Paul Brandenburg in U-Haft – die großen Medien schweigen Sein Verteidiger zu mir: Der Zeitpunkt war kein Zufall

Man glaubt immer, es könne einen nichts mehr überraschen. Und dann wird man doch wieder eines Besseren belehrt. Heute früh wäre mir fast das Mineralwasserglas – ich trinke schon lange keinen Kaffee mehr, weil das Leben als Journalist auch so ständig Adrenalinstöße beschert – aus der Hand gefallen, als ich die Nachricht las: Der Arzt Paul Brandenburg sitzt in Untersuchungshaft. Nach Angaben seiner Anwälte wurde er am Berliner Flughafen festgenommen, als er sein zehnjähriges Kind zurückbrachte. Bekannt wurde er in der Corona-Zeit – als einer der wenigen Mediziner, die sich früh und öffentlich gegen Lockdowns, Maskenpflicht und Impfdruck stellten, als die große Mehrheit seiner Kollegen schwieg.

Lesen Sie das bitte noch einmal. Ein Vater kommt mit seinem zehnjährigen Kind am Flughafen an. Und wird vor dessen Augen abgeführt. Was dieses Kind in diesem Moment gesehen hat, mag ich mir nicht ausmalen. Ich habe selbst Kinder. Es war für meine Tochter schlimm genug, wie ich selbst 2021 am Flughafen aufgehalten wurde, weil ich – dank WDR – zur Fahndung ausgeschrieben war. Ich konnte damals allerdings weiter. Brandenburg nicht. Allein schon das Aufhalten macht was mit einem, mit der Familie. Was löst erst die Festnahme aus? Ich möchte gar nicht daran denken.

Ich bekam die Nachricht ausgerechnet heute. Eigentlich hatte ich vor, als Berichterstatter zu Paul Brandenburgs Konferenz „Freihafen“ nach Mallorca zu fliegen, die morgen beginnt. Terminprobleme verhinderten meine Teilnahme. Paul Brandenburg und ich standen deswegen im Austausch. Jetzt fehlt der Gastgeber. Er sitzt in Moabit. Ein Zufall, dass er ausgerechnet vor seiner großen Konferenz festgenommen wurde?

Sechs Sätze, eine Zelle

Der Vorwurf – setzen Sie sich bitte hin: Keine Gewalttat, kein Betrug – sondern sage und schreibe Beleidigung. Sechs Äußerungen über den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner.

Sechs Sätze. Über den Mann, der im Januar vor laufender Kamera sagte, er habe am Morgen des Berliner Stromausfalls „um 8.08 Uhr begonnen, die Telefonate zu führen“ – während rund 100.000 Menschen bei Frost ohne Strom saßen. Nach einer Auskunftsklage des „Tagesspiegel“ musste seine Senatskanzlei einräumen: vor 12.45 Uhr kein einziges Telefonat. Stattdessen stand er an jenem Tag auf dem Tennisplatz. Juristische Folgen hatte das keine. Er nannte das Ganze einen „Fehler in der Kommunikation“. Als der Lügenvorwurf öffentlich wurde, ließ er über seine Anwälte rechtliche Schritte androhen. Die „taz“, die man schwerlich der Sympathie für Leute wie Brandenburg verdächtigen kann, nennt Wegner in ihrem Bericht einen „notorischen Lügner“.

Der eine lässt Anwälte schreiben. Der andere sitzt in Moabit.

In vier Fällen hat Wegner nach Angaben der Staatsanwaltschaft selbst Strafantrag gestellt. In zwei Fällen geht es bei Brandenburg um den berüchtigten Paragraphen 188, die „Majestätsbeleidigung“, die auch ohne Strafantrag verfolgt werden kann. Ich kenne das aus eigener Erfahrung: Auch gegen mich wurde in einem hanebüchenen Fall wegen angeblicher Majestätsbeleidigung ermittelt. Ich weiß, wie sich das anfühlt, wenn der Briefkasten plötzlich zur Bedrohung wird. Für mich ist klar: Hier soll eingeschüchtert werden. Wer Mächtige kritisiert, soll spüren, was ihm blühen kann. Nicht nur er. Alle, die zuschauen.

