Sehen Sie hier mein Video zur heutigen Bundespressekonferenz
Noch im Dezember beteuerte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), es werde keine „Sonderrechte“ für Geimpfte geben. Wer sie forderte, musste mit harscher Kritik rechnen. Inzwischen sind sie fest eingeplant – auch wenn der Begriff inzwischen verpönt ist und man teilweise von „Rückgabe von Grundrechten“ spricht. Was auch schon wieder ein ungeheuerlicher Ausdruck ist, denn Grundrechte sind unveräußerlich und können damit weder weggenommen noch zurückgegeben werden. Es sind lediglich per Gesetz Einschränkungen möglich, die aber den Wesenscharakter der Grundrechte nicht beeinträchtigen dürfen. Erst kürzlich betonte Spahn noch, Geimpfte sollten lediglich die gleichen Rechte wie Negativ-Getestete haben. Nun sagte jedoch Kanzlerin Merkel, für Getestete könne nicht das gelten, was für vollständige Geimpfte gelte, weil die Sicherheit der Impfung viel robuster sei als die Sicherheit von Tests.
Ich wollte heute von der Bundesregierung wissen, wie man mit der Zwei-Klassen-Behandlung der Bürger umgehen werde, wenn im Herbst ein Großteil geimpft ist, was sowohl das Paul-Ehrlich-Institut als auch das Robert-Koch-Institut vorhersagen. Die Antwort war in meinen Augen sehr ausweichend und ging am Thema vorbei. Dabei ist die Frage mehr als brisant. Denn die Corona-Maßnahmen werden ja im Wesentlichen durch die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens begründet – die aber bei einer hohen Impfquote aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr vorhanden wäre.
FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe eine Frage, die eigentlich vier anspricht, aber entscheiden Sie selbst, wer antworten möchte. Laut PEI und RKI soll sich die Lage im Herbst entspannen. Es soll weitgehend durchgeimpft werden. Gibt es schon Pläne, wie dann mögliche Sonderrechte wieder abgebaut werden oder wie damit in diesem Fall umgegangen wird? Gibt es Automatismen oder dergleichen?
SEIBERT: Was heißt „Sonderrechte abgebaut“? Sie fragten gerade: Gibt es Pläne, Sonderrechte abzubauen. – Ich kann dem jetzt nicht folgen.
ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Nennen Sie es, wie immer Sie möchten. Ich meine einen Wegfall von Einschränkungen, die jetzt geplant sind, bzw. Bevorzugungen von Geimpften. Wie würden Sie es nennen?
SEIBERT: Nicht den Abbau von Sonderrechten, aber egal. – Darüber sprechen wir doch. Wir sprechen doch darüber auch aufgrund der neuen Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts, die es ja so klar gewonnen hatte wie in der Vergangenheit nicht, nämlich darüber, wie sozusagen der Status von Genesenen und zweifach Geimpften ist, wie damit umzugehen ist. Genau zu diesem Thema wird die Bundesregierung auch auf Basis des gestrigen Gesprächs den Ländern eine Verordnung vorlegen.
Die grundsätzliche Aussage: Unsere ganze Politik in Sachen Coronapandemie und gerade auch jetzt die Einführung der bundesweiten Notbremse dienen doch genau dem Ziel, möglichst schnell von den sehr hohen Inzidenzen, die es im Moment gibt, und der gewaltigen Belastung unseres Gesundheitssystems, die es im Moment gibt, herunterzukommen, um in eine Phase zu kommen, in der wir uns Lockerungen bzw. Öffnungen, nennen Sie es eine Rückkehr zu einem normaleren Leben, wieder erlauben können, ohne jeweils das Risiko einzugehen, dass die Inzidenzen mit der Lockerung sofort wieder hochschnellen. Das ist das ganze Ziel unserer Arbeit. Das ist auch das ganze Ziel der jetzt gültigen bundesweiten Notbremse.
ZUSATZ REITSCHUSTER: Aber die Frage war ja eine andere, nämlich ob es konkrete Rückbaupläne oder Automatismen gibt, die dann mögliche Privilegien, oder wie auch immer Sie es nennen mögen, bei einer entspannten Lage automatisch abbauen.
ALTER: Vielleicht kann ich noch einmal etwas ergänzen. Wir hatten im Zusammenhang mit dem Gesetz hinsichtlich der Notbremse auch schon einmal verdeutlicht, dass dieses Gesetz im Prinzip einen Automatismus enthält. Die Bundesnotbremse greift dann, wenn eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht ist. Die Regelungen greifen dann nicht mehr, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nicht mehr erreicht wird. Dann fallen die Beschränkungen, die wir unter dem Begriff der Notbremse des Bundes zusammenfassen, automatisch weg. So ist der Mechanismus. Sie werden anhand des Infektionsgeschehens, das wir in den Landkreisen erkennen, nivelliert.
Studien zu Ausgangssperre
FRAGE REITSCHUSTER: Kurz zu unserem gestrigen Disput. Sie haben ja gesagt, das Gesundheitsministerium hat die wissenschaftlichen Studien für die Nachweise der Nützlichkeit einer nächtlichen Ausgangssperre. Ich habe recherchiert. Auf Ihrer Seite gibt es insgesamt drei Links zu wissenschaftlichen Studien. Sie nennen die auch „wissenschaftliche Studien“. Es sind aber alles nicht Peer-Review-Studien, also keine kontrollierten Studien. Wissenschaftler sagen, das sei unsolide, wenn man sie als wissenschaftlich ausgibt. Wie stehen Sie dazu?
