Von Kai Rebmann
„Es wird immer schwieriger, Mitarbeiter für die Montage zu finden, da sich diese Tätigkeit durch die hohen Kosten bei auswärtiger Übernachtung immer weniger lohnt. So wird nach aktuellen Informationen der Spesensatz in Deutschland auch 2025 nicht erhöht. Bei einer Abwesenheit ab 24 Stunden liegt dieser seit dem 1. Januar 2020 bei 28 Euro. Der Preis zum Beispiel für ein Schnitzel mit Pommes hat sich seither aber von durchschnittlich 11 bis13 Euro auf 18 bis 20 Euro erhöht!
Für unsere Mitarbeiter bedeutet dies, dass sie neben der Einschränkung der Lebensqualität durch die auswärtige Übernachtung auch noch beim Essen und Trinken draufzahlen. Wir haben auch Mitarbeiter aus osteuropäischen Ländern. Für diese wird die Arbeit in Deutschland immer uninteressanter, unter anderem wegen der immensen Abgabenlast und hohen Preise etwa für Sprit oder Flüge.“
Mit diesen alarmierenden Zeilen wandte sich eine Leserin zum Jahreswechsel an unser Team. Die Frau ist eigenen Angaben zufolge Geschäftsführerin eines in Süddeutschland ansässigen Unternehmens, das überwiegend in der Montage-Branche tätig ist und entsprechende Mitarbeiter beschäftigt. Ein ganz ähnlich lautendes Schreiben (liegt reitschuster.de vor) ging parallel auch an das Bundesfinanzministerium, um einerseits auf die in den Augen der Leserin viel zu niedrigen Pauschalen für die Tagesspesen bei Geschäftsreisen aufmerksam zu machen, andererseits aber auch auf den damit einhergehenden Wettbewerbsnachteil für in Deutschland und insbesondere in Grenzgebieten ansässige Firmen.
Leistung wird bestraft anstatt belohnt
Im Gespräch mit reitschuster.de verweist die Unternehmerin nicht zuletzt auf die Einbußen der allgemeinen Lebensqualität, die ihre ganz überwiegend in der Montage tätigen und damit oft auf Reisen befindlichen Arbeitnehmer per se schon hätten. Wenn es dazu jetzt im fünften Jahr in Folge keine Erhöhung der Spesensätze gibt, dann komme diese Praxis einer zusätzlichen Bestrafung dieser Leistungsträger unserer Gesellschaft gleich, anstatt diese angemessen zu unterstützen.
Mit Blick auf den grenzüberschreitenden Wettbewerb führt die Leserin weiter aus: „Soweit ich richtig informiert bin, können Mitarbeiter, die in Österreich angestellt sind, aber vorübergehend auf einer Baustelle in Deutschland arbeiten, pro Tag 35,30 Euro und pro Nacht 27,90 Euro steuerfrei erhalten, insgesamt also 63,20 Euro.“
Zum Vergleich: In Deutschland ansässige Arbeitgeber können in einem solchen Fall regulär nur einen steuerfreien Betrag in Höhe von maximal 48 Euro an ihre Mitarbeiter auszahlen. Zu den bereits erwähnten 28 Euro für den sogenannten Verpflegungsmehraufwand kommen noch 20 Euro Übernachtungspauschale hinzu – womit ein Monteur aber wohl allenfalls in der Besenkammer einer Jugendherberge wird übernachten können.
Die Folgen für den Standort Deutschland beschreibt die Firmenchefin mit langjähriger Erfahrung so: „Ich habe extrem mit dem Problem zu kämpfen, dass Mitarbeiter unter den hier geltenden Voraussetzungen nicht mehr auf Montage gehen möchten. Leider habe ich kein Argument dagegen, wenn mir meine Mitarbeiter dann vorrechnen, wie negativ sich die Montagetätigkeit auf ihr verfügbares Einkommen auswirkt.“
Ließ sich die FDP von SPD und Grünen ausbremsen?
Im Bundesfinanzministerium scheint man solche Sorgen mit einem schlichten Achselzucken zur Kenntnis zu nehmen, jedenfalls fiel die Antwort an die Leserin (liegt reitschuster.de vor) äußerst unbefriedigend aus. Man könne die Argumentation zwar nachvollziehen, heißt es da lapidar, aber: „Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde dieses Jahr seitens des Bundesfinanzministeriums bereits eine Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen im Inland vorgeschlagen. Leider hat es die geplante Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen im Inland nach der Befassung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag nicht mehr in die endgültige Beschlussfassung des Wachstumschancengesetzes geschafft.“
Dies sei insbesondere mit Blick auf den ohnehin langen Gesetzgebungsprozess „bedauerlich“, versichert das seit dem Ampel-Aus von Jörg Kukies (SPD) geführte Haus. Das war’s dann aber auch schon, mit mehr Unterstützung dürfen in Deutschland ansässige Unternehmen und insbesondere die für diese reisenden Arbeitnehmer bis auf Weiteres aber nicht rechnen!
Zwischen den Zeilen lässt sich da aber noch mehr herauslesen: Offenbar hat es seitens der FDP und/oder Ex-Finanzminister Christian Lindner durchaus den Versuch gegeben, die seit Jahren eingefrorenen Spesensätze zu erhöhen. Wie so oft scheiterte man damit allem Anschein nach aber am Widerstand der rot-grünen Koalitionsfeinde, die unsere Steuergelder lieber für ihre ganz eigenen Ideologie-Projekte ausgeben – anstatt die hart arbeitende Bevölkerung zumindest ein wenig zu entlasten.