Was Brandenburg geschrieben hat

Ein Freund fragte mich heute, was Brandenburg denn konkret gesagt habe. Inzwischen weiß ich es – sein Anwalt hat die Äußerungen öffentlich gemacht. Und ich mache es mir nicht leicht, indem ich sie verschweige. Sie sind starker Tobak.

Am 30. Oktober 2025 schrieb Brandenburg auf X: „Erinnerungsservice: Berlins Regierender Bürgermeister @KaiWegner schickt bis heute Kinderficker auf Steuergeld in Kitas. Seine Präsidentin der @polizeiberlin Barbara Slowik bewarb diese Ideologie aktiv durch eigene Auftritte mit einem Kinderporno-Verbrecher.“ Am 15. November nannte er Wegner einen „Pädophilie-Regenten“. Eine Äußerung vom 2. November ist noch einmal von anderer Art. Sie zieht Frauen im Senat hinein, die mit der Sache nichts zu tun haben, und sie ist schlicht widerlich. Ich zitiere sie trotzdem, weil sie zu den sechs Tatvorwürfen gehört: „Mit seinen Frauen im Senat arbeitet Kinderfickerfan @kaiwegner teilweise so eng zusammen, dass sie dabei nackt unter ihm liegen. Alles völlig normal in der Kloake Berlin.“

So schreibe ich nicht, und ich finde auch nicht, dass man so schreiben sollte. Beim Lesen wurde mir anders.

Aber – und darauf kommt es an – er darf so schreiben. Geschmack ist kein Rechtsgut, und Ekel ist kein Haftgrund. In den Vereinigten Staaten gäbe es für solche Sätze allenfalls eine Zivilklage; dass jemand dafür in eine Zelle wandert, wäre dort undenkbar. Bei uns sitzt er in Moabit. Nicht meine Sprache – aber Knast dafür?

Ein Hintergrund gehört trotzdem dazu. Der Mann hinter der Dragqueen „Jurassica Parka“ trat bei Veranstaltungen mit Wegner auf und war 2024 bei einer vom Senat bezahlten Lesestunde für Kinder dabei. Dass er schon 2023 wegen kinderpornografischer Schriften verurteilt worden war, kam erst Ende Oktober 2025 heraus. Ein Jahr später folgte die nächste Verurteilung, zehn Monate auf Bewährung.

All das ist gruselig, ohne jeden Zweifel. Man könnte nun einwenden, dass Wegner nichts wusste von der Verurteilung bei der Veranstaltung. Aber dann hätte die Verwaltung versagt. Und vor allem: Wie kommt ein rechtskräftig Verurteilter in eine Lesestunde vor Kindern, die der Senat bezahlt? Dafür gibt es das erweiterte Führungszeugnis. Hat es jemand verlangt? Offenbar nicht. All das anzuprangern, ist nicht nur richtig, sondern nötig. Nur die Art und Weise, wie es Brandenburg angeprangert hat, war nicht nur schwer zu ertragen, sondern kontraproduktiv. Nüchterne Kritik ist nicht die schwächere Waffe. Sie ist die schärfere.

Dafür gibt es Gerichte

Wenn Wegner sich die Vorwürfe nicht gefallen lassen will, stehen ihm sämtliche Türen offen. Unterlassung, Gegendarstellung, Beleidigungsklage, Schadensersatz – das deutsche Recht ist in solchen Dingen alles andere als zimperlich, und seine Anwälte haben, wie wir gesehen haben, einen schnellen Zugriff. Was in keinem dieser Werkzeugkästen liegt: ein Haftbefehl.

Ein Rechtsstaat, der sich seiner Sache sicher ist, lädt vor, vernimmt, klagt an und lässt ein Gericht entscheiden. Er holt keinen Vater vor den Augen seines Kindes vom Gate, dessen Adresse er kennt.

Zwei Eskalationen – und wir mittendrin

Dieser Fall ist ein trauriges Lehrstück, und zwar in beide Richtungen. Brandenburg eskaliert: Aus berechtigtem Zorn über einen realen Vorgang wird eine Sprache, die nichts mehr aufklärt, sondern nur noch verletzt. Und der Staat eskaliert zurück: Statt zu laden, zu vernehmen, anzuklagen, holt er einen Vater vom Flughafen.

