Verfasser des BMI-Leak-Papiers vor Gericht Wird an dem Abweichler ein Exempel statuiert?

Von Mario Martin

Nachtrag: 17.03.22, 9:50 Uhr
Dem Antrag des BMI wurde vom Gericht entsprochen. Der Angeklagte Kohn wurde aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

Der beurlaubte Mitarbeiter des Referats KM4 (“Krisenmanagement”) für kritische Infrastrukturen des Bundesinnenministeriums, Stephan Kohn, wurde am Mittwoch zur mündlichen Verhandlung vor das Verwaltungsgericht Berlin geladen.

Der diplomierte Politologe und Verwaltungswissenschaftler war als Oberregierungsrat in seinem Referat tätig gewesen und ist Beamter auf Lebenszeit. Die letzte vorliegende Evaluation seiner Tätigkeit stellte ihm mit der Note B1 aus, den Anforderungen voll und ganz zu genügen und diese zu übertreffen.

Verhandelt wurde die gegen Kohn eingeleitete Disziplinarmaßnahme durch seinen Dienstherren, das Bundesministerium des Inneren (BMI).

Kohn hatte im Mai 2020 eine kritische Analyse der gegen die Corona-Pandemie eingeleiteten Maßnahmen vorgenommen. In der Risikoanalyse kommt Kohn zu dem Schluss, dass die durch die Maßnahmen ausgelösten Schäden für die Gesellschaft viel schwerer wiegen als der durch sie erzielte Nutzen.

Konkret hatte er bemängelt, dass kein ausreichendes Bedrohungsszenario vorgelegen hätte, um derartige Maßnahmen überhaupt anwenden zu können.

Anschließend wurde Kohn vom Ministerium beurlaubt, da nach seiner schonungslosen Analyse schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden.

Vorwürfe des BMI

Am 16. März 2022 wurde der Antrag auf Disziplinarmaßnahmen verhandelt. Das BMI hatte beantragt, Kohn aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, was hier einem Berufsverbot gleichkäme.

Ihm wird vorgeworfen, mit seiner Analyse im Namen des Ministeriums an die Öffentlichkeit gegangen zu sein und damit den Ruf und das Ansehen des Ministeriums geschädigt zu haben. Dabei hätte Kohn den Dienstweg nicht eingehalten und gegen die Anweisungen des Vorgesetzten verstoßen. Die Vorgesetzten wären nicht ausreichend in Kohns Arbeit involviert gewesen.

Durch seine eigenmächtigen Handlungen hätte Kohn das Vertrauensverhältnis zum Ministerium verletzt. Da Vorschriften missachtet worden wären und dies in Zukunft auch wieder zu erwarten wäre, da keine Fehler eingestanden werden, sei die Beendigung des Beamtenverhältnisses die passende Strafe.

Kohn und seinem Anwalt Gregor Gysi gelang es während der Diskussion diese Argumente weitestgehend zu entkräften.

Analyse wurde von Kohn nicht öffentlich gemacht

Die zuerst über einen BMI-internen Mailverteiler und anschließend über einen Verteiler, der andere Bundes- und Landesministerien beinhaltete, verschickte Analyse wurde durch Kohn nicht öffentlich gemacht, wie es die Vertreter des BMI mehrmals anführten.

Gysi argumentierte, Kohn hätte nicht damit rechnen können, dass die Bewertung durch ein Leak an die Öffentlichkeit gelange, da allen Empfängern klar sein hätte müssen, dass es sich hier um eine Verschlusssache handele. Zwar räumte Kohn ein, versehentlich mit dem Kürzel i.V. (in Vertretung) unterzeichnet zu haben, allerdings hätte er nicht den offiziellen Briefkopf des Ministeriums genutzt, wie es im Anschluss von den Medien kolportiert worden wäre.

Da Kohn das Papier nicht selbst öffentlich machte und dies auch nicht intendierte, fällt der Vorwurf, er hätte mit seinem Handeln das Ansehen und dem Ruf des BMIs Schaden zugefügt.

Dienstweg nicht verletzt

In der Frage, ob Kohn gegen die Anweisungen seines Dienstherren gehandelt habe und seine Kollegen und Vorgesetzten nicht korrekt einbezogen hätte, wurde seitens des Gerichts eine E-Mail an Kohn vorgelegt, wonach dieser darauf hingewiesen wurde, die Arbeit an dem Thema ruhen zu lassen.

Sein Anwalt Gregor Gysi erklärte, es hätte zu keinem Zeitpunkt eine direkte Anweisung des Referatsleiters zur Einstellung der Arbeit gegeben.

Dem widersprach nun der Vertreter des BMI. Der damalige Referatsleiter hätte entschieden, dass Kohn sich nicht mehr mit den Themen hätte beschäftigen sollen. Das wäre ihm auch in einem Personalgespräch gesagt worden.

