„Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“ An dieses Zitat, das Albert Einstein zugeschrieben wird, musste ich denken, als ich heute im Kleingedruckten der „Bild“ die folgende Schlagzeile fand: „Nur zwei Tage nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht befinden sich alle 390 festgenommenen Randalierer schon wieder auf freiem Fuß.“
Das kam mir sehr bekannt vor vom letzten Jahr. Ich suchte in meinem Archiv – und fand schnell meinen Beitrag vom 3. Januar 2023 mit folgender Überschrift: „Alle 103 Berliner Böller-Gewalttäter wieder auf freiem Fuß“.
Ich schrieb damals: „Was ist der Unterschied zwischen Michael Ballweg und den Böller-Angreifern aus Berlin: Ballweg wurde nie gewalttätig, er ist dafür bekannt, dass er keiner Fliege etwas zuleide tun kann, der „Querdenken“-Gründer ist in seiner Heimat Württemberg verwurzelt, er kritisiert öffentlich die Regierung – und sitzt in Haft.“ Widerrechtlich, wie wir heute wissen – da das Oberlandesgericht die Anklage gegen Ballweg gar nicht erst zuließ. Erst nach neun Monaten kam der Querdenken-Gründer frei.
Weiter schrieb ich am 3. Januar 2023: „Die 103 Berliner Chaoten haben massive Gewalt verübt, manche von ihnen die Gesundheit, wenn nicht das Leben von Polizisten und Mitmenschen in Gefahr gebracht, viele von ihnen – nicht alle – sind wohl kaum in Deutschland verwurzelt, ob sie die Regierung öffentlich kritisieren, kann man bezweifeln (und wenn, dürfte es dieser mangels Reichweite eher egal sein) – und sie alle 103 sind schon am zweiten Tag nach der Festnahme wieder auf freiem Fuß.“
Diesmal, unter einem CDU-Bürgermeister statt unter einer SPD-Bürgermeisterin, war die Justiz noch schneller – schon am ersten Tag waren alle wieder frei.
Das Resultat für die Ausschreitungen im vergangenen Jahr Stand Mitte Dezember: 151 Verfahren, 26 Urteile – keine einziger der Täter im Knast! Die ersten Urteile fielen nach mehr als fünf Monaten, im Juni 2023.
Zur Erinnerung: Corona-Demonstranten wurden in Deutschland in „Blitz-Prozessen“ schon einen Tag nach den Taten verurteilt (siehe meinen Beitrag vom Dezember 2021: Drastische Blitz-Urteile gegen Demonstranten mit Freiheitsstrafen – möglicherweise auch Mutter von mit Pfefferspray verletztem Kleinkind verurteilt). Auch da ging es um Angriffe auf die Polizei. Allerdings von Regierungskritikern – und nicht von der „Partyszene“, wie man im politisch korrekten Neudeutsch einen von Migranten dominierten, gewaltbereiten Mob nennt. Ebenfalls nicht auf Gnade hoffen dürfen Ärzte, die Menschen Maskenatteste ausstellten – ihnen drohen, anders als vielen Vergewaltigern und Kinderschändern, Gefängnisstrafen ohne Bewährung.
Ich tue mich schwer, all das noch mit druckreifen Worten zu kommentieren. Und behelfe mir mit einem Zitat aus dem „Hamlet“ des großen William Shakespeare: „Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode„.
Mehr kann man dazu nicht sagen. Und mehr braucht man auch nicht zu sagen. Jede denkende, kritische Mensch versteht alles auf Anhieb. Und diejenigen, die sich die Realität schön denken, lassen sich auch durch die krassesten Fakten nicht davon abbringen.
Sie werden entgegnen: Das ist nun mal die Rechtslage. Worauf ich entgegne: Zum einen lässt auch die jetzige Rechtslage ein härteres Durchgreifen zu. Zum anderen hätte das Parlament die Rechtslage längst ändern können.
Womit wir wieder bei dem gerade erwähnten Shakespeare-Zitat wären …
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