Das eine ist keine Entschuldigung für das andere – und das gilt für beide Seiten. Aber beides zusammen ergibt die Spirale, in der dieses Land sich seit Jahren dreht. Wer so brutal angegangen wird wie Brandenburg, greift zu drastischer Sprache. Wer so durchgreift wie unsere Justiz, bestätigt jeden, der ihr politisches Handeln unterstellt. Am Ende steht eine Gesellschaft, in der nicht mehr gestritten, sondern nur noch bestraft wird – mit Worten oder mit Haftbefehlen.

Und das Schlimmste daran: Beide Seiten halten sich für die Vernünftigen.

Ein kluger Kopf – und trotzdem

Brandenburg ist ein ausgesprochen kluger Kopf. Er hat eine intellektuelle Brillanz, die ihresgleichen sucht. Wer das überprüfen will, kann sich mein Interview mit ihm von 2021 anschauen. Man muss ihm nicht in allem folgen, um zu erkennen, dass hier jemand denkt, und zwar gründlicher als die meisten, die ihn verurteilen.

Paul Brandenburg im Gespräch mit mir, 2021. Heute sitzt er in Moabit.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Mir ist Brandenburg in manchen Aussagen zu brutal in der Sprache und zu radikal. Etwa bei der Gleichsetzung der heutigen Verhältnisse in Deutschland mit dem Dritten Reich. Bei aller Kritik an dem, was bei uns passiert, die scharf sein darf, ja muss – wir leben nicht in den 1930er Jahren. Nur ein Beispiel: Die heutige Polizei macht mir Angst, ja – aber sie als Gestapo zu bezeichnen, halte ich gelinde gesagt für nicht zielführend. Es fällt mir schwer, diese Kritik in einem Moment zu äußern, in dem er mir darauf nicht antworten kann. Aus Gründen, die ich zutiefst verurteile. Ich setze alles daran, dass er wieder rauskommt und mir dann auch widersprechen kann.

Warum ich ihm seine Schärfe nicht übelnehme

Und ich nehme ihm seine Schärfe nicht übel. Wirklich nicht. Denn man muss wissen, was dieser Mann erlebt hat. Im Mai 2022 brach ihm morgens ein Spezialeinsatzkommando die Wohnungstür auf. Nach seiner Schilderung wurde er halbnackt zu Boden gebracht und dort fixiert, Handschellen, schwer bewaffnete Männer in seiner Wohnung. Ein Arzt. Wegen eines Verdachts, der in meinen Augen absurd war und soviel ich weiß auch nie zu einer Verurteilung geführt hat. Wer so etwas erlebt, sieht den Staat danach mit anderen Augen. Kann sich leicht radikalisiere. Ich weiß nicht, ob ich mich nach einer solchen Nacht nicht auch radikalisiert hätte. Ehrlich: Ich weiß es nicht.

Und ich weiß sehr gut, dass sich auch in der kritischen Szene an ihm die Geister scheiden. Er hat dort nicht nur Freunde, im Gegenteil – an manchen seiner Auftritte und Positionen haben sich schon viele abgearbeitet, die sonst auf derselben Seite stehen. Nur: Das ist vollkommen irrelevant. Ob einem jemand sympathisch ist, ob man seine Töne teilt, ob er sich reihenweise Feinde macht – nichts davon entscheidet darüber, ob er in eine Zelle gehört. Genau das ist der Lackmustest für einen Rechtsstaat: Er gilt auch für die Unbequemen. Vor allem für die.

Untersuchungshaft ist das härteste Mittel, das der Rechtsstaat vor einem Urteil kennt. Gedacht für Mörder, die sich absetzen wollen. Für Täter, die Zeugen bedrohen. Nicht für Beleidigungen eines Bürgermeisters. Brandenburg soll „flüchtig“ sein. Ein Mann, der nach Angaben seiner Anwälte wegen seines Kindes regelmäßig in Berlin ist, was Polizei und Staatsanwaltschaft wissen. Flüchtig? Wer das glaubt, soll es mir erklären. Ich höre zu.