Kohn erwiderte, er hätte zu keinem Zeitpunkt eine Weisung des Vorgesetzten bekommen, die Ausarbeitung seiner Analyse zu unterlassen. Zwar wäre es zu missverständlichen Mails gekommen, diese wären dann aber anschließend persönlich besprochen worden, wonach keine Weisung zur Einstellung der Arbeit erfolgt wäre. Dies würde auch durch die genannten Zeugen belegt werden können.

Dazu erklärte er, jede Anweisung gelte nur, solange die Rahmenbedingungen, unter denen die Anweisung gegeben wurden, unverändert gelten. Sobald sich ein neues Szenario entwickelt, ist die Anweisung hinfällig, da sonst nicht auf neue Gefahrenlagen reagiert werden könne. Die Lage hätte sich zu dieser Zeit so schnell verändert, dass innerhalb kurzer Zeit eine völlig neue Situation entstanden wäre.

Kohn hätte sich in seiner Arbeitsweise nicht anders verhalten als in den vielen Jahren zuvor, in denen er selbstständig nach eigenem Ermessen Aufgaben erledigt habe. Es hätte keinen expliziten Auftrag gebraucht, da die Beschäftigung mit diesen Themen genau den Kernbereich seiner Arbeit betroffen hätten, da er für die Erstellung der Leitfäden des Krisen- und Risikomanagements zuständig gewesen sei.

Er hätte weiterhin davon ausgehen können, nach der Entfernung seines Vorgesetzten, des ehemaligen Referatsleiters, am 30. April, selbst in Vertretung als Referatsleiter zu handeln, da er in diesem Moment der dienstältester Mitarbeiter war und dies so vorgesehen wäre.

Hinzu kommt, dass Kohn seine Referatskollegen in seine Arbeit mit einbezogen habe und eben nicht auf eigene Faust gehandelt hätte. Auch hatte er seinen Bericht bis zum Innenminister Horst Seehofer mit der Bitte um eilige Durchsicht geschickt. Kohn hatte sogar remonstriert, nachdem er feststellen musste, dass der Eilbedürftigkeit seines Antrags nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Die Arbeitsergebnisse waren den Kollegen und dem Referatsleiter bekannt, wurden zur Kenntnis genommen und auch nicht beanstandet. Er benutzte eine Analogie zu einem brennenden Haus, bei dem die Feuerwehr nicht willig gewesen war  hinzufahren, um sich des Problems anzunehmen.

Richter stellte Zuständigkeit in Frage

Eine ausführliche Diskussion lieferten sich der Richter und Kohn zu der Frage, ob Kohn mit der Analyse und besonders mit der Bewertung der Maßnahmen seine Kompetenzen überschritten hätte. Wenn Kohn eine negative persönliche Meinung zu den Maßnahmen hätte, dann wäre das verständlich, hätte aber an dieser Stelle nichts verloren, so der Richter.

Besonders die harsche Bewertung Kohns, die den Entscheidungsträgern schonungslos Versagen attestierte, wurde beanstandet. Hier wäre gegen das Mäßigungsgebot verstoßen worden. Da Kohn allerdings die Veröffentlichung nicht absehen konnte, greift auch dieses Argument nicht. Es sei denn, intern sind keine klaren Worte und Warnungen gewünscht, die das Handeln der Entscheidungsträger in Zweifel ziehen.

Dazu führte Kohn aus, die umfassende Analyse der finanziellen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Folgen der Maßnahmen wären exakt sein Aufgabenbereich gewesen, weshalb er keine Überschreitung seiner Kompetenz erkennen könne.

Warnungen aus der Vergangenheit

Dafür erkannte er Muster wieder, die ihm bereits im Jahre 2017 bei der Arbeit innerhalb des Referats begegnet waren. Damals sei es zu einem Fehlalarm gekommen, wobei die Fehler auf die Technik geschoben wurden, obwohl nur menschliches Versagen hier in Frage gekommen wäre. Beamte, die sich damals aus der Verantwortung stahlen, hätten aber nun 2020 den Corona-Krisenstab gebildet.

Fehler wären nicht anerkannt und unter den Tisch gekehrt worden. Dieses Verhalten hätte Kohn besonders sensibilisiert und ihm vor Augen geführt, dass sich diese Kollegen im entscheidenden Moment aus der Verantwortung ziehen würden. Dem wollte er durch sein Handeln und seine Analyse vorbeugen.

Er fragte weiterhin, was er hätte anders machen sollen, da ihm im Falle einer Unterlassung ebenfalls hätte vorgeworfen werden können, sich zu den enormen Risiken der Lockdown-Maßnahmen nicht geäußert zu haben.

Die Entscheidung, seine Analyse über die weiteren Bundes- und Landesministerien in Umlauf zu bringen, sei eben genau eine Entscheidung gewesen, um diesem verantwortungslosen Umgang vorzubeugen und die Gefahr allen Entscheidungsträgern zugänglich und kenntlich zu machen.

