Man muss hart im Nehmen sein als Journalist in Deutschland in diesen Tagen. Dass mich Youtube bzw. Google in Sachen Werbung nach Strich und Faden schikanieren, ist bekannt. Die Google-Tochter Adsense, faktisch Monopolist in Sachen Online-Werbung, hat meine Seite gesperrt – einer der Gründe, warum die Reklame, die Sie auf meiner Seite sehen, nicht immer die schönste ist. Aber kein Mittel ist den Internet-Konzernen und ihren Komplizen in der Politik zu schmutzig, wenn es darum geht, Kritiker mundtot zu machen.
Bei Youtube darf ich, obwohl es auch zu Google gehört, nach zwei Jahren Werbesperre zwar meine Videos wieder für Werbung freischalten lassen. Offiziell. Die Schikane läuft hier darüber, dass fast alle einzelnen Videos für Reklame gesperrt werden – mit dem Hinweis: „Für Werbezwecke nicht geeignet“. Auch Videos, die auf anderen Kanälen für Werbung problemlos freigeschaltet werden – obwohl sie identisch sind. Mehr Entlarvung geht nicht.
Man kann bei Youtube dann eine „manuelle Überprüfung“ der Videos beantragen. Oft werden sie dann zwar nach dieser Prüfung „für Werbung freigeschaltet“ – aber dann ist es zu spät, weil sie nicht mehr aktuell sind. Der wirtschaftliche Schaden, den Youtube einem damit anrichtet, ist bei Abrufzahlen wie meinen enorm. Gerade, wenn allein die jüngsten Dechiffrier-Videos über Markus Lanz und die ZDF-Hetze gegen Hans-Georg Maaßen zusammen fast acht Millionen Mal aufgerufen wurden – bei Rumble, weil Youtube sie löschte.
Was das alles mit unserem Bundes-Lauterbach zu tun hat und damit, ob dieser – allen Äußerlichkeiten zum Trotz – dem „Zweck der sexuellen Befriedigung“ dient, werden Sie nun fragen. Zu Recht. Aber ohne diese Vorgeschichte würde sich die Verbindung von Lauterbach und sexueller Befriedigung nicht erschließen. Aber nun los:
Am Wochenende habe ich mein Video mit dem Titel „Peinlicher Bauchklatscher von Lauterbach beim Hitze-Panikschüren: Genosse erneut beim Lügen erwischt“ auf Youtube hochgeladen (siehe hier). Postwendend kam das „Journalismus-Gütesiegel“ von Youtube: Für Werbezwecke nicht geeignet.
Das machte mich neugierig – konnte ich doch außer Kritik am Bundes-Gesundheitsvorsteher nichts in dem Video finden, was ich für problematisch hielt.
Also klickte ich auf die Schaltfläche „Feedback ansehen“.
Und fiel fast aus meinen Sandalen: „Inhalte nur für Erwachsene“, stand da.
Sodann prangte mir dort in dicken Lettern entgegen:
„Beispiele für Inhalte in dieser Kategorie:
Inhalte mit dem Zweck der sexuellen Befriedigung“
Ich bin mir bewusst, dass sich wie im gesamten Tierreich auch beim Menschen die Geschmäcker in Sachen Fortpflanzung unterscheiden können und es sicher auf einen Topf wie Karl Lauterbach einen passenden Deckel gibt.
Aber dass er dem „Zwecke der sexuellen Befriedigung dient“ und Videos mit ihm deshalb „nur für Erwachsene“ geeignet sind?
Auch beim weiteren Durchlesen des Kleingedruckten mit anderen Beispielen wurde ich nicht schlauer. „Das Hauptthema des Videos lässt erahnen, dass sexuelle Handlungen stattfinden, z. B. aufgrund von wackelnden Objekten, Stöhngeräuschen usw.“
Ein Tweet des Ministers als sexuelle Haltung? Ich traue ihm zwar alles zu, aber das ist zu dick aufgetragen – selbst wenn man ihm unterstellen wollte, seine ständigen Warnungen hätten eine sadistische Komponente.
Auch die weiteren Beispiele machten mich nicht schlau:
„Hervorhebung oder sonstige Betonung implizierter sexueller Handlungen in einem Thumbnail.“
Auf dem Thumbnail ist zu sehen, wie Lauterbach eine Maske aufsetzt. Wie gesagt, es mag Menschen geben, die ihn für ein Sexsymbol halten – aber kann das so weit gehen?
Ist es gar das, was als Nächstes im Kleingedruckten zu lesen ist? Also „offensichtliche oder implizierte sexuelle Handlungen oder Verhaltensweisen.“
Oder gar: „Szenen, in denen die sexuelle Spannung im Vordergrund steht.“
Lauterbach mit der Maske?
Echt?
Wo denken die Youtube-Leute da nur hin, fragte ich mich!
Wenn, dann schon eher eine „Darstellung von Fetischen“, die auch verboten ist laut dem Kleingedruckten. Denn ist die Maske nicht ein Fetisch?
„Fokus auf Sexskandale oder die Veröffentlichung privater intimer Fotos oder Videos“ ist wohl auch nicht gemeint, auch wenn das Aufsetzen einer Maske durchaus ein intimer Moment ist. Oder ist er gar eine „imitierte oder nachgestellte sexuelle Handlung“?
