Nur Bewährungsstrafe für Arzt, der 51 Patienten ansteckte Urteil entlarvt Doppelstandards der Justiz

Vergangene Woche habe ich hier ausführlich über den Recklinghausener Arzt Heinrich Habig berichtet. Der wurde am Donnerstag vom Landgericht Bochum zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und könnte eine noch längere Haftstrafe bekommen, weil das Urteil sich nur auf einen Teil der Fälle bezieht. Das Gericht fand ihn schuldig, falsche Impfbescheinigungen ausgestellt zu haben. Das hat Habig auch nie bestritten. Er berief sich auf sein Gelöbnis bei der Ärztekammer. Nach deren Berufsordnung sei es ihm untersagt, Anweisungen zu befolgen, die in seinen Augen gegen sein Ethos und die Menschlichkeit sind. Genau das sei bei der Nötigung der Menschen zur Impfung aber der Fall gewesen nach der Überzeugung des Arztes. 

Nie hatte im Prozess zur Debatte gestanden, dass Habig irgendjemandem geschadet hätte. Alle seine Patienten waren ihm dankbar.

Ganz anders ein Arzt, um den es im Donauwörther Hepatitis-Skandal ging. Er hatte 51 Patienten mit der Leberentzündung Hepatitis angesteckt. Einen Tag, nachdem die Bochumer Richter Habig nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft weiter ins Gefängnis steckten, verließ der andere Arzt am Freitag das Landgericht Augsburg genauso, wie er dort erschienen war: als freier Mann. Der 61-Jährige wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

„In dem Prozess hatte der Anästhesist die Vorwürfe zugegeben. Er habe sich immer wieder an den für die Patienten vorbereiteten Narkosespritzen bedient, um trotz starker Schmerzen und psychischer Probleme arbeitsfähig zu bleiben“, schreibt der „SWR“: „Der Arzt hatte selbst Hepatitis C, wusste es damals aber noch nicht. Er entschuldigte sich bei den Patienten. Er könne sich nicht erklären, wie er in diese Abwärtsspirale geraten sei.“

Der Staatsanwalt betonte, der Angeklagte habe als Mediziner um die Gefahr, andere anzustecken, wissen müssen. Der Arzt hatte sich die Schmerzmittel wegen einer chronischen Darmerkrankung verabreicht. „Zudem litt er auch schon lange an einer Depression“, schreibt der „SWR“ in seinem Bericht: „Der psychiatrische Gutachter sagte in dem Prozess, dass der Angeklagte daher möglicherweise auch vermindert schuldfähig sei.“

Der Anästhesist ist nicht schuld, dass 51 Menschen an einer gefährlichen Krankheit erkrankten. Die Versicherung des Krankenhauses musste auch noch rund 2,6 Millionen Euro Schmerzensgeld an die Infizierten auszahlen.

Doch der Fall des Arztes aus Donauwörth hat keinerlei politische Dimension – ganz anders als der von Habig. Die Diskrepanz der beiden Urteile sticht heftig ins Auge. Und sie nährt den Verdacht, dass es sich in Bochum um einen politischen Prozess handelte und darum ging, andere Mediziner abzuschrecken und einzuschüchtern.

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