Z-Symbol am Auto: 4.000 Euro Geldstrafe "Meinungsfreiheit" im "besten Deutschland aller Zeiten"

Einer der Straßen-Blockierer von der so genannten „Letzten Generation“ wurde gerade in Berlin zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Dem Gericht sagte der Wiederholungstäter ganz offen, er gehe lieber ins Gefängnis als aufzuhören. Der 37-Jährige aus einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen, der für seine Straftaten nach Berlin anreist und dafür Zeit hat, weil er von Grundsicherung lebt, wird also weiter diejenigen terrorisieren, die zur Arbeit müssen, um seine Grundsicherung zu finanzieren – und auf dem Weg zu dieser Arbeit im Stau stecken bleiben. Und das Gericht fällt Urteile, die nicht anders aufzufassen sind als eine Aufforderung zum Weitermachen.

Ganz anders ging die deutsche Justiz mit einem Mann in Hamburg um. Weil er ein „Z“-Symbol an der Heckscheibe seines Autos befestigte und damit am 29. März 2022 die Hamburger Grindelallee entlangfuhr, hat das Amtsgericht der Hansestadt einen 62-Jährigen in Namen des Volkes zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Der Mann sei „der Billigung von Straftaten“ schuldig gesprochen worden, teilte ein Gerichtssprecher laut FOL mit. Der Angeklagte hatte ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt. „Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt“, so der Gerichtssprecher.

Weiter heißt es in dem Bericht: „Das ‚Z’ stelle das Symbol der russischen Kriegführung dar. Der Buchstabe steht für die Parole ‚Za Pobedu’ (Auf den Sieg). Das sei der Allgemeinheit aufgrund der breiten Berichterstattung in den Medien unmittelbar vor dem Tatzeitpunkt allgegenwärtig gewesen. Die Botschaft am Autofenster könne nicht anders verstanden werden, als dass der Angeklagte sich moralisch hinter die Befehlshaber und damit hinter die Täter des Angriffskrieges stelle. Darin liegt nach Ansicht des Amtsgerichts eine öffentliche Billigung von Straftaten, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.“

Der Mann hatte zunächst einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 30 Euro bekommen, diesen jedoch nicht akzeptiert. Aufgrund seines Einspruchs kam es zu der Verhandlung – bei der er nun eine noch höhere Strafe erhielt. Die Höhe des Tagessatzes legt nahe, dass er im Gegensatz zu dem eingangs erwähnten Straßenblockierer einer Arbeit nachgeht. Mit 60 Tagessätzen liegt die Strafe für den „Z“-Zeiger damit auch unabhängig vom Endbetrag deutlich höher als die für den Blockierer mit 45 Tagessätzen, obwohl letzterer massiven Schaden anrichtete und Kosten verursachte, etwa in Form eines Polizeieinsatzes.

Der 62-Jährige argumentierte vor Gericht, das Z sei bloß der letzte Buchstabe des lateinischen Alphabets, wie „FOL“ schreibt. Es sei „eine sehr, sehr steile These“, diesen Buchstaben mit dem Krieg in der Ukraine in Verbindung zu bringen. Es gebe andere mögliche Zusammenhänge, wie den französisch-algerischen Spielfilm „Z“ (Costa Gavras) oder eine frühere Kneipe in Hamburg selben Namens, sagte der in Mecklenburg geborene Mann nach Angaben des Gerichtssprechers. Sein Verteidiger verwies zudem auf Presseberichte zur „Generation Z“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, betont „FOL“.

Wie im Film?

An eben den Spielfilm „Z“ von Costa Gavras musste auch ich bei der Nachricht denken. Er hat mich als Jugendlichen stark geprägt. Und eingeprägt hat sich auch der Satz am Ende, dass die Militärjunta in Griechenland damals sogar das Benutzen des Buchstaben „Z“ verboten hat.

Jetzt ist er auch in Deutschland verboten. Im Jahr 2022.

Nein, ich setze nichts gleich. Und ich mache aus meiner kritischen Haltung zu Putins Angriffskrieg und zur Politik des Kremls keinen Hehl. Ich halte Putin, den ich aus 16 Jahren Russland auch persönlich kenne, für einen völlig von KGB und Mafia geprägten Politiker, der geistig in den 1930er Jahren gefangen ist und die Methoden von damals in die Politik zurückbringt. Aber ich habe keinen missionarischen Eifer und ich akzeptiere auch andere Meinungen. Ja ich respektiere sie. Und so sehr sich meine Ansicht wohl von der des 62-jährigen Verurteilten unterscheidet – so sehr schockiert mich dieses Urteil.

„Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.“ Dieses Zitat wird zwar offenbar fälschlich dem großen Voltaire zugesprochen, doch es ist dennoch die Quintessenz seines Denkens. Und ein Meilenstein der Aufklärung. Dass sich das im „besten Deutschland aller Zeiten“ ins Gegenteil verkehrt hat, sollte bei jedem aufrechten Demokraten alle Alarmglocken läuten lassen.

PS: Selbstkritisch fragte ich mich nach Fertigschreiben meines Artikels, ob man meine Argumentation nicht mit dem Hinweis kippen könnte, dass dann auch Hakenkreuze legal sein müssten. Ich denke, nein: Weil der Buchstabe „Z“ nicht das gleiche Alleinstellungsmerkmal wie Hakenkreuze hat. Weil Putin – bei aller Kritik an ihm – nicht auf eine Stufe mit Hitler zu stellen ist. Und weil man damit ein historisches Urteil über aktuelle Politik, also Zeitgeschichte, vorwegnehmen würde. Wie sehen Sie das? Ich bin gespannt auf Ihre Kommentare.

PS: Nach Verfassen dieses Artikels fand ich folgenden Text bei der „Welt“ – und bin nun sehr verdutzt. Wie kann das sein – dass sie heute schreibt, solche Taten wie die, für die in Hamburg der Mann verurteilt wird, würden erst künftig (!) strafbar? Müsste dann nicht von einer Verschärfung die Rede sein statt von neuer Strafbarkeit?
„Volksverhetzung: Nun kann Verharmlosung des Ukraine-Krieges strafbar sein
Die Ampel hat den Volksverhetzungsparagraf verschärft – ohne große Bundestagsdebatte. Nun kann er auch Äußerungen zu Kriegsverbrechen der Gegenwart betreffen, etwa seitens russischer Soldaten gegen Ukrainer. Die Neuregelung ist heikel, Strafbarkeit vom Gutdünken der Gerichte abhängig.“

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