Die Leserin muss deshalb ernüchtert konstatieren: „Die Diäten und Einkommen unserer Politiker sind seit Anfang 2020 kräftig zum Ausgleich der Inflation angehoben worden, aber der einfache Arbeiter hat keine Lobby und muss die Folgen der Preiserhöhung tragen. Kein Wunder, dass immer weniger Personen bereit sind zu arbeiten!“
Steuerpflichtige Bezugswerte zum Jahreswechsel gestiegen
Eine genau gegenteilige Entwicklung gibt es stattdessen bei der Festsetzung der sogenannten Sachbezugswerte, einem eng mit den Pauschalen für Tagesspesen verwandten Komponente. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2024 der „15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ zugestimmt. Demnach wurde zum Jahreswechsel der Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen auf 4,40 Euro (zuvor 4,13 Euro) und für ein Frühstück auf 2,30 Euro (zuvor 2,17 Euro) erhöht.
In den Augen unserer Leserin entsteht damit der Eindruck, dass die Politik nach dem Motto handelt: „Steuerfrei wird nicht erhöht, steuerpflichtig wird erhöht.“ Oder anders ausgedrückt: Bei Steuererhöhungen wird gerne auf die Inflation verwiesen, während eben dieses Argument bei Steuererleichterungen schlicht „vergessen“ wird.
Denn ebenso wie die Pauschalen für die Spesensätze blieb auch der steuerliche Freibetrag für betriebliche Veranstaltungen seit dem Jahr 2015 unangetastet. Dieser liegt pro Mitarbeiter und Jahr konstant bei 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Dies reiche in der Praxis vieler Unternehmen aber längst nicht mehr aus, wie die Firmenchefin aus Süddeutschland aus eigener Erfahrung zu berichten weiß:
„Wir laden unsere Mitarbeiter bei besonderen Firmenjubiläen, Rentenbeginn oder Ähnlichem zu einem Essen mit Partner ein. Hier wird in der heutigen Zeit schnell die Grenze von 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer für zwei Personen (da nur der Freibetrag für den Mitarbeiter zählt) überschritten. Und dann beginnt für den übersteigenden Betrag eine krasse Berechnung der korrekten Abführung von Steuer und Sozialversicherung.
Dieser Betrag gilt auch bei Firmenfeiern mit Familie: Das heißt, wenn ein Mitarbeiter zum Sommerfest mit Partner und zum Beispiel zwei Kindern kommt, sind nur 110 Euro für alle vier Personen für das Essen, Trinken, geliehene Garnituren, Musikeinlage und so weiter steuerfrei. Selbst bei einem einfachen Grillessen reicht dies bei weitem nicht mehr aus. Und dieser Betrag wurde seit 2015 nicht erhöht – dafür aber die Einkommen unserer Politiker!!!“
ES GEHT NUR MIT IHRER UNTERSTÜTZUNG
Im Dezember 2019 ging meine Seite an den Start. Heute erreicht sie bis zu 53,7 Millionen Aufrufe im Monat. Sie setzt Themen, die selbst große Medien nicht mehr ignorieren können.
Mein Ziel:
Kritisch, unabhängig und furchtlos der Regierung und ihren Hofberichterstattern auf die Finger schauen – ohne Steuergelder, ohne Großspender, nur mit Herzblut, Idealismus – und vor allem: mit Ihrer Hilfe.
Ihre Unterstützung macht meinen Einsatz überhaupt erst möglich. Jede Geste, ob klein oder groß, zeigt mir: Mein Engagement – mit all den Herausforderungen und schlaflosen Nächten – wird geschätzt.
Das ist für mich nicht nur ein unermesslich wertvolles Geschenk, sondern auch eine große Motivation, weiterzumachen.
Von Herzen: Danke!
Der einfachste und billigste Weg, ohne jede Abzüge, ist eine Banküberweisung:
IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71.
Alternativ sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – allerdings werden dabei Gebühren fällig.
Über diesen LinkMit noch höheren Gebühren ist über Umwege auch (wieder) Paypal-Bezahlung möglich:
Über diesen LinkBITCOIN-Empfängerschlüssel auf Anfrage
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.
Meine neuesten Videos und Livestreams
Musk, Macht und die Zukunft: Wer prägt 2025? Und beginnt jetzt endlich der Abgesang auf Rot-Grün?
Magdeburg: Terror, Behördenversagen, Fragen, die niemand stellt und unbequeme Fakten, die verstören
Merz – die finale Selbstkastration und Unterwerfung der „Opposition“ unter die rot-grüne Agenda
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: ShutterstockBitte beachten Sie die aktualisierten Kommentar-Regeln – nachzulesen hier. Insbesondere bitte ich darum, sachlich und zum jeweiligen Thema zu schreiben, und die Kommentarfunktion nicht für Pöbeleien gegen die Kommentar-Regeln zu missbrauchen. Solche Kommentare müssen wir leider löschen – um die Kommentarfunktion für die 99,9 Prozent konstruktiven Kommentatoren offen zu halten.
Mehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de