Dass er inzwischen im europäischen Ausland lebt, ändert daran nichts. Seine Adresse ist bekannt. Seine Besuche in Berlin sind es auch. Wer geladen werden kann, muss nicht verhaftet werden. In diesem Zusammenhang lohnt auch ein Blick auf den Fall Reiner Füllmich.

Was mir sein Verteidiger sagte

Ich habe inzwischen mit Markus Haintz gesprochen, einem der Verteidiger Brandenburgs. Was er schildert, macht die Sache nicht besser.

Festgenommen wurde sein Mandant demnach direkt am Gate, unmittelbar nach der Ankunft – vor den Augen des Kindes. Für den Jungen sei das sehr dramatisch gewesen.

Zur angeblichen Fluchtgefahr sagt Haintz: Den Behörden sei genau bekannt, dass Brandenburg alle zwei Wochen nach Berlin kommt und jederzeit erreichbar ist. Er geht davon aus, dass der Zugriff gezielt zu diesem Zeitpunkt erfolgte – weil man wusste, dass sein Mandant gemeinsam mit dem Kind ankommen würde. Es gehe um Einschüchterung und um Symbolwirkung.

Die Staatsanwaltschaft stützt den Haftbefehl laut Haintz darauf, dass sein Mandant keinen festen Wohnsitz in Deutschland habe, weil er im europäischen Ausland lebt. Hinzu kommt, dass Paragraph 188 eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorsieht – auch das wird als Haftgrund angeführt.

Bei der Staatsanwaltschaft sei derzeit niemand mehr zu erreichen. Haintz‘ Eindruck ist eindeutig – man wolle verhindern, dass sein Mandant noch rechtzeitig zur Konferenz freikommt.

Das sind die Angaben der Verteidigung. Die Sicht der Staatsanwaltschaft kenne ich nicht – eine Antwort auf meine Anfrage lag bis zur Veröffentlichung dieses Textes nicht vor. Die Behörde hätte es in der Hand, alles zu erklären. Sie müsste nur antworten.

Das große Schweigen

Und noch etwas fällt auf. Zwei Tage nach der Festnahme habe ich nach Berichten in den großen Medien gesucht. Ergebnis: nichts. Kein dpa-Dreizeiler, keine Zeile im „Tagesspiegel“, nichts in der „Berliner Zeitung“, nichts in der „Welt“ (Stand: 30. Oktober 2026, 11.30 Uhr). Ein Arzt sitzt in der Hauptstadt wegen Beleidigungsvorwürfen in Untersuchungshaft – und niemand bei den großen Medien findet das berichtenswert. Dieselben Redaktionen, die bei jedem Bürgermeister-Sticker von „Angriff auf die Demokratie“ schreiben. Sollte ich etwas übersehen haben, korrigiere ich das gerne. Vorerst bleibt es dabei: Schweigen im Walde.

Den Verteidiger anzurufen und die Staatsanwaltschaft zu fragen, dauert übrigens keine halbe Stunde. Ich habe beides getan. Aufgegriffen hat den Fall sonst nur die alternative Presse – „Apollo News“ bekam dort sogar einen Sprecher der Staatsanwaltschaft ans Telefon. Bei mir meldet sich bislang niemand. Man setzt offenbar Prioritäten.

Dabei kennen dieselben Redaktionen das Thema durchaus. Wird in Russland, in der Türkei oder in Belarus ein Regierungskritiker festgenommen, läuft die Maschinerie heiß: Beiträge in den Fernsehnachrichten, Leitartikel, Solidaritätsaufrufe, Betroffenheit bis in die höchsten Ämter. Zu Recht. Ich habe sechzehn Jahre aus Moskau berichtet, ich weiß, wovon ich rede, und ich habe jedes Mal mitgeschrieben.

Nur: Was bitte ist hier anders?

Ein Mann sitzt in Haft, weil er sich über einen Regierungspolitiker geäußert hat. Nicht wegen einer Tat. Wegen Äußerungen – und mögen sie noch so widerwärtig sein. Wer mir erklären will, dass das etwas grundsätzlich anderes ist als das, was wir sonst völlig zu Recht anprangern, soll es versuchen. Ich bin auf die Begründung gespannt.

