Wie bestellt: Kammergericht segnet meinen BPK-Ausschluss ab Berlins Justiz so stramm auf Linie wie Berliner Presse

Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin war mein Ausschluss aus der Bundespressekonferenz zulässig. Das Gericht wies meine Beschwerde gegen eine identische Entscheidung des Landgerichts Berlin zurück. Vereinfacht ausgedrückt: Die Bundespressekonferenz hätte nach Ansicht des Gerichts schwerwiegendere Folgen zu tragen, wenn ich bis zu einer endgültigen Entscheidung im normalen Rechtsweg zugelassen würde und weiter kritische Fragen stellen könnte, als meine Millionen Leser und ich durch den Ausschluss.

Die Begründung des Kammergerichts für seine Entscheidung liest sich für mich als juristischen Laien absolut rätselhaft. Und sie erschüttert den Restbestand an Vertrauen in den Rechtsstaat, den ich noch hatte, massiv. Gefällt wurde die Entscheidung von Richterin Doerthe Fleischer. Deren politische Ausrichtung scheint eher nicht der meinen zu gleichen: Sie ist bekannt geworden dadurch, dass sie wegen einer angeblichen Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung eine Petition an den damaligen Regierenden Bürgermeister schrieb

Fast schon ein Treppenwitz: Sie erklärte damals laut Tagesspiegel, „sie wende sich direkt an den Regierenden, weil sie ‘in Bezug auf rechtliches Gehör und freie Meinungsäußerung‘ mit dem Justizsenator keine ‘guten Erfahrungen‘ gemacht habe.“ Aktuell, so schrieb Fleischer, „bestehe eine Rechtslücke bei der Gleichstellungsvertretung der richterlichen Beschäftigten. Richterinnen hätten nun keine Ansprechpartner mehr bei vermuteter Diskriminierung.“

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Diskriminierung von kritischen Journalisten durch die Bundespressekonferenz scheint Richterin Fleischer weniger zu stören. Zur Erinnerung: Der Rausschmiss wurde mit der Formalie begründet, dass ich meinen Wohnsitz nicht mehr in Berlin habe. Dass die Satzung der Bundespressekonferenz einen solchen Wohnsitz gar nicht fordert, kümmert weder den Vorstand der Bundespressekonferenz noch die Berliner Gerichte. In der Satzung steht nur eine einzige Passage mit örtlichem Bezug. Sie lautet: „Der Verein ist ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten.“

Im Beschluss des Kammergerichts heißt es nun zu meinem Ausschluss: „Zwar mag er – in inhaltlicher Hinsicht – nach wie vor ‘weit überwiegend über die Bundespolitik berichten‘… Jedoch verwirklicht er dies – in örtlicher Hinsicht – nicht mehr ‘ständig‘ ‘aus Berlin und/oder Bonn‘, weil er sich seit geraumer Zeit laut seiner eidesstattlichen Versicherung vom 04.04.2022 (Anlage AS1, im Anlagenband) regelmäßig nur noch ein- bis zweimal im Monat in Berlin aufhält.“

Residenz-Pflicht?

Weiter heißt es: „Eine Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Antragsgegners, wonach der Verein ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten ist, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten, ergibt, dass die Mitgliedschaft nicht nur an inhaltliche Voraussetzungen geknüpft ist in Gestalt einer überwiegenden Berichterstattung über die Bundespolitik, sondern auch an einen bestimmten Aufenthaltsort während der Berichterstattung.“

Die Entscheidung ist in meinen Augen in mehrfacher Hinsicht an Absurdität schwer zu übertreffen:

