Ein alter Mann spielt einen Sketch. Über Meinungsfreiheit. Über das neue Deutschland. Und darüber, dass man inzwischen gut beraten ist, nichts Falsches zu sagen. Sonst, so seine satirische Warnung, stehe man ganz schnell vor Gericht – „nur weil man was gegen Habeck sagt“. Der Mann ist 89. Er war nie rechts, nicht mal besonders bissig. Er heißt Dieter Hallervorden.
Doch mit diesem Sketch ist Schluss mit lustig. Was erlaubt sich dieser Didi? Die Empörung kommt prompt: Auf X (vormals Twitter) überschlagen sich die Entrüstungswellen. Die „Süddeutsche Zeitung“ schimpft über eine „Entgleisung“. Und das Erste? Hält sich auffallend bedeckt – während die eigene Produktion brennt.
Die „Süddeutsche“ nennt Hallervorden verharmlosend „umstritten“ – dabei ist das Wort längst nicht mehr neutral, sondern das in Watte gepackte Brandzeichen unserer Zeit.
Der Vorwurf: Hallervorden unterstelle, man könne in Deutschland für falsche Meinungen ins Gefängnis kommen.
Und jetzt halten Sie sich fest.
Genau das ist nun passiert.
Ein Journalist wurde in Deutschland zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Weil er eine satirische Bildmontage – neudeutsch ein „Meme“ – über eine Ministerin veröffentlicht hatte. Kein Witz. Kein Lied. Kein Sketch. Ein echtes Urteil. Vom Amtsgericht Bamberg. Das Urteil fiel am 7. April 2025 – und ist das erste dieser Art in der Geschichte der Bundesrepublik.
Der Journalist heißt David Bendels, nicht vorbestraft, Herausgeber und Chefredakteur des „Deutschland-Kurier“. Im Februar 2024 postete sein Medium ein satirisch bearbeitetes Bild von Innenministerin Nancy Faeser – ursprünglich aus der Holocaust-Gedenkkampagne „We Remember“. Auf dem Schild, das Faeser in den Händen hält, stand nun: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“
Faeser stellte den Strafantrag persönlich. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Und das Gericht urteilte: Das sei keine Meinung. Das sei Verleumdung einer Politikerin des öffentlichen Lebens – ein Tatbestand aus § 188 StGB, im Volksmund auch als „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ bezeichnet. Die Vorschrift wurde vor vier Jahren verschärft.
Die Richter warfen Bendels ernsthaft vor, durch die Veröffentlichung könne beim Betrachter der Eindruck entstehen, Faeser habe dieses Schild tatsächlich getragen. Eine Annahme, die selbst in politischen Karikaturen selten jemandem durchgeht – doch in Bamberg genügte sie zur Verurteilung.
Besonders bemerkenswert: Der vorsitzende Richter forderte Bendels darüber hinaus auf, sich schriftlich bei Faeser zu entschuldigen. Ein fast feudales Element, das man eher in autoritären Systemen erwartet als in einem demokratischen Rechtsstaat.
Ein Antrag der Verteidigung, die Verfassungsmäßigkeit des § 188 vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, wurde als „unbegründet“ abgelehnt. Dabei ist gerade dieser Paragraf seit jeher umstritten – wegen seines offenen Widerspruchs zu Artikel 5 des Grundgesetzes: Meinungs- und Pressefreiheit.
Bendels und seine Anwälte kündigten sofortige Rechtsmittel an. Der Journalist selbst erklärte: „Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen.“
Juristen wie der frühere CDU-Verteidigungsminister Rupert Scholz und der Medienanwalt Joachim Steinhöfel halten das Urteil für klar grundgesetzwidrig. Die satirische Aussage sei von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gedeckt – und das Vorgehen des Gerichts eindeutig politisch motiviert.
Die Bamberger Justiz stand zuletzt ohnehin in der Kritik – wegen eines anderen Skandals, der bundesweit unter dem Stichwort „Schwachkopf“-Affäre bekannt wurde. Dass ausgerechnet diese Justiz im CSU-regierten Freistaat Bayern nun auch gegen einen regierungskritischen Journalisten vorgeht, wirft Fragen auf.
Didi Hallervorden hat das alles vorhergesehen. Ironisch, satirisch, mit Reim und Takt. Und wurde dafür medial zerlegt.
David Bendels hat es erlebt. Ohne Reim. Ohne Takt. Mit echtem Urteil.
Die Bundesrepublik 2025 ist ein Land geworden, in dem man dafür belangt wird, wenn man sagt, dass man nicht mehr alles sagen darf. Wer das benennt, ist ein „Rechtsaußen“. Wer es belegt, ein Straftäter.
Bendels kündigte Berufung an. Natürlich. Doch selbst wenn er Recht bekommt – dieser Präzedenzfall steht jetzt im Raum. Er wird bleiben. In der Rechtsprechung. In den Köpfen. Und vor allem als Warnsignal für jeden, der noch glaubt, Satire sei in Deutschland „grundsätzlich erlaubt“.
War sie vielleicht mal. So wie man früher glaubte, dass Minister Kritik ertragen müssen.
Heute ist das anders. Heute ist Nancy Faeser nicht mehr nur Innenministerin.
Sie ist eine Marke.
Ein Schutzobjekt.
Ein Tabu.
Und das Bild, das ihr nicht gefiel, hat ein Gericht zur Straftat erklärt.
Willkommen in der Realität, Didi.
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