(„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
§ 26 Medienstaatsvertrag – über die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Dieser Auszug aus dem gültigen Recht in unserem Lande muss diesem Text vorangestellt sein, damit das Ausmaß des Rechtsbruches deutlich wird. Und es muss noch vorangestellt werden, dass nur diese Voraussetzungen – die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit – eine Grundlage für eine Zwangsfinanzierung liefern, wie wir sie haben.
Völlig normal, dass nach Interviews Zitatkacheln von Kandidaten verbreitet werden (das ist keine Wahlwerbung); unüblich ist allerdings, dass darunter der Sender mit den politischen Positionen sympathisiert und applaudiert, wenn User ihre Wahlentscheidung ankündigen. #ltwnrw22 pic.twitter.com/WuqteYsKc1
— Timo Lokoschat (@Lokoschat) April 15, 2022
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Bild: ShutterstockText: br
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