Der Unterschied ist, dass es diesmal vor der eigenen Haustür passiert. Und genau deshalb will es niemand sehen.

Und jetzt kommt der Teil, bei dem mir endgültig die Hutschnur platzt. Wir reden hier über Berlin. Über eine Stadt, die der „Spiegel“ selbst – das Zentralorgan des Juste Milieu, kein Blatt der bösen Rechten – vor wenigen Tagen die „Hauptstadt des Verbrechens“ genannt hat. Über eine Stadt, in der die mögliche nächste Regierende Bürgermeisterin intern notiert, sie habe Angst vor „Leuten mit Kontakten zur Hamas“, und könne deshalb keine Namen nennen. Über eine Polizei, in der Clan-Strukturen seit über einem Jahrzehnt ein Thema sind. Über Ermittlungen, die eingestellt werden, weil niemand Kapazitäten hat.

Wofür plötzlich alles da ist

Aber für sechs Äußerungen über den Bürgermeister – dafür ist auf einmal alles da. Da gibt es einen Haftbefehl. Da gibt es Bundespolizisten am Gate, die einen Vater vor den Augen seines Kindes abführen. Da gibt es einen Haftrichter, der mitspielt. Da gibt es eine Zelle in Moabit.

Eine mögliche künftige Regierungschefin traut sich nicht, Namen von Islamisten auszusprechen. Aber ein Arzt, der einen Politiker beleidigt, wandert in Untersuchungshaft. Das ist nicht etwa ein Widerspruch. Das ist das Prinzip. Der Staat ist dort stark, wo er auf keinen Widerstand trifft, und schwach, wo es gefährlich wird.

Und gleichzeitig erleben wir, wie Gruppenvergewaltiger mit Bewährung davonkommen, teils ohne einen einzigen Tag hinter Gittern. Dieselbe Justiz, die bei Gewalt gegen Menschen so viel Verständnis aufbringt, insbesondere, wenn die Täter den „richtigen Hintergrund“ haben – wir alle wissen, welchen –, greift bei Worten über einen Bürgermeister zur Handschelle. Was ein Mann einer Frau antut, ist offenbar verzeihlicher als das, was er über einen Politiker sagt.

Wer der Staatsanwaltschaft sagen darf, was sie zu tun hat

Den eigentlichen Skandal sieht Verteidiger Haintz allerdings an einer ganz anderen Stelle. Und ich teile seine Einschätzung.

Die deutsche Staatsanwaltschaft ist nicht unabhängig. Sie ist weisungsgebunden. Paragraph 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes verpflichtet jeden Staatsanwalt, den Anweisungen seiner Vorgesetzten zu folgen. Und ganz oben in dieser Kette steht kein Richter, sondern ein Mitglied der Regierung: die Justizsenatorin.

In Berlin heißt sie Felor Badenberg. CDU. Dieselbe Partei wie Kai Wegner. Sie gehört einem Senat an, dessen Richtlinien der Regierende Bürgermeister bestimmt – also genau der Mann, um dessen Beleidigung es in diesem Verfahren geht. Genau darin sieht Anwalt Haintz den eigentlichen Skandal: dass eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft gegen einen Kritiker ausgerechnet des Mannes vorgeht, an dessen Senatsspitze die Weisungskette endet.

Was ich nicht behaupte

Ich behaupte nicht, dass jemand zum Hörer gegriffen hat. Ich habe keinen Beleg dafür, und ich erfinde keine Belege. Ich sage etwas anderes, und das wiegt schwerer: Jemand hätte es gekonnt. Schon diese Möglichkeit zerstört das Vertrauen, auf dem ein Rechtsstaat ruht.

Kritik von höchster Stelle

Dass das kein Hirngespinst eines kritischen Journalisten ist, hat das höchste Gericht Europas festgestellt. Der Europäische Gerichtshof entschied 2019, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen – weil sie wegen eben dieses Weisungsrechts nicht unabhängig genug sind. Seitdem muss bei uns ein Richter unterschreiben, wo anderswo ein Staatsanwalt genügt.

Man muss sich das klarmachen: Eine Behörde, die nach Auffassung des EuGH nicht unabhängig genug ist, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen – aber offenbar unabhängig genug, um einen Kritiker des Regierenden Bürgermeisters in Untersuchungshaft zu bringen.

