Von Mario Martin
Die zur hannoverschen Firma Mosaiques Therapeutics gehörende DiaPat GmbH hat unter Leitung des Biochemikers Prof. Dr. Dr. Harald Mischak einen Urin-Test zur Früherkennung schwerer COIVD-19-Verläufe entwickelt. Die Früherkennung ist von hoher Wichtigkeit, da dadurch in einem frühen Stadium eine passende Therapie eingeleitet werden kann.
Die Erprobungsstudie zur Wirksamkeit des Tests wurde im Zuge der “CRIT-CoV-Studie” vom BMG gefördert. Interessant ist, dass Jens Spahn bis Ende 2012 selbst im Aufsichtsrat der Firma Mosaiques Therapeutics saß. Inwieweit er noch Verbindungen zu der Firma hat, ist unbekannt. Jedenfalls ist davon auszugehen, dass Spahn über die Existenz des Tests Bescheid weiß.
Seitens der Firma werden aber nun in Richtung des Gesundheitsministers Klagen laut, da der Test ignoriert werde.
Sonderzulassungen des Tests
Auf der Website schreibt die Firma über den von ihr entwickelten Test: “Der CoV-50 Test ist der weltweit einzige Test, der als In-vitro-Diagnostikum zur Vorhersage des schweren Corona-Verlaufes über eine Zulassung (DE/EU) verfügt. Die hohe Genauigkeit der frühen Verlaufsprognose des CoV-50 Tests wurde in einer durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderten Studie klinisch nachgewiesen und schon während der Studie mit einer Sonderzulassung vom zuständigen BfArM den Patienten als Selbstzahler zugänglich gemacht.”
Die Wirksamkeit des Tests wurde also vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von offizieller Seite bestätigt. Es wurde sogar im Schnellverfahren eine Sonderzulassung erteilt, da die im Mai 2021 publizierte Sonderzulassungsstudie derart überzeugte.
Weiter heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Firma vom 17.11. dazu:
“Seit Dezember 2020 verfügt der Test über eine Sonderzulassung des BfArM. Die Sonderzulassung basiert auf der Crit-CoV-U Studie des BMG, die bereits seit Mai 2021 publiziert ist. Seit Januar 2021 verfügt der Test sogar über eine Regelzulassung.
Seitdem sind schwere Krankheitsverläufe sowie Todesfälle und in der Folge weitere Lockdowns, die zur Schädigung unserer gesamten Gesellschaft und des Wirtschaftssystems führen, absolut verhinderbar. Die Intensivstationen sind schon jetzt in vielen Regionen Deutschlands völlig überfordert. Worauf wartet also unser Gesundheitsminister noch?”
Seit Anfang 2021 führt die Firma die Tests für Privatpersonen durch. Ein Test schlägt mit 850 Euro zu Buche. Die aufwändige Auswertung dauert inzwischen nur noch einen Tag.
Entlastung der Krankenhäuser?
Die Kosten mögen hoch erscheinen. Setzt man sie allerdings mit der mitunter wochenlangen ITS-Behandlung eines Patienten mit schwerem Covid-Verlauf ins Verhältnis, wirken die 850 Euro nicht mehr hoch. Der Krankenhausaufenthalt eines Patienten kostet dann schon einmal mehrere Zehntausend Euro. Die Wirtschaftswoche berichtet von den durchschnittlichen Kosten, die für die Behandlung eines Covid-Patienten anfallen: “92.000 Euro kostet im Schnitt die stationäre Behandlung eines Coronapatienten, der mit einer Ecmo-Maschine beamtet werden muss. 34.200 Euro sind es bei künstlicher Beatmung ohne Ecmo, 5.800 Euro für Patienten, die nicht beamtet werden müssen.”
Nehmen wir an, der Test ist so wirksam, wie vom Hersteller und vom BfArM behauptet, kommt die Frage auf, warum der er nicht zumindest bei den Risikogruppen der Alten und Übergewichtigen standardmäßig zum Einsatz kommt, um die Menschen durch eine rechtzeitige Therapie vor einem schweren Verlauf zu schützen und gleichzeitig die Krankenhäuser zu entlasten.
Angesichts der abgebauten Krankenhaus-Kapazitäten und der Incentivierung, Patienten als Covid-Fälle auszuweisen, drängt sich hier allerdings als nächste Frage auf, ob eine Entlastung der Kliniken durch eine wirksame Früherkennung seitens der Politik überhaupt gewollt ist.
