73 Millionen Euro Anwaltskosten für Maskenprozesse Immense Corona-Altlasten zum Schaden der Steuerzahler

Von Daniel Weinmann

Während der „Pandemie“ galt die Maskenpflicht hierzulande als eines der Allheilmittel zur Eindämmung des Coronavirus. Wissenschaftlich belastbare Belege, dass die als „Mundschutz“ verbrämten Masken einen wirklichen Schutz vor dem Coronavirus bieten, gibt es bis heute nicht. Dennoch durften sie beispielsweise im Zug nur kurzzeitig während des Essens oder Trinkens abgenommen werden.

Selbst wer in einem leeren Abteil wagte, ohne Maske zu reisen, riskierte die sofortige Verweisung aus dem Zug. „Die Maske muss der Maske wegen getragen werden. Als Symbol für Gehorsam den Maßnahmen der Regierenden gegenüber“, beschrieb der Publizist Stefan Aust die groteske Lage.

Um genügend Masken für die deutsche Bevölkerung zu haben, kaufte der Bund unter der Regie des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn im Frühjahr 2020 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro. Geld spielte keine Rolle, schließlich ging es um die Volksgesundheit. Daher verwundert kaum, dass bei dem Deal auch Lieferverträge ohne Verhandlungen zu festen Preisen zustande kamen.

Auch der Bundesgerichtshof ist involviert

Dazu passt: An die Bevölkerung verteilt wurden allerdings nur zwei Milliarden Masken. Der Rest wurde nie verwendet bzw. schlicht vernichtet. Der Übereifer der Regierung Merkel dürfte den Bund – und damit die Steuerzahler – 2,3 Milliarden Euro kosten. Hinzu kommen Zinsen sowie Rechts- und Verfahrenskosten, die die Summe auf bis zu 3,5 Milliarden Euro treiben könnte. Angesichts solcher Zahlen klingt Spahns Buch „Wir werden einander viel verzeihen müssen“ wie blanker Hohn.

Allein an Anwaltskosten sind bisher 73 Millionen Euro aufgelaufen, wie das Finanzmagazin „Capital“ berichtet, das sich auf aktuellen Bericht des Ministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags bezieht.

Seit rund viereinhalb Jahren häufen sich die Klagen gegen die Bundesregierung wegen der völlig überteuerten Maskenbeschaffung. Allein zwischen Frühjahr 2020 und Ende 2023 gingen beim Bonner Landgericht insgesamt 175 Klagen von Lieferanten ein. Um angemessen darauf zu reagieren, hat Berlin gleich fünf der renommiertesten deutschen Kanzleien mandatiert: CMS Hasche Sigle, die Topanwälte der Wirtschaftsprüfungsriesen PwC und Deloitte sowie Flick Gocke Schaumburg und die internationale Wirtschaftskanzlei Dentons.

Keine Konsequenzen für die Schadenverursacher

Wie „Capital“ berichtet, liegen noch rund 70 Verfahren am Bonner Landgericht, zuzüglich einer zweistelligen Zahl an Verfahren vor dem Kölner Oberlandesgericht. Selbst der Bundesgerichtshof ist in zwei Fällen beteiligt. Das Bundesgesundheitsministerium hat Deutschlands oberstes Gericht im Sommer mit Blick auf zwei Fälle eingeschaltet, in denen es vor dem Oberlandesgericht empfindliche und teure Niederlagen kassiert hat.

Zu den Kosten des Maskendeals addieren sich neben den horrenden Anwaltszahlungen erhebliche Summen für Vergleiche mit klagenden Lieferanten, die das jetzige Gesundheitsministerium von Karl Lauterbachs Gnaden lange gegenüber dem Bundestag verschleiern wollte. Vor wenigen Wochen musste es zumindest mit einem Teil der Wahrheit herausrücken und bezifferte die Kosten gegenüber der „Welt am Sonntag“ auf knapp 400 Millionen Euro. Für 2025 rechnet das Ministerium in seiner Haushaltsplanung mit sogenannten „Abwicklungsrisiken“ in Höhe von rund 480 Millionen Euro.

Verantwortung übernehmen werden aller Wahrscheinlichkeit nach weder Jens Spahn noch sein Nachfolger Karl Lauterbach. Im Gegenteil: Der CDU-Mann brachte sich erst kürzlich als potenzieller Minister einer von der Union geführten Regierung ins Spiel – während das Maskendebakel für Teflon-Karl einmal mehr ohne Konsequenzen bleiben dürfte.

„Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Screenshot Video RBB „Der Tag“

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