Ich finde, das darf man Lauterbach nicht unterstellen.
Auch als „Reibe- oder Stoßbewegungen, mit denen sexuelle Spannung aufgebaut werden soll“, die ebenfalls untersagt sind, darf man Lauterbachs Masken-Aufsetzen nicht gleichsetzen.
Ebenso wenig passt „Nutzung von Sexspielzeug oder sonstigen Produkten, die zur Steigerung der sexuellen Aktivität gedacht sind“ – auch wenn mir dazu ein unanständiger russischer Witz einfallen würde, in Sachen Masken und Schönheit. Nur überaus böswillige Zungen könnten natürlich behaupten, dass bei Lauterbach die Masken „zur Steigerung der sexuellen Aktivität gedacht sind“ – ich weise diesen Verdacht entschieden zurück.
Ebenso ist die Maske sicher kein „Irreführender Inhalt zu sexuellen Neigungen oder mit Nacktheit“.
Oder gilt sie Youtube gar als sexualisierter Alltagsgegenstand? Verboten sind nämlich „Thumbnails, mit denen Zuschauer aufgrund von sexualisierten Alltagsgegenständen oder -szenen in die Irre geführt werden sollen, oft ohne Bezug zum eigentlichen Thema des Videos.
Szenen, die so bearbeitet wurden, dass sie sexuell erregen sollen.“
Auch „Sexualität im Tierreich“ kommt kaum infrage.
Dann endlich fand ich, ganz unten im Kleingedruckten, aber des Rätsels Lösung – und muss Lauterbach von jeglichem Verdacht freisprechen.
Denn Youtube stieß sich offenbar nicht an ihm, sondern an folgendem:
„Verpixelte oder zensierte Nacktheit mit erkennbaren Genitalien.
Szenen mit nackten Körpern, bei denen Genitalien mit Sternchen abgedeckt oder unkenntlich gemacht wurden, an der Silhouette aber weiterhin erkennbar sind.“
Tatsächlich hatte ich, arglos wie ich bin, neben Lauterbach auch von Zensur auf Instagram berichtet. Das Netzwerk hat ein Bild von einem dunkelhäutigen Mann, der sich in Saarbrücken in einem Springbrunnen wusch, als unsittlich zensiert (siehe hier). Das erzählte ich in dem Video – und blendete das Foto für ein paar Sekunden ein.
Der Prüfer saß offenbar mit der Lupe da, denn ohne die bzw. ohne maximale Vergrößerung lässt sich nichts Unschickliches finden.
Dabei geht Youtube mit seiner Prüderie viel weiter, als wir Europäer uns das vorstellen können – wie eine weitere Lektüre der Verbote ergab:
- „Inhalte, die Brüste oder Genitalbereiche zeigen (entweder Nahaufnahmen oder wiederholte Darstellung) (z. B. Inhalte, in denen der Genitalbereich einer Person aus der Unterwäsche oder Badebekleidung herausragt).
- Darstellungen sexueller Körperteile wie wiederholte Einblendung oder Nahaufnahmen von Dekolletés oder körperlichen Rundungen, mit dem Ziel, Zuschauer sexuell zu erregen.
- Zusammenstellungen von sich sichtbar abzeichnenden Geschlechtsorganen.
- Minimal (z. B. mit Stringtangas) bedeckte Geschlechtsorgane (wie Brüste, Dekolletés, Pobacken usw.), die häufig zu sehen sind.
- Echte oder animierte Nacktheit wie vollständige Darstellungen von Genitalien oder sexuellen Handlungen.
- Nacktheit bei Kindern
- Inhalte mit sichtbaren Genitalien, beispielsweise beim Windelwechseln oder beim Babyschwimmen.“
Damit werden prüde Vorstellungen aus den USA auch bei uns durchgesetzt.
Aber ich sehe den Vorfall positiv. Zumindest die Bilanz. Ja, offen gestanden, hat es mich geschockt, Lauterbach in Zusammenhang mit Sexualität setzen zu müssen, und ich weiß nicht, ob die Auflösung bzw. das Happy End im Kleingedruckten die Schockwellen auffangen kann.
Aber man muss das Gute sehen: Ich habe dazugelernt, was Nacktheit auf Youtube angeht.
Und früher zensierte der US-Gigant meine Videos regelmäßig und sperrte meinen Kanal – jetzt sperrt er nur noch die Werbung.
Wenn das kein Fortschritt ist!
Wenn es so weitergeht, wird vielleicht auch meine Seite in zehn Jahren wieder für die „gute“ Werbung freigeschaltet von Youtube.
Wenn sie mich nicht bis dahin physisch wegsperren.
Es bleibt spannend.
Missgeschick mit Folgen!
Nicht nur journalistisch ist man nicht vor Fehlern gefeit – auch im Alltag. Und da leider noch keine wasserdichten Computer erfunden sind, hat ein aufs Notebook gekipptes Wasserglas schwerwiegende Folgen. Aktuell laufe ich deswegen technisch quasi auf „Reserve“. Beim Artikel-Tippen ist das halbwegs okay, aber nicht beim Video-Schnitt. Deshalb muss ich leider um etwas Geduld bitten – und möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die mir mit ihrer Unterstützung meine Arbeit (und Arbeitsgeräte) erst ermöglichen!
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.
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