GÜLDE: Herr Reitschuster, Sie haben gestern die Behauptung aufgestellt, es gebe keine Studiengrundlage für nächtliche Ausgangssperren. Dem habe ich widersprochen und habe auch auf die Studienlage dazu hingewiesen. Darüber hinaus habe ich jetzt keine weiteren Erkenntnisse und gehe jetzt auch mit Ihnen nicht die Einzelstudien durch.
Wenn Sie methodische Mängel dieser Studien festgestellt haben, steht es Ihnen selbstverständlich frei, die Autorinnen und Autoren darauf hinzuweisen. Aber zu diesen Einzelfragen kann ich mich jetzt nicht einlassen. Sie hatten gestern nach diesen Studien gefragt, und ich habe Ihnen diese genannt.
ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich habe die Aussage von mir nicht so in Erinnerung, wie Sie sie gesagt haben. Wir müssten nachlesen, ob das so stimmt.
Aber die konkrete Frage ist: Warum geben Sie wissenschaftliche Studien als wissenschaftliche Studien aus, die nicht peer-reviewed sind und damit nicht den Ansprüchen einer wissenschaftlichen Studie genügen? Danke.
GÜLDE: Ich habe meinen Ausführungen jetzt gar nichts weiter hinzuzufügen. Grundsätzlich ist es so, Herr Reitschuster: Wir sehen den Nutzen und den Zweck nicht pharmazeutischer Intervention, den sehen wir seit einem Jahr. Das ist das Maskentragen, das ist das Beschränken von Kontakten, das ist das Abstandsgebot, das sind die Hygienemaßnahmen. Das sind alles Dinge, die sich auch in den Zahlen widerspiegeln.
Darüber hinaus: Ja, auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen haben einen Effekt, sie sollen nämlich Kontakte vermindern. Das ist das, was wir damit bezwecken. Auf die Studienlage dazu habe ich gestern hingewiesen.
Umgang mit FFP2-Masken
Da sich der Kollege Jung seit längerem vehement für eine FFP2-Masken-Pflicht am Arbeitsplatz starkmacht, und auch heute wieder, stellte ich folgende Frage zu diesen Masken:
FRAGE REITSCHUSTER: Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat eine massive Skepsis, was die Massenanwendung von FFP2-Masken angeht. Ich will das nicht ausführen. Sie sagt: Die unterschiedlichen Typen müssen geschult werden. Was den Alltagsgebrauch angeht, gibt es Skepsis. Ohne die richtige Anwendung seien sie nicht sicherer als chirurgische Masken. Gerade im Hinblick auf die Frage von Herrn Jung: Was haben Sie für Erkenntnisse? Wie schätzen Sie das ein? – Vielen Dank.
GÜLDE: Sie wissen, dass auf unseren Websiten unter anderem zusammengegencorona.de – eine sehr ausführliche Beschreibung – steht, wie FFP2-Masken und OP-Masken richtig anzuwenden sind. Natürlich ist es wichtig, auf den richtigen Sitz zu achten und auch darauf, dass nicht auf die Maske selbst gefasst wird, sondern nur an die Ränder. Wenn eine Maske richtig angewendet wird und richtig sitzt, hilft sie auch.
SEIBERT: Man sieht aber doch sehr, sehr viele Menschen im Alltag, die das schaffen.
ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Ich sehe umgekehrt viele, bei denen sie schlecht sitzt. Haben Sie diesbezüglich Erkenntnisse? Gibt es Untersuchungen, wie sicher die Anwendung in der Praxis funktioniert? – Vielen Dank.
GÜLDE: Mir liegen keine Studienergebnisse zu der Frage vor, wie viele Menschen die Maske richtig aufsetzen und anwenden können.
Pikanterweise war im Fernsehen gut zu sehen, wie einer der Kollegen auf der Bundespressekonferenz selbst die Maske nicht richtig trug und die Nase von ihr nicht ganz bedeckt wurde (siehe hier).
Durchsuchungsaktion bei Weimarer Richter
FRAGE REITSCHUSTER: An Herrn Seibert oder an das Justizministerium: In Weimar gab es gestern eine Durchsuchungsaktion; Haus, Auto und Wohnung eines Richters, der ein Urteil gegen Masken- und Testpflicht an Schulen gefällt hat, wurden durchsucht. Kritiker sagen, sie sähen da eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz. Haben Sie diese Vorgänge im Fokus?
KALL: Herr Reitschuster, wie Sie wissen, kommentieren wir einzelne Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften bzw. gerichtliche Verfahren als Bundesjustizministerium grundsätzlich nicht. Wir achten die Unabhängigkeit der Justiz.
Vielleicht noch ein redaktioneller Hinweis: Sie können sich auch anschauen, wie andere Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte, in diesem Fall entschieden haben.
ZUSATZ REITSCHUSTER: Herr Kall, das war aber nicht meine Frage. Meine Frage war, ob Sie es im Fokus haben.
KALL: Wie gesagt, wir kommentieren staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nicht.
FRAGE JUNG: Wenn Justiz gegen Justiz vorgeht, dann ist doch die Justizfreiheit garantiert, oder?
KALL: Sie haben recht mit Ihrer Formulierung: Justiz gegen Justiz, in dem Fall wegen Rechtsbeugung. Dort gehören solche Verfahren hin. Das hat die Bundesregierung nicht zu kommentieren.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es ist doch quasi auch ein Ausdruck der Justizfreiheit, wenn so etwas passiert?
KALL: Das ist Ihre Interpretation. Wie gesagt, das haben wir gerade aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz von hier aus nicht zu kommentieren.
Hier ist anzufügen, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden gegenüber der Politik ist und eben nicht Teil der unabhängigen Justiz.
Bild: Youtube/Phoenix/Screenshot
Text: br
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