  • Wegen der 2G-Regeln war mir die Teilnahme an den Bundespressekonferenzen verboten. Ich nahm dennoch online an fast jeder Bundespressekonferenz teil und stellte auch Fragen. Ohne das Verbot durch 2G hätte ich sie nicht nur virtuell, sondern auch physisch regelmäßig besucht. Dass ich wegen der Diskriminierung nicht mehr vor Ort physisch teilnehmen durfte – wird dann faktisch auch als Anlass für den Ausschluss genommen. Und Berlins Justiz billigt dies. In meinen Augen gleicht das einem Hütchenspiel.
  • Das bis dahin aktivste Mitglied wird ausgeschlossen, weil es sich nicht ständig in Berlin aufhält. Während andere Mitglieder – auch vor und nach 2G – nie in die Bundespressekonferenz kommen, weder ständig noch überwiegend über Bundespolitik berichten. Solange sie dabei nicht unangenehm, also mit kritischen Fragen auffallen, ist das offenbar kein Problem.
  • Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie ihren Wohnsitz bis zu sechs Autostunden von Berlin entfernt haben. Der Wohnsitz spiele zwar keine Rolle, so hieß es in der Landgerichts-Entscheidung. Entscheidend sei, dass ich nicht oft genug in Berlin sei. Aber warum hätte ich das sein sollen, wenn ich wegen 2G ausgeschlossen war und nur online teilnehmen konnte?
  • Bei anderen Mitgliedern ist es auch kein Problem, dass sie gar keine Parlamentskorrespondenten sind, wie es die Satzung eigentlich vorschreibt. Die Nennung entsprechender Beispiele ignorierte das Gericht (was allerdings laut meines Anwalts aus juristischer Sicht im Eilverfahren anders als in einem Hauptverfahren rein formell korrekt ist).
  • Die Satzung fordert ausdrücklich eine Berichterstattung nicht „von Berlin aus“, sondern „aus Berlin“. Ich war mehrere Jahre als Moskau-Korrespondent des „Focus“ in Berlin stationiert und berichtete weiter aus Moskau. Nicht einmal Putins Außenministerium kam – so wie die Bundespressekonferenz – auf die Idee, mir deswegen die Akkreditierung nicht mehr zu verlängern oder gar zu entziehen.
  • Wäre die Bundespressekonferenz konsequent, müsste sie den ständigen Aufenthalt ihrer Mitglieder überwachen. Das tut sie aber nicht. Er scheint sie nicht mal zu interessieren. Bis auf meinen Fall.
  • Faktisch vertreibt man mit Schikanen und Psychoterror bis hin zu Polizeiaktionen kritische Journalisten, und nutzt dann ihren notgedrungenen Wegzug, um sie auszuschließen.

Eine weitere Absurdität: Das Landgericht sah keine Eilbedürftigkeit bei meinem Antrag – was die Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung wäre. Mit anderen Worten: Die Richter halten es für zumutbar, dass ich auf den normalen Gerichtsweg verwiesen werde, der jahrelang dauern kann. Normalerweise wird bei einer solchen Entscheidung auch abgewogen, für wen ein Abwarten die größere Zumutung wäre. Finden die Richter, es wäre für die Bundespressekonferenz schlimmer, wenn ich wieder Fragen stellen dürfte, oder wäre es für mich schwerwiegender, mundtot gemacht zu werden? Ich bin hauptberuflich Journalist, die Bundespressekonferenz war mein wichtigster Arbeitsplatz. Ich habe dort die Fragen gestellt, die viele meiner Millionen Leser interessieren. Ist es in den Augen der Richter nicht eilbedürftig, dass ich meinen Beruf als Journalist ohne Einschränkung ausüben darf? Ist es in den Augen der Richter nicht eilbedürftig, dass Millionen Leser ihre Fragen auf der Bundespressekonferenz gestellt haben wollen? Ist es in den Augen der Richter nicht eilbedürftig, dass in der Bundespressekonferenz die Regierung auch von unabhängigen Journalisten kontrolliert wird?

‘Haltung‘ als Voraussetzung für Mitgliedschaft

Bezeichnend ist auch, dass die Bundespressekonferenz den Aufnahmeantrag meines Freundes Henryk M. Broder ebenfalls zurückwies. Der wohnt zwar in Berlin. Aber obwohl er einer der bekanntesten deutschen Journalisten ist, spricht man ihm ab, Parlamentskorrespondent zu sein. Ein Status, den man ansonsten Hinz und Kunz zubilligt – wenn die „Haltung“ stimmt. Auch jungen Nachwuchsjournalisten verweigerte man die Aufnahme. Ebenso wie Florian Warweg, der früher für RT die Bundespressekonferenz besuchte. Der erfüllte zwar alle oben erwähnten Kriterien und wurde aufgenommen. Doch nach dem Widerspruch mehrerer Mitglieder wurde die Aufnahme rückgängig gemacht – weil Warweg die falsche Haltung hat. Möglich machen das kürzliche Satzungsänderungen, die eine Art Gesinnungsprüfung vor Aufnahme ermöglichen.

