Von reitschuster.de
Seit dem 16. März gilt in Deutschland die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht im Pflegesektor. Beschäftigte müssen nachweisen, doppelt geimpft, genesen oder impfunfähig zu sein, um weiter in ihrer Funktion arbeiten zu dürfen und eine Meldung ihrer persönlichen Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu vermeiden. Ab dem 1. Oktober reichen zwei Impfungen nicht mehr aus – dann ist entweder eine dritte Booster-Impfung oder die zusätzliche Genesung nötig.
Im Jahr 2018 arbeiteten laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 5,65 Millionen Menschen im Gesundheitsbereich. Davon haben etwa 3,63 Millionen direkten Patientenkontakt.
Eine Anfrage an die Gesundheitsämter der Bundesländer legte nun die offizielle Zahl der Beschäftigten offen, die bislang keinen Nachweis erbracht haben. Elf von sechzehn Ländern machten Angaben: Baden-Württemberg (31.938), Bayern (30.726), Niedersachsen (12.813), Sachsen-Anhalt (8.139), Rheinland-Pfalz (7.529) und Mecklenburg-Vorpommern (6.036), Hamburg (3.543), Brandenburg (3.303), Berlin (2.300), Bremen (1.851) und Schleswig-Holstein (1.676).
Das ergibt eine Summe von insgesamt 109.854 Meldungen bei den Gesundheitsämtern.
Die Ämter müssen nun in einer Einzelfallprüfung entscheiden, was mit den gemeldeten Beschäftigten geschehen soll und ob tatsächlich Arbeits- bzw. Betretungsverbot ausgesprochen wird. Bis die Entscheidung getroffen ist, dürfen die Einrichtungen die Personen weiterbeschäftigen.
Keine Auskunft erteilten die Gesundheitsämter der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen, Hessen und des Saarlands. Darunter ein bevölkerungsstarkes Bundesland und zwei Länder (Sachsen und Thüringen), in denen es viele impfkritische Menschen gibt. Die offizielle Zahl dürfte also eher im Bereich von 150.000 Beschäftigten ohne Nachweis liegen.
Dazu kommen vermutlich nochmal Zehntausende, die sich nicht haben impfen lassen, aber trotzdem einen Impfnachweis vorgelegt haben.
Nachdem die Impfpflicht ab 60 bzw. die allgemeine Impfpflicht durch die Hintertür am Donnerstag im Bundestag gescheitert ist, wäre es jetzt an der Zeit, die Impfpflicht für Pflegeberufe (und die Duldungspflicht bei der Bundeswehr) zurückzunehmen, da die Argumente gegen eine allgemeine Impfpflicht auch gegen eine spezielle Impfpflicht sprechen.
Für die Rücknahme plädiert inzwischen auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Die Impfpflicht für Pflegeberufe ergebe laut Holetschek “keinen Sinn mehr”.
Da die Impfung keinen Fremdschutz bietet, sich geimpfte Menschen durch die milderen Symptome aber sorgloser im Alltag bewegen, hat die Impfpflicht im Pflegebereich sogar unterm Strich vermutlich einen negativen Effekt.
Bild: Dietmar Rauscher/ShutterstockText: reitschuster.de