Kohn sollte in vielen Punkten seiner Analyse schließlich recht behalten. Der miserable Zustand der Versorgung, der Wirtschaft, der Finanzen und vieler anderer Bereiche sind oft in hohem Maße durch die Maßnahmen bedingt. Die drohende Versorgungskrise ist weitestgehend nicht durch den Ukrainekonflikt begründet, sondern hat ihre Ursache in den ruinösen Corona-Maßnahmen, wie von Dr. Gunter Frank auf der Achse des Guten ausgeführt. Frank hatte 2020 bei der Ausarbeitung der Analyse als wissenschaftlicher Experte mitgewirkt.

Gefahrenbewertung nicht vorgesehen

Als Kohn das Organigramm zur Verteilung der Aufgaben für die Krisenbewältigung der Corona-Krise sah, fiel ihm sofort auf, dass ein Bereich leer blieb. Der Bereich der Evaluation der Maßnahmen wurde nicht besetzt. An dieser Stelle kamen bei Kohn starke Zweifel auf. Eine Gefahrenbewertung der Maßnahmen sollte also nicht stattfinden.

Zur Vornahme einer Gefahrenbewertung bräuchte es allerdings eine Prognose, die die Reaktionen der jeweiligen Gesellschaftsbereiche aufgreift, an denen eine Einschätzung der Wirkung der Maßnahmen abgewogen werden könne. Diese Prognose erstellte Kohn und setzte sich mit anderen Ministerien und den Wissenschaftlern in Verbindung, um die nötigen Daten zu erhalten. Daher sei eine umfassende Bewertung der Lage zwingend gewesen und keine Überschreitung seines Zuständigkeitsbereichs. Und auf Basis dieser vorgenommenen Abschätzung sei eine Bewertung der Maßnahmen keine persönliche Abneigung, die er gegenüber den Maßnahmen hätte, sondern Kohn handelte aus dem Wunsch heraus, möglichst viele Menschen vor Schaden zu bewahren.

Persönliche Vorgeschichte

Er selbst hatte vor etwa zehn Jahren einen Missbrauchsfall aufgedeckt. Seine Geschwister sowie hunderte weitere Betroffene waren von einem evangelischen Pfarrer, Kohns Stiefvater, misshandelt worden und zwei seiner Brüder an den psychischen Folgen gestorben. Die Aufdeckung gelang erst nach über zwanzig Jahren. Zwanzig Jahre, in denen Kohn in einem Gefühl der Hilflosigkeit gelebt hätte, nichts für den Schutz der misshandelten und potenziellen Missbrauchsopfer tun zu können. Diese Untätigkeit hätte Narben hinterlassen und das Bedürfnis, nicht wieder in die Situation kommen zu wollen, schutzbedürftigen Menschen nicht helfen zu können. Eine solche Situation hätte Kohn nicht nochmal erleben wollen und diese Erfahrung hätte sein Handeln in der vorliegenden Situation maßgeblich geprägt.

Kohn äußerte zum Schluss, er fühle sich in dieser Situation ungerecht behandelt. Er hätte nicht nur seine Aufgaben erledigt – und dabei sein Berufsleben und seinen eigenen und nicht den Ruf des Ministeriums riskiert (die Umfragewerte für die Regierung waren im Anschluss zum Sommer immer weiter gestiegen) –, sondern es als seine Pflicht empfunden, die Menschen vor den folgenschweren Schäden zu warnen und zu schützen. Dabei habe er aber auch an den Ruf der staatlichen Institutionen selbst gedacht, die durch die ungerechtfertigten Maßnahmen bei den Menschen in Misskredit fallen würden.

Der Richter erklärte, Ministerien seien nunmal politisch weisungsgebunden und hätten daher Anweisungen umzusetzen. Die Gerichtsbarkeit wäre allerdings unabhängig, so der vorsitzende Richter.

Kohns Ansicht nach wird der Entscheidungsprozess hier auf den Kopf gestellt, so dass die niederen Ebenen nur noch Anweisungen von oben umsetzen sollen, die in nicht legitimierten Gremien wie der MPK zustandekommen, die auch noch hinter verschlossenen Türen tagt.

Der Ablauf einer verantwortungsvollen demokratischen Entscheidungsfindung sei ein anderer. Hier würden die niederen Ebenen die Entscheidungsgrundlagen erarbeiten, die als Basis und Leitfaden für die Entscheidungen dienten, die von der Politik getroffen werden.

Gregor Gysi fragte in die Runde, welche Art von Beamten wir denn im Staate überhaupt wollen. Ob es die sind, die nur Dienst nach Vorschrift machen und die jede Weisung annehmen? Oder ob es verantwortungsbewusste Menschen sind, die sich zuständig für ihren Bereich und andere Menschen fühlen und eine Leidenschaft für ihre Arbeit entwickeln und auch große Gefahren in Kauf nehmen?

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Mario Martin ist Ökonom und arbeitet als Software-Projektmanager in Berlin.

Bild: Shutterstock
Text: mm

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