Der Unternehmer Markus Bönig will Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, aber auch nicht auf ihre im Grundgesetz eigentlich als „unveräußerlich“ verbrieften Grundrechte verzichten wollen, ein Schlupfloch aus dem Corona-Verordnungs-Dschungel anbieten: Weil offiziell niemand, der auch nur gegen einen der vielen Inhaltsstoffe der Vakzine allergisch ist, mit diesen geimpft werden kann, stellen Ärzte im Auftrag seiner Firma allen, die hier Bedenken haben, eine vorläufige Impfunfähigkeitsbescheinigung aus: Weil für Termine bei Allergologen heute lange Wartezeiten gelten, und nur diese mögliche Allergiegefahren zuverlässig ausschließen, sei eine solche vorläufige Bescheinigung geradezu geboten, so der findige Unternehmer. Und wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könne, der müsse nach den geltenden Regeln behandelt werden wie ein Geimpfter. Auf dieser Grundlage bekommt der Kunde, der eine solche Bescheinigung beantragt, dann auch Hinweise darauf, wie er sie verwenden könne und welche Rechtsgrundlage sie habe. So soll der Umgang mit 2G-Kontrolleuren oder etwa Arbeitgebern erleichtert werden, wenn diese Bedenken gegenüber der Bescheinigung haben.
Die Details finden Sie hier in meinem Interview mit Bönig – wie immer im zensurfreien Internet, statt auf den Zensur-Plattformen:
PS: Ich bekam vereinzelte kritische Zuschriften mit Vorwürfen, das Angebot von Herrn Bönig sei nicht seriös. Ich fasse mich aber nicht als Zensor auf, der für seine Leser die Entscheidungen trifft, worüber sich diese informieren dürfen und nicht. Genau das unterscheidet meine Herangehensweise im Journalismus von der bei den öffentlich-rechtlichen und bei vielen großen privaten Medien. Ich möchte Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, die Möglichkeit geben, sich zu informieren, und dann selbst Ihre Schlussfolgerungen zu ziehen und sich ein Urteil zu bilden. Ich bin kein Vormund für meine Leser und Zuschauer, sondern Dienstleister für dieser. Leide sehen das viele Kollegen heute umgekehrt.
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Text: br