Ein belgisches Gericht hat den Aktivisten und früheren Parlamentarier Dries Van Langenhove verurteilt — wegen „Hassrede“. Leider ist das allein noch nichts Neues in unseren Zeiten, und es wäre auch keinen Artikel mehr wert, weil wir uns an diesen Wahnsinn schon gewöhnt haben – womit ich mich ausdrücklich nicht ausnehme.
Aber dieser konkrete Fall hat eine Besonderheit, die einen umhaut. Die ich zuerst kaum glauben wollte. Aber die man schwarz auf weiß nachlesen kann. Der Richter schrieb in seinem Urteil:
„Auch wenn alle Aussagen von Van Langenhove auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken beruhen, ändert das nichts am kriminellen Vorsatz.“
Lesen Sie diesen Satz noch einmal. Langsam.
Das ist eine völlig neue Dimension. Bisher tat die Justiz immer noch so, als ging es um „Falschbehauptungen“. Jetzt ist die Maske gefallen.
Perfide Logik
Dries Van Langenhove hat nicht gelogen. Er hat nicht erfunden. Er hat Fakten präsentiert — belegbare, wissenschaftlich gestützte Fakten über Einwanderung und Kriminalität. Und genau das, sagt das Gericht, ist das Problem.
Van Langenhove hatte im Februar 2024 an der Katholischen Universität Leuven einen Vortrag gehalten — über Einwanderung, Kriminalität, sinkende Bildungsstandards, Wohnungsnot. Alles belegt, alles mit Quellen. Das Gericht verurteilte ihn trotzdem wegen „Aufstachelung zum Hass“. Die Strafe: 4.000 Euro Geldstrafe. Ins Gefängnis musste er diesmal nur wegen einer juristischen Formalie nicht — zur ausdrücklichen Frustration des Richters, wie Van Langenhove selbst berichtet.
Nicht die Lüge wird bestraft. Die Wahrheit wird bestraft.
Solche Fälle finden Sie nicht in den Staatsmedien. Unabhängiger Journalismus bekommt keine Zwangsgebühren und Steuergelder — aber er hat Kosten. Wer es fair findet, da nicht nur mitzulesen, sondern auch mitzuhelfen: hier steht, wie es geht. 1000 Dank!Ich habe diesen Fall von einem Leser zugeschickt bekommen — einem Politiker, der weiß, dass solche Urteile keine belgische Eigenart sind. Sie sind ein Testlauf. Was heute in Leuven geurteilt wird, soll morgen anderswo Schule machen. Überall. Und es soll uns zum Schweigen bringen.
Zum Schweigen über Fakten.
Wir sind weit gekommen auf dem Weg zu dem, was Orwell einst in seinen Werken beschrieb.
Der (un)bequeme Einwand
Ich weiß, jetzt wird der Einwand kommen: Van Langenhove ist eine Figur, über die man geteilter Meinung sein kann, sein erster Prozess betraf auch andere Vorwürfe – etwa den der Holocaust-Leugnung durch Memes in einem Gruppen-Chat sowie Waffengesetz-Verstöße. Ich maße mir da in Zeiten, in denen das Vertrauen in die Justiz schwindet wie zwischen den Fingern, kein Urteil an, will es aber auch nicht verschweigen. Aber darum geht es hier nicht. Es geht um ein Prinzip, das dieses Urteil schwarz auf weiß festschreibt: Wer Fakten so präsentiert, dass sie unbequem wirken, macht sich strafbar.
Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr, aber auch gar nichts mehr zu tun. Das ist pure Gesinnungsjustiz.
Dieses Mal in Belgien. Gestern in Großbritannien. Vorgestern bei uns. Morgen wo?
Die Schlinge zieht sich zu.
Und wer jetzt schweigt, weil ihm Van Langenhove zu heiß ist — der schweigt beim nächsten Fall auch. Und beim übernächsten. Genau darauf wird gewartet. Orwell nannte das Ziel dieser Entwicklung beim Namen: Gedankenverbrechen. Wir sind näher dran, als wir wahrhaben wollen.
Nicht die Lüge wird bestraft. Die Wahrheit wird bestraft. Wer findet, dass solche Fälle nicht im Dunkeln verschwinden dürfen – und bereit ist, das zu unterstützen: hier ist der Weg. Herzlichen Dank – auch für einen Tee.
PS: Was in Belgien geurteilt wurde, ist kein Einzelfall. Wer wissen möchte, wie ähnliche Logik auch in Deutschland funktioniert – und wie ich sie selbst erlebt habe: Meinungsfreiheit auf Bewährung: Wenn Kritik zum Verbrechen wird. Und wie das System dahinter aussieht: Volksverhetzung als Volkssport – Willkommen im Gesinnungsstaat.
Bild: Symbolbild/KI/Grok
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