Karl Lauterbach ist das Rumpelstilzchen der deutschen Politik. Heute sagt er das eine, am Abend das andere, und wer weiß, was er am nächsten Tag sagen wird. Die Wechselhaftigkeit und Launigkeit des offenbar nicht nur von Karrieregelüsten, sondern auch von Angst getriebenen Sozialdemokraten ist inzwischen legendär. Millionen Menschen leiden darunter. Für viele ist er aber immer noch ein vermeintlicher Heilsbringer und Retter in der Not, die er vor allem selbst ständig herbei- und großredet.
Nun hat die Sphinx aus Düren wieder einmal für Rätsel gesorgt. Mit einer einzigen kurzen Wortkombination. Wie so oft in einem Tweet, den er kurz nach der Ohrfeige verfasste, die ihm und seinen Impfpflicht-Plänen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag verpasst hatten: „Einziger Gesetzentwurf, der die allgemeine Impfpflicht gebracht hätte, ist gerade gescheitert“, so der Text des Ministers in dem Kurznachrichtendienst Twitter.
Ich muss ganz offen gestehen: Auch bei mir ging das im allgemeinen Rauschen der Empörung von den Impfpflicht-Gurus unter. Was ein großes Versäumnis meinerseits war. Denn, wie bitte? „Allgemeine Impfpflicht“? Habe ich da etwas versäumt? Ich war der Auffassung – und wahrscheinlich die meisten von Ihnen auch, dass es am Donnerstag im Bundestag nur um eine Impfpflicht für Menschen ab 60 ginge.
Hat sich Lauterbach im Eifer des (Impfpflicht-)Gefechtes vertippt? Oder war ich da zu naiv? Denn so ganz genau habe ich mir den Gesetzentwurf gar nicht angesehen. Eine sträfliche Unterlassung. Denn wenn man sich den Text des Gott sei Dank gescheiterten Gesetzesprojektes näher ansieht, muss man keine Kassandra sein wie Lauterbach, um hellhörig zu werden. „Wahrscheinlicher ist, dass dem SPD-Politiker aus Versehen der Plan herausgerutscht war, aus der spezifischen Impfpflicht ab 60 später eine allgemeine Impfpflicht zu machen. Dafür spricht die eigentümliche Konstruktion des Gesetzestextes“, schreibt etwa TE, und zitiert dann aus § 20 a des Entwurfs:
„Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ab dem 15. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder Absatz 2 zu verfügen; Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfüllen diese Pflicht auch, indem sie über einen Nachweis über eine individuelle ärztliche Beratung zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen.“
Das Besondere: Es sollte tatsächlich ein Impf- oder Genesenennachweis für alle Erwachsenen eingeführt werden. Und dann eben nur eine Befreiung für unter 60-Jährige, wenn sie eine Beratung über sich ergehen haben lassen. Also zum einen ein weiterer Schritt zum Erziehungsstaat, der seine Bürger bevormundet. Und zum anderen ganz klar ein einfacher Weg dahin, später die Ausnahme für diejenigen, die sich haben beraten lassen, eher still und leise aus dem Kleingedruckten zu streichen und damit die Impfpflicht scharfzustellen.
Lauterbachs Tweet nährt den Verdacht, dass hier quasi mit gezinkten Karten gespielt wurde – und die Impfpflicht-Gurus über Tricksereien den Weg zu einer allgemeinen Impfpflicht doch noch ebnen wollten, nachdem sie für deren offene Einführung allzu klar keine Mehrheit hatten.
Wer einen Gesundheitsminister wie Karl Lauterbach hat, braucht keine Feinde mehr.
Ein Glück, dass die Abgeordneten den Gesetzesentwurf ablehnten.
Hier mein aktuelles Video:
Bild: Boris Reitschuster
Text: br
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