Altenheime wehren sich gegen Infektionsschutzgesetz Große Empörung über Maskenpflicht

Von Kai Rebmann

Man stelle sich vor, der Staat verpflichtet seine Bürger zum Tragen einer FFP2-Maske in den eigenen vier Wänden. Wer dabei nur an autoritäre Regime wie in China oder Nordkorea denkt, der sieht sich leider getäuscht. Genau diese gesetzliche Regelung gilt ab dem 1. Oktober 2022 auch im „besten Deutschland aller Zeiten“, und zwar für die Bewohner von Altenheimen und ähnlichen Pflegeeinrichtungen. Grundlage für diese skandalöse Vorschrift, die ältere und vulnerable Menschen hinter die nachweislich gesundheitsschädliche Maske zwingt, ist Paragraf 28b IfSG. Dort heißt es: „Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) nach Satz 1 Nummer 3 bis 5 gilt nicht, wenn die Erbringung oder Entgegennahme einer medizinischen oder vergleichbaren Behandlung dem Tragen einer Atemschutzmaske entgegensteht, sowie für in den Einrichtungen und Unternehmen behandelte, betreute, untergebrachte oder gepflegte Personen in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten.“

Was sich beim ersten Lesen wie eine Ausnahmeregelung für Bewohner von Altenheimen anhört, ist in Wahrheit nur eines von vielen Beispielen für die zahlreichen handwerklichen Fehler, die Karl Lauterbach (SPD) und Marco Buschmann (FDP) in das Infektionsschutzgesetz eingebaut haben. Im vorliegenden Fall geht es insbesondere um die Frage, was unter zum „dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“ zu verstehen ist. Aufgrund dieser sehr schwammigen und grundsätzlich nach allen Seiten frei interpretierbaren Formulierung hat die „Hessenschau“ beim Bundesgesundheitsministerium nachgefragt. Und tatsächlich: Die Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen gilt unter anderem auch in den dortigen Gemeinschaftsräumen, so die ausdrückliche Bestätigung aus dem Haus von Karl Lauterbach. Gemeinschaftsräume, die gerade in Alten- und Pflegeheimen nicht selten die einzigen Orte sind, in denen deren Bewohner noch soziale Kontakte pflegen können, fallen also nicht unter die in Paragraf 28b IfSG geregelte Ausnahme und sind nach Vorstellung der Ampel keine zum „dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“.

Entsetzen bei den Betreibern von Altenheimen

Walter Berle kann angesichts solch menschenfeindlicher Regelungen nur den Kopf schütteln. Der Sprecher des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hessen wählt einen anschaulichen Vergleich, der den ganzen Wahnsinn dieser Vorschrift deutlich macht: „Die Tagesräume dort sind wie Wohnzimmer, wo das Leben stattfindet. Dort eine Maske zu tragen, entspricht nicht der Lebensrealität und ist den Bewohnern nicht zu vermitteln.“ Es stelle sich zudem die Frage, wer das kontrollieren soll, sagt Berle und deutet damit an, dass sich das Personal in den betreffenden Einrichtungen hierfür nicht hergeben wird. Schicken Lauterbach und Buschmann ab Oktober also die Masken-Polizei in den Altenheimen auf Streife? Zuzutrauen wäre es ihnen wohl allemal.

Für Kritik sorgt auch das offenbar mangelnde Wissen der beiden beim Infektionsschutzgesetz federführenden Minister darüber, wie der Alltag in Einrichtungen der Alten- und Tagespflege aussieht. Wer eine Maskenpflicht in den Gemeinschaftsräumen von Pflegeheimen fordert, setze diese mit Krankenhäusern gleich, sagt Berle und macht deutlich, dass solche Einrichtungen vielmehr „das Zuhause der Menschen sind, die uns anvertraut worden sind“. Der Sprecher des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Hessen macht sich daher für mehr Eigenverantwortung und Selbstbestimmung für die Senioren stark: „Es sollte die freie Entscheidung der Bewohner sein, ob sie in den Gemeinschaftsbereichen eine Maske tragen wollen oder nicht.“

Ähnlich sieht man dies offenbar auch bei der Diakonie. Eine Sprecherin bezeichnete die Maskenpflicht in Altenheimen gegenüber der „Hessenschau“ als eine „Härte, die von keiner anderen Personengruppe in diesem Winter erwartet werde und die erneut massiv in die Persönlichkeitsrechte dieser Personen eingreift“. Die Expertin weist zudem auf „die negativen Auswirkungen der Maskenpflicht auf die Kommunikation“ hin und denkt dabei vor allem an Demenzpatienten. Auch die Diakonie setzt sich daher für eine Gesetzgebung ein, die den in ihren Einrichtungen lebenden und betreuten Senioren einen würdevollen Lebensabend ermöglicht. Der soziale Dienst der evangelischen Kirchen fordert deshalb, „die Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Langzeitpflege und in teilstationären Tagespflegeinrichtungen aus dem Gesetz zu streichen und wieder stärker den Blick auf die Selbstbestimmung und -verantwortung alter und pflegebedürftiger Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Tagespflegen zu richten“.

Lauterbach fordert Maßnahmen ohne Ende

Derartige Forderungen, und wenn sie aus noch so berufenem Munde kommen, werden im Bundesgesundheitsministerium jedoch kaum Gehör finden. Karl Lauterbach hat sich auf Twitter erst am Sonntag wieder als ultimativer Maßnahmen-Hardliner geoutet – je mehr und härter, desto besser. „Nur“ einmal Impfen im Jahr, wie etwa bei der Grippe, reiche bei Corona nicht. „Jetzt müssen wir erstmal (versuchen,) den Herbst und Winter zu schaffen. Das wird noch schwer genug. Weil viele denken, es geht ohne Einsatz der Maßnahmen, auch Medien“, ruft Lauterbach nach immer neuen Einschränkungen im Alltag von Millionen Deutschen.

Aber selbst solch eklatante Widersprüche, dass Senioren in Gemeinschaftsräumen, sprich ihren Wohnzimmern, beim gemeinsamen Fernsehen oder Bingo spielen eine FFP2-Maske tragen müssen, während es die Politiker – selbstverständlich ohne Maske – auf dem Oktoberfest in München zünftig krachen lassen, scheinen hierzulande kaum noch jemandem aufzufallen. Leute wie Karl Lauterbach werden das als Ermutigung sehen, ihren spalterischen Kurs der Zwei-Klassen-Gesellschaft bei ihren Maßnahmen fortzusetzen und weiter auszubauen.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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