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Schlimmer pervertieren könnte man die Idee der Gründer der Bundespressekonferenz nicht. In der Eigenwerbung des Vereins, die auch auf Wikipedia nachgedruckt ist, heißt es: „Im Gegensatz zur Praxis in vielen anderen Staaten sind die Hausherren der Bundespressekonferenz die Journalisten selbst und nicht die Regierung, Ministerien, Parteien, Verbände, Weltanschauungsgemeinschaften oder einzelne Politiker. Dadurch kommen auch Journalisten, die für ihre kritischen Fragen bekannt sind, stets zu Wort, während in vergleichbaren Veranstaltungen in anderen Staaten diese Journalisten vielfach keine Fragen stellen können.“

Faktisches Berufsverbot

Der Verein hat das umgedreht und erledigt die Zugangs-Begrenzung, also die Zensur, für die Regierung: Er sorgt dafür, dass nicht-rotgrüne, kritische Journalisten keinen Zugang bekommen und die Regierung nicht „behelligen“ können. Dass die Bundesregierung einem solchen Verein quasi ein Monopol für private Regierungspressekonferenzen zubilligt, ist ein Skandal. Dass keine einzige Oppositionspartei das aufgreift, ebenso. Genauso wie das Schweigen fast aller Kollegen und Journalistenverbände – die den Weltuntergang herbei beschwören, wenn Elon Musk auf Twitter linke Kollegen für ein paar Tage sperrt, faktisches Berufsverbot für nicht-linke Journalisten dagegen mit Applaus aufnehmen. Und sogar öffentlich forderten, wie Tilo Jung: „Reitschuster gehört nicht in die Bundespressekonferenz“. Oder kollektiv einen Brief unterzeichneten, mit dem sie gegen Florian Warweg und mich hetzten. Punktgenau am „Tag der Pressefreiheit“.

Ich sehe meinen Ausschluss inzwischen als Auszeichnung. Er ist in meinen Augen wertvoller als jedes Bundesverdienstkreuz, das heute für „Haltung“ und bald auch nach Quote vergeben wird. Wenn ich mir heute Bundespressekonferenzen ansehe, bin ich fast erleichtert, nicht dabei zu sein. Die Veranstaltung ist zu einer Demokratie-Imitation verkommen – nach dem Motto: Journalisten tun so, als würden sie die Regierung kritisch befragen, und die tut so, als würde sie antworten. In Wirklichkeit ist die Bundespressekonferenz eher ein Schaulaufen für champagner-linke Radikale sowie willfährige Hofberichterstatter, die hoffen, die Seiten zu wechseln und selbst vom Journalisten zum Regierungssprecher zu werden. Wie alle drei amtierenden Regierungssprecher.

Ich werde auspacken

So sehr ich journalistisch und wegen meiner Leser den Ausschluss bedauere – so erleichtert bin ich menschlich. Der Umgang mit Kollegen, die sich der Regierung anbiedern, die einen wie einen Aussätzigen behandeln und selbst ein elementares Grüßen permanent ignorieren, ist – diplomatisch ausgedrückt –  sehr unangenehm. Ebenso wie die ganzen Unappetitlichkeiten hinter den Kulissen. Solange ich noch Mitglied war und das Verfahren lief, musste ich über diese auf Rat meines Anwalts schweigen. Ich werde sie nun aber in Kürze öffentlich machen. Seien Sie gespannt!

Gegen die Entscheidung des Kammergerichts ist im Eilverfahren kein Rechtsmittel mehr möglich. Es gäbe nur den ordentlichen Rechtsweg, der sich jahrelang hinziehen würde. Meine Chancen in einem solchen Verfahren würde ich angesichts meiner Erfahrungen mit der zuständigen Berliner Justiz als sehr gering ansehen. Zudem würde das Verfahren enorme finanzielle und vor allem auch zeitliche und nervliche Ressourcen in Anspruch nehmen. Nach ausführlicher Diskussion mit meinem brillanten Anwalt Norman Gelbart, dem ich sehr dankbar bin, neige ich dazu, diesen Kampf gegen die Windmühlen der Berliner Justiz nicht aufzunehmen. Es gibt lohnendere Beschäftigungen.

Ich möchte an dieser Stelle allen Lesern danken, die mir mit ihrer Unterstützung ermöglicht haben, juristisch gegen den Ausschluss vorzugehen. Auch wenn die Entscheidung gegen mich und vor allem gegen Sie, liebe Leserinnen und Leser, ausfiel – Ihre Hilfe war ausgesprochen wertvoll, vor allem auch moralisch. Denn der Ausschluss wäre noch schwerer zu ertragen gewesen, wenn ich nicht zumindest die Möglichkeit gehabt hätte, mich zu wehren.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!
Bild: Boris Reitschuster/Ekaterina Quehl

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