Von Kai Rebmann
Fast ein Jahr lang hat die Bundesregierung abgewartet, jetzt wollen die Ampelkoalitionäre offenbar Nägel mit Köpfen machen. Massive Erleichterungen bei der Zuwanderung von „Fachkräften“, die Verramschung des deutschen Passes auf dem geopolitischen Wühltisch und ganz aktuell das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ sollen neue Anreize für eine Migration nach Deutschland schaffen. Vom konsequenten Kampf gegen Ausländerkriminalität und Rückführungsoffensiven ausreisepflichtiger Migranten bleiben einmal mehr nichts als leere Phrasen. Doch mit etwas anderem war bei einer von der FDP hofierten rotgrünen Bundesregierung ehrlicherweise auch nicht zu rechnen.
Und so ist die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer, die sich ohne gesicherten Status im Bundesgebiet aufhalten, auch in diesem Jahr wieder gestiegen. Je nach Quelle soll deren Zahl in Deutschland zuletzt irgendwo zwischen 250.000 und 300.000 gelegen haben. Gründe für das regelmäßige Scheitern von Rückführungen gibt es viele: Untertauchen der Betroffenen, mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, personelle Unterbesetzung bei den deutschen Behörden, Abschiebestopp in bestimmte Länder – suchen Sie sich etwas aus. Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde während ihrer Regentschaft bei Flüchtlingen aus aller Welt zum Inbegriff einer neuen deutschen Willkommenskultur. Motto: Wer es einmal über die Grenze ins Bundesgebiet geschafft hat, der darf auch bleiben – ob auf legale oder illegale Weise.
Wenn Selbstverständlichkeiten zur Leistung werden
Nun will also auch die Ampel etwas gegen den rekordverdächtigen Höchststand bei der Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer unternehmen, auch wenn es sich dabei um nicht viel mehr als einen ideologischen Hütchenspielertrick handelt. Neben dem normalen Weg – der Abschiebung der betreffenden Personen – gibt es nämlich noch eine weitere Möglichkeit, die Statistik etwas aufzuhübschen. Man schafft einfach einen neuen Status, der einen unrechtmäßigen Aufenthalt über Nacht zu einem rechtmäßigen macht. An dieser Stelle kommt jetzt das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ins Spiel, über das noch in dieser Woche im Bundestag abgestimmt werden soll.
Und so soll nach dem Willen der Ampel die Zielgruppe aussehen: Gut integrierte Ausländer, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben; Migranten, die zum Stichtag (31. Oktober 2022) seit mindestens fünf Jahren im Land und dabei nicht straffällig geworden sind, sollen 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Ursprünglich war als Stichtag der 1. Januar 2022 vorgesehen und die Voraussetzungen wären innerhalb von 12 Monaten zu erfüllen gewesen. Beide Änderungen zugunsten eigentlich ausreisepflichtiger Ausländer konnten die Grünen durchsetzen. Die FDP ließ sich ihre Zustimmung damit abkaufen, dass von dem Chancen-Aufenthaltsrecht nur Ausländer profitieren sollen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens mindestens ein Jahr mit einer Duldung in Deutschland gelebt haben. Alleine die unscheinbar wirkende Änderung des Stichtags führt dazu, dass sich Tausende, wenn nicht Zehntausende Migranten von heute auf morgen – zunächst auf 18 Monate begrenzt – plötzlich rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Aber worum handelt es sich bei diesen Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt? In erster Linie sind darunter ausreichende Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes zu verstehen. Stellt sich nur die Frage, ob ein seit fünf Jahren bestehender Aufenthalt in Deutschland – sei er nun legal oder illegal – nicht ausreichend Zeit geboten hat, um die Sprache seines Gastlandes zu lernen? Und wenn nein, warum soll das dann nach weiteren 18 Monaten anders aussehen? Ganz ähnliche Argumente sind im Zusammenhang mit der Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes vorzubringen. Auch hier gilt: Kann in 18 Monaten erreicht werden, was zuvor in fünf Jahren (oder mehr) nicht geschafft wurde oder nicht geschafft werden wollte?
Und was passiert, wenn die Voraussetzungen auch nach diesen 18 Monaten nicht erfüllt werden können? Will uns die Ampelkoalition etwa weismachen, dass es dann zu konsequenten Abschiebungen der offensichtlich nicht integrationswilligen Mitbürger kommen wird? Denn diese müssten die logische und vor allem zwingende Folge sein – zu denen es aber nicht kommen wird, jedenfalls nicht unter dieser Bundesregierung. Und so entlarvt sich das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ schon vor seinem Inkrafttreten als das, was es in Wahrheit ist: Ein Instrument zur Beschönigung der Migrationsstatistiken.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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