Was für eine Klatsche für die angeblichen „Faktenchecker“ vom vermeintlichen „Rechercheportal“ „Correctiv“ – die in Wirklichkeit nichts anderes sind, als vom Staat finanzierte Propagandisten. “Einstweilige Verfügung gegen #Correctiv erlassen: Landgericht Hamburg verbietet Falschbehauptung von Correctiv über unseren Mandanten, den Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau (CDU)“, schreibt der Medienrechtler Ralf Höcker auf seiner Seite auf „X“.
Correctiv hatte Anfang Januar, in seinem Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ berichtet, bei einem angeblichen „Geheimtreffen“ von „Rechten“ sei die „Vertreibung“ von Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund besprochen worden. Dabei behauptete das Portal, Vosgerau habe bei dem Treffen erklärt, man könne mit Wahlbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben, wenn man diese massenhaft einlege. Correctiv zitiert Vosgerau dabei wie folgt: „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“
An dem Artikel war auffallend, dass er just zu der Zeit erschien, als die Bauernproteste gegen die „Ampel“ die Schlagzeilen beherrschten. Obwohl das Treffen bereits lange zuvor, im November, stattgefunden hat. Es gab auch diverse Treffen von „Correctiv“-Mitarbeitern mit Regierungsvertretern, bis hin zu Bundeskanzler Olaf Scholz. Statt den Bauernprotesten beherrschten quasi über Nacht die Berichte über das angebliche „Geheimtreffen“ die Schlagzeilen. Die Regierung und ihr nahestehende Organisationen und Behörden brachten, teilweise mit Druck, abertausende Menschen auf die Straße, um gegen die Opposition zu demonstrieren.
Vosgerau hat das Rechercheportal von seinem Anwalt Höcke abmahnen lassen und bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg eine einstweilige Verfügung beantragt. Das Gericht gab dem Antrag am Dienstag in Teilen statt. „Correctiv“ muss nun die entsprechende Passage ändern.
In anderen Punkten gibt das Landgericht Hamburg Vosgerau jedoch nicht recht, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet: So griff Vosgerau auch eine andere Aussage der Correctiv-Autoren an: Er soll in seinem Vortrag über ‚Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft‘ gesprochen haben, ‚die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten‘. Das suggeriert: Er hält junge türkische Frauen für unfähig, eigene Wahlentscheidungen zu treffen – was nach einer rassistischen Position klingt.
Interessant ist, dass sich die Berliner Zeitung mit dieser Textstelle explizit die umstrittene Behauptung von „Correctiv“ zu eigen macht und damit wie ein verlängerter Arm des regierungsnahen „Netzwerks“ agiert.
Vosgerau dagegen betont, die Wiedergabe von „Correctiv“ sei falsch: Durch Druck aus der Familie könnte der Grundsatz freier und geheimer Wahlen verletzt werden, wenn qua Briefwahl zu Hause gewählt würde – völlig unabhängig davon, ob die jeweilige Familie Migrationshintergrund habe oder nicht. Wählerinnen türkischer Herkunft habe er nur als ein mögliches Beispiel angeführt.
Das Gericht kam aber zu der Entscheidung, „Correctiv“ habe hier keine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, sondern es handle sich um eine zulässige Wertung. Es gehe nämlich „erkennbar“ nicht um eine wörtliche Wiedergabe, „sondern um Formulierungen, mit denen der Inhalt des Vortrags des Antragstellers wertend zusammengefasst worden sei“.
Das belegte die manipulative Arbeitsweise von „Correctiv“: Dort sicherte man sich offenbar dadurch ab, dass entscheidende Thesen des Artikels absichtlich als Wertungen formuliert wurden. Beim Leser kommt das an wie Tatsachenbehauptung – vor Gericht wird aber ein feiner Unterschied gezogen.
Das Gericht versteht die Äußerung, Vosgerau „habe hinsichtlich aller Jungwählerinnen türkischer Herkunft Bedenken in Bezug auf die Briefwahl geäußert, da sich diese generell keine unabhängige Meinung bilden könnten“ ganz offensichtlich anders als viele Leser.
Die hanebüchenen Aussagen von Correctiv, die Teilnehmer des Treffens „planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“, und zwar „egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht“, waren laut Gericht „nicht Gegenstand der Entscheidung“. Denn: Für „keinen der äußerungsrechtlichen Angriffe des Antragstellers kam es darauf an“. Vosgerau und andere Kläger hatten diese Passagen auch nicht angegriffen, da sie streng juristisch keine falschen Tatsachenbehauptungen sind, sondern zulässige Wertungen.
Das Gericht gab „Correctiv“ auch noch in einer anderen Frage Recht. Dabei ging es um das Konzept der „Remigration“ von Martin Sellner, das das Portal als Plan zur „Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“ bezeichnete. Dazu hatte „Correctiv“ in Bezug auf Vosgerau weiter geschrieben: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können.“ Diese Aussage sei zulässig, so die Richter, sie erwecke kein falsches Verständnis, „wie und auf welche Frage der Antragssteller sich in Reaktion auf die Anhörung geäußert habe“. Vosgeraus Antwort, keiner der Teilnehmer habe nach seiner Erinnerung etwas über die angebliche „Remigration“ von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gesagt, sei zutreffend wiedergegeben worden.
Die Pressekammer des Hamburger Landgerichts ist bekannt dafür, auffallend oft zugunsten von bekannten Politikern zu entscheiden – Spötter nannten sie einst das „Hausgericht“ von Ex-Kanzler Gerhard Schröder. Dass Vosgerau sich zumindest in einem Punkt durchsetzte und „Correctiv“ von den Richtern zurechtgewiesen wurde, dürfte daher als kleine Sensation gelten. Offenbar war die Sachlage zu erdrückend. „Correctiv“ kann jetzt noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Die Reste an Glaubwürdigkeit, die das Propaganda-Portal bei Teilen der Bevölkerung immer noch genießt, dürften aber weiter schrumpfen.
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