Covid-Behandlungsmethoden
Die Idee hinter der frühzeitigen Erkennung eines schweren Verlaufs ist die Behandlung der Erkrankung während eines frühen Stadiums, in dem noch eine wirksame Therapie ergriffen werden kann. Behandlungsmethoden existieren, werden aber kaum thematisiert.
Es gibt verschiedene Protokolle, die für die Behandlung infrage kommen. Eines der vielversprechendsten ist das Behandlungsprotokoll des texanischen Kardiologen Dr. Peter McCullough. Es beinhaltet die Gabe von Hydroxychloroquin, Antibiotika, Aspirin und Vitaminen.
Beim BMG setzt man auf die Behandlung mit sog. monoklonalen Antikörpern, wie z.B. die Kombination von Casirivimab/Imdevimabin der Firma Regeneron. Diese helfen dem Körper dabei, künstliche Antikörper zu bilden. Also Kopien der Eiweiße, die das Abwehrsystem selbst nach einiger Zeit gegen den Erreger bildet. Diese monoklonalen Antikörper wirken also in der Zwischenzeit bis das Immunsystem des Kranken diese nach einigen Tagen selbst produziert. Damit ließe sich die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts um bis zu 30 Prozent senken.
Sie müssen aber frühzeitig zum Einsatz kommen. Am besten in den ersten drei Tagen der Erkrankung. Je später der Einsatz erfolgt, desto weniger Wirkung erzielen sie.
Jens Spahn kaufte bisher für 400 Millionen Euro über 200.000 Dosen dieser Antikörpermedikamente ein.
Die Welt schrieb dazu hinter der Bezahlschranke im April, die Medikamente wären dann aber nur an 19 von 2.000 Kliniken verteilt worden. Andere Krankenhäuser hätten sie nur unter großem Aufwand bestellen können. Nicht-ambulanten Patienten wären sie generell verweigert worden.
Derzeit liegen noch über 100.000 Dosen auf Lager, die damit teilweise inzwischen die Haltbarkeitsgrenze überschritten haben.
Der Schaden für den Steuerzahler dürfte sich im Bereich von 150 – 200 Millionen Euro bewegen. Vielleicht liegt er auch höher, in Anbetracht der Vergabe der Medikamente, die im Gießkannenprinzip in den Krankenhäusern erfolgte, da eben nicht bekannt war, ob ein Patient zukünftig schwer erkrankt wäre.
Spahns Verbindungen
Bedingt durch die kurze Haltbarkeit der Medikamente, wollte man beim BMG die Verteilung und Einnahme durch den Erlass einer Verordnung ankurbeln.
Im Entwurf dieser Verordnung tauchte dann auch der oben angesprochene CoV-50-Test auf, der zur Früherkennung genutzt werden sollte – mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Wolf-Dieter Ludwig, der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, äußerte sich daraufhin gegenüber der Welt im April: „Man könnte fast meinen, dass Herr Spahn Aktien von dem Hersteller hat.“
Die Welt stellte anschließend beim BMG eine Anfrage zu dem Test. Ob Spahns Verbindungen auch Teil der Anfrage waren, blieb im Artikel der Welt allerdings offen.
Scheinbar wurde die Anfrage nicht beantwortet. Die Stelle wurde aber aus dem Entwurf der Verordnung entfernt. In der am 22. April im Bundesanzeiger publizierten Verordnung fehlt sie.
Diese Löschung sorgt jetzt wiederum bei der Firma für Unmut, da man dort der Meinung ist, im Besitz der einzig wirksamen Frühdiagnostik für die Erkrankung zu sein.
Angesichts der nachweislichen Tauglichkeit des Tests erscheint die Blockadehaltung beim BMG merkwürdig. Warum wird erst eine Wirksamkeitsstudie finanziert, um das funktionierende Produkt nach erteilter Sonderzulassung zu ignorieren?
Besteht womöglich gar kein Interesse an einer Entlastung des Gesundheitssystems durch eine wirksame Frühdiagnose? Immerhin konkurriert eine effektive präventive Therapie auch mit der ohne Unterlass angepriesenen Impfung.
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Mario Martin ist Ökonom und arbeitet als Software-Projektmanager in Berlin.
Bild: ShutterstockText: Gast