Müssen Rentner jetzt auch noch Steuern auf Flaschenpfand zahlen? Ansage aus dem Finanzministerium

Von Kai Rebmann

Der Sozialstaat ist grundsätzlich ja eine tolle Sache. Allerdings gilt – oder besser gesagt: galt – das nur, solange die Zahl der Einzahler und jene der Empfänger in einem gesunden Verhältnis steht bzw. stand. So manchem Baby-Boomer, also den jetzigen oder sehr baldigen Empfängern, dürfte es beim Blick auf die sogenannte „Generation Z“ (Stichwort: „Work-Life-Balance“) ohnehin schon angst und bange werden.

Zu allem Überfluss hat sich der deutsche Sozialstaat, beginnend unter Angela Merkel und durch die Ampel „perfektioniert“, endgültig in einen Selbstbedienungsladen verwandelt. Das zum Jahreswechsel abermals erhöhte Bürgergeld ist da nur das prominenteste Beispiel in einer ganzen Reihe von allem Anschein nach bewusst geschaffenen Fehlanreizen zur Transformation der Gesellschaft.

Damit das Geld an ganz bestimmten Stellen auch weiterhin in Strömen fließen kann – Milliarden-Krater im verfassungswidrigen Haushalt hin oder her – muss es woanders eingespart bzw. herangeschafft werden. Und wer würde sich da besser eignen als der brave deutsche Michel, dessen Sache das Aufbegehren gegen die staatliche Obrigkeit so gar nicht ist, jedenfalls in den meisten Fällen nicht?

Gewerbliches Sammeln von Pfandflaschen?

Mancher Leser wird bei der Lektüre der „Rheinischen Post“ seinen Augen nicht getraut haben. Die Zeitung warf allen Ernstes die Frage auf, ob die Flaschensammler in Deutschland – bei denen es sich in aller Regel mit um den ärmsten Teil unserer Gesellschaft handelt – nicht auch Steuern zahlen und ein Gewerbe anmelden müssten.

Aber selbstverständlich, so jedenfalls die sinngemäße Antwort eines Sprechers des Finanzministeriums von Nordrhein-Westfalen. Denn schließlich handele es sich beim Sammeln von Pfandflaschen um eine selbstständige und nachhaltige, sprich dauerhaft bzw. regelmäßig ausgeübte Tätigkeit, hinter der in den meisten Fällen eine Gewinnerzielungsabsicht stecke.

Grundsätzlich sei daher nicht nur ein Gewerbe anzumelden, entsprechende Einkünfte müssten darüber hinaus auch auf der Einkommenssteuererklärung angegeben und – unter bestimmten Umständen – auch versteuert werden.

In Deutschland gilt als Gewerbetreibender, wer einer Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht und dies selbstständig tut. Für die Steuerpflicht kommt es auf die Selbstständigkeit hingegen nicht an, hier kann der Fiskus auch nicht-selbstständige Flaschensammler zur Kasse bitten.

Ebenso unerheblich, jedenfalls aus Sicht der Finanzbehörden, ist die Tatsache, dass die vermeintliche „Gewinnerzielungsabsicht“ in praktisch allen Fällen allein dazu dient, wenigstens halbwegs über die Runden zu kommen. Denn wo der Staat versagt – oder aber ganz bewusst verzichtet -, da sind nicht wenige Bürger, vor allem deutsche Rentner, auf Selbsthilfe angewiesen. Und die besteht im „besten Deutschland aller Zeiten“ eben immer öfter aus Flaschensammeln.

Freigrenzen, Existenzminimum und hohe Dunkelziffer

Vergnügungssteuerpflichtig ist das Wühlen in öffentlichen Abfalleimern und Müllcontainern wohl per se nicht. Die Einkommenssteuerpflicht entfällt jedoch nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen. Die Stichwörter lauten hier „Freigrenze“ und „Existenzminimum“.

Um sich nach amtlicher Lesart nicht offiziell der Steuerhinterziehung schuldig zu machen, dürfen Flaschensammler mit ihren „Gewerbe“ zuzüglich gegebenenfalls weiterer Einkünfte als Alleinstehende nicht mehr als 11.604 Euro im Jahr verdienen. Diese steuerliche Freigrenze gilt seit dem 1. Januar 2024 und bezieht sich auf sämtliche Einkunftsarten, die auf einer Einkommenssteuererklärung anzugeben sind – das Flaschensammeln kann dabei also auch nur eine von mehreren Quellen sein.

Nimmt man die Anzahl der Menschen, die auf das Sammeln von Pfandflaschen angewiesen sind, als Indikator für die fortschreitende Altersarmut in Deutschland, so scheint das Problem wohl größer als gemeinhin angenommen wird. Offizielle Statistiken gibt es zwar nicht, jedoch geht eine im Dezember 2021 veröffentlichte Studie hierzulande von 980.000 Betroffenen aus – sowie einer noch deutlich höheren Dunkelziffer. Der tägliche Verdienst eines Pfandsammlers liegt demnach bei null bis vier Euro, für 28 Prozent stellt das Flaschensammeln die einzige Einnahmequelle dar.

Die von der Politik der Bundesregierung ausgehende Signalwirkung könnte verheerender nicht sein: Ausgerechnet bei denen, die ein Leben lang gearbeitet haben und bei denen am Ende des Geldes oft noch viel zu viel Monat übrig ist, würde der Staat am liebsten auch noch den letzten Cent abschöpfen. Auf der anderen Seite lassen es sich nicht wenige Empfänger, die noch nie einen Cent ins deutsche Sozialsystem eingezahlt haben, „im Bürgergeld wunderbar gutgehen“, wie es SPD-Chefin Saskia Esken auszudrücken pflegt.

Wollte jemand ein Handbuch darüber schreiben, wie man eine Gesellschaft spaltet oder verschiedene Teile derselbigen gegeneinander aufwiegelt – die Ampel liefert dafür seit zwei Jahren eine Steilvorlage nach der anderen.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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