In Italien wäre das so nicht möglich. Dort gehören Staatsanwälte zur Justiz und nicht zur Verwaltung, das Ministerium hat auf ihre Verfahren keinen Zugriff. Wir sind in Deutschland gewohnt, auf andere Länder herabzublicken. Wir sollten damit aufhören.

Und das alles für einen Regierenden Bürgermeister, der nach der verlorenen Wahl vom September ohnehin nur noch geschäftsführend im Amt ist. Der Apparat läuft weiter, als wäre nichts gewesen.

Das ist kein Widerspruch, das ist das Prinzip

Wer das für Zufall hält, soll weiterschlafen. Es ist kein Zufall. Es ist eine Prioritätensetzung. Und sie sagt alles über den Zustand dieses Landes. Und dessen, was einmal unser Rechtsstaat war. Auf den ich stolz war. Und von dem offenbar nur noch Versatzstücke übrig sind, wenn man Glück hat und an den richtigen Richter gerät. Unsere Justiz ist eine politische Justiz geworden. So viel zum Thema „nie wieder“.

Ich kann über all das nicht kühl schreiben. Ich will es auch nicht. Ein Arzt, ein Familienvater, in einer Zelle, wegen Worten. In einem Land, das sich „wehrhafte Demokratie“ nennt. Und die Grundsätze dieser Demokratie mit Füßen tritt – unter dem Vorwand, sie zu verteidigen. Die Feinde der Demokratie haben sie gekapert und inszenieren unter dem Logo „UnsereDemokratie“ ihr Gegenteil? Kommt Ihnen das bekannt vor? Mir auch! Ich muss sofort an das D in DDR denken, das für „Demokratie“ stand.

Meine Fragen an die Staatsanwaltschaft

Ich habe die Berliner Staatsanwaltschaft um Auskunft gebeten. Sobald eine Antwort vorliegt, erfahren Sie es hier. Eine meiner sieben Fragen: „Wurde Herr Dr. Brandenburg im Ermittlungsverfahren zuvor geladen, vernommen oder zur Stellungnahme aufgefordert? Falls nicht: Weshalb wurde auf mildere Mittel als die Untersuchungshaft verzichtet?“

Mir fehlen die druckreifen Worte für das, was in unserem Land passiert. Hätte mir vor zehn Jahren jemand gesagt, dass ich all das in Deutschland erleben würde – ich hätte ihn für verrückt erklärt.

Heute Abend geht in Moabit das Licht aus. Ein Vater liegt in einer Zelle, weil er sechs Sätze gesagt hat. Und irgendwo schläft ein zehnjähriges Kind ohne seinen Papa. Wer dabei nicht wütend wird, dem ist nicht zu helfen.

Post nach Moabit

Noch eine praktische Anmerkung. Brandenburgs Anwalt Markus Haintz teilt mit, Brandenburg freue sich über Post und werde jeden Brief persönlich beantworten. Die Adresse:

Dr. Paul Brandenburg
c/o Justizvollzugsanstalt Moabit
Alt-Moabit 12a
10559 Berlin

Ich weiß, wovon ich hier schreibe. Als gegen mich wegen angeblicher Majestätsbeleidigung ermittelt wurde, konnte ich mir einen guten Anwalt leisten. Das Verfahren musste eingestellt werden, Augsburgs CSU-Oberbürgermeisterin, gelernte Juristin, hatte sich damit blamiert – sehr zum Ärger der linken Lokalpresse. Möglich war das nur, weil Leser hinter mir stehen. Diese Unterstützung finanziert nicht nur die Texte, sondern auch die Fähigkeit, sich zu wehren, wenn es ernst wird. Wenn Ihnen dieser Artikel etwas wert war, können Sie mithelfen, dass der nächste erscheinen kann. Ohne Umweg per Überweisung: Empfänger Boris Reitschuster, IBAN DE30 6805 1207 0000 3701 71. Wer dauerhaft mittragen will, macht einfach einen Dauerauftrag daraus. Vielen Dank!

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Bild: Symbolbild/KI/Grok

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