warum ausgerechnet dieses Wort?

Bleibt die Frage, warum eine Behörde zu einer Konstruktion greift, die so offensichtlich nicht passt. Dazu gibt es einen Satz, der seit Jahren durch die Netzwerke geistert und jetzt eine ganz neue Brisanz bekommt.

Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen, sagte 2020 im Interview mit dem früheren Zentralorgan der SED, dem „Neuen Deutschland“: „Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht.“ Feuerwehr, Polizei, Generalstaatsanwaltschaft, Verfassungsschutz. Man habe dort gute Leute untergebracht und er hoffe, das werde sich in Zukunft bemerkbar machen, so der Grüne. Das ist kein Gerücht, das Zitat steht sogar in einer Bundestags-Drucksache. Wie der rot-rot-grüne Senat damals mit unliebsamen Staatsanwälten umging, ist ebenfalls dokumentiert.

Die Generalstaatsanwaltschaft – das ist das Haus, das mir jetzt geschrieben hat.

Ein Wort, das es schon einmal gab

Es gab in Deutschland schon einmal einen Staat, für den das Weggehen selbst die Tat war. Er nannte es Republikflucht. Das Wort trug den Gedanken schon in sich: Wer dieses Land verlässt, entzieht sich – und zwar einem Staat, der einen Anspruch auf ihn hat.

Ich setze die Bundesrepublik nicht mit der DDR gleich und ich muss es auch nicht. Ich habe lange genug in einem Land gelebt, in dem der Staat Kritiker umbringen lässt, um den Unterschied zu kennen. Nur folgt daraus nicht, dass hier alles in Ordnung wäre. Es folgt nur, dass ich für die deutschen Verhältnisse keine großen Wörter brauche und nicht wie Brandenburg selbst von SS oder Gestapo spreche. Was in diesem Schreiben steht, ist ohne jede Steigerung schlimm genug.

So töricht es wäre, ein Gleichheitszeichen zu setzen, so töricht wäre es, die Parallelen zu übersehen – und die DDR-isierung der Bundesrepublik. Aufhorchen muss man jedes Mal, wenn eine Denkfigur aus der DDR wiederkehrt. Und leider passiert das gefühlt fast täglich. Im konkreten Fall: Ein Mann meldet sich beim Bürgeramt ab, wie das Gesetz es von ihm verlangt, und eine Behörde macht daraus den Grund, ihn einzusperren. Nicht das, was man ihm vorwirft, bringt ihn in die Zelle. Der Umzug bringt ihn in die Zelle.

Und wer jetzt denkt, das betreffe nur einen streitbaren Arzt mit scharfer Zunge, hat das Schreiben nicht gelesen. Darin steht eine Formel, die auf jeden passt, der dieses Land verlassen hat: abgemeldet, neue Adresse der Behörde nicht mitgeteilt, also flüchtig, also Haftbefehl, also keine Prüfung milderer Mittel. Hunderttausende Deutsche leben in Spanien, Österreich, Montenegro, Zypern oder Thailand. Nach dieser Lesart sind sie alle flüchtig. Es fehlt bei ihnen bisher nur eines: ein Ermittlungsverfahren.

Diese Auskunft hat mir niemand zugeschickt. Ich habe sie erfragen müssen, mit präzisen Fragen und einem zweiten Nachhaken – und getragen wird solche Arbeit von niemandem außer meinen Lesern. Kein Verlag, kein Staatsgeld, kein milliardenschwerer Sponsor, keine Partei redet hier mit. Wenn Sie wollen, dass weiter nachgefragt wird: Boris Reitschuster, IBAN DE30 6805 1207 0000 3701 71, Verwendungszweck „Unterstützung“. Danke!

Mehr zum Thema:

Bild: KI-generiert (Grok), Symbolbild

Für Sie empfohlen: