Von Kai Rebmann
Zahlreiche, bis dato für unverrückbar gehaltene Bastionen der Frauenrechte wurden in den vergangenen Monaten schon auf dem regenbogenfarbenen Altar der LGBTQ-Ideologie geopfert. Die Chancengleichheit im Sport, die Frauenparkplätze in Tiefgaragen oder auch die von einigen Parteien so heiß geliebte Quote bei der Besetzung von Kandidatenlisten und/oder Parteiämtern seien als einige wenige Beispiele genannt. Das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz wird diesen absurden Trend auch hier in Deutschland weiter befeuern.
Und so droht jetzt auch dem vielleicht intimsten aller femininen Schutzräume das abrupte Aus – der Frauen-Sauna. Geht es nach SPD und Grünen – und im Übrigen auch der FPD, die das entsprechende Gesetz zu Ampel-Zeiten noch mitgetragen und gegen jede Kritik verteidigt hatte – dann spielt das bei der Geburt festgestellte Geschlecht im besten Deutschland aller Zeiten ab sofort keine Rolle mehr. Jeder kann alles sein und seine gefühlte oder auch nur vorgeschobene Identität quasi nach Belieben wechseln.
Dieser Irrsinn hat jetzt auch den Deutschen Sauna-Bund (DSB) auf den Plan gerufen. Der nationale Dachverband sieht seine – Achtung Wortwitz – „Mitglieder“ durch das Selbstbestimmungsgesetz und die daraus womöglich erwachsenden rechtlichen Konsequenzen vor ganz praktische Herausforderungen gestellt; nämlich die Frage: Wen müssen sie künftig noch in die Frauen-Sauna lassen und wen können sie abweisen, ohne schon im nächsten Moment eine Diskriminierungsklage am Hals zu haben.
Primäres Geschlechtsmerkmal ist ausschlaggebend
In einem aktuellen Leitfaden zum künftigen Umgang mit dem Selbstbestimmungsgesetz bzw. Trans-Frauen, die in der Frauen-Sauna schwitzen oder dort sonst was machen wollen, räumt der Verband schon in der Einleitung mit einem immer noch weit verbreiteten und von der Regenbogen-Community auch gerne gestreuten Vorurteil auf: Die selbst gewählte Änderung des Geschlechtseintrags auf dem Standesamt geht eben nicht (!) mit einem automatischen Zutrittsrecht in „geschlechtsspezifische Bereiche“ einher, womit unter anderem Saunen oder auch Toiletten gemeint sind.
Sodann folgen auch schon die ersten konkreten Handlungsempfehlungen, zunächst für das Personal an der Kasse bzw. dem Eingang. Hier rät der DSB zu „Sichtkontrollen des Erscheinungsbildes“ bzw. der subjektiven Fragestellung, ob die Einlass begehrende Person „als männlich, weiblich oder divers wahrgenommen“ wird. Da aber wohl kaum etwas so sehr täuschen kann wie der erste, noch dazu subjektive Eindruck, folgt Stufe 2 des roten Fadens an der Pforte zur Frauen-Sauna: „Bei Zweifeln Nachfrage und Verlangen der Vorlage des Geschlechtseintrages“.
Da aber auch der DSB weiß, dass eben dieser Eintrag in diesem Zusammenhang nicht das Papier wert ist, auf dem er geschrieben steht, ist der Besucher darauf hinzuweisen, „dass für den Zugang zu dem entsprechenden Bereich [hier: Frauen-Sauna] das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend ist.“
Betreiber dürfen und sollen Hausrecht durchsetzen
Haben Frauen – oder solche, die sich dafür halten – den Kassenbereich erfolgreich hinter sich gebracht, stehen die Türen zum grenzenlosen Saunavergnügen aber keinesfalls offen, jedenfalls noch nicht. Der DSB ist sich durchaus darüber im Klaren, dass das tatsächliche, sprich biologische Geschlecht eines Besuchers trotz aller Vorkehrungen am Eingang auch erst im „geschlechtsspezifischen Bereich“ eines Saunabetriebs auffallen kann.
Für diesen Fall kann der Gast, dessen Geschlecht angezweifelt wird, „freiwillig sein primäres Geschlechtsmerkmal nachweisen, um Missverständnisse auszuräumen.“ Eine Aufforderung durch das diensthabende Personal in der betreffenden Sauna solle es dabei aber ausdrücklich nicht geben, so der Dachverband.
Als Ultima Ratio – für den Fall also, dass sich Trans-Frauen standhaft weigern, die Frauen-Sauna zu verlassen oder etwas zu vehement Einlass in selbige fordern – erinnert der DSB seine Mitglieder an ihr ureigenes Hausrecht, das zumindest in diesem konkreten Fall über dem Selbstbestimmungsgesetz steht: „Sollte sich der Gast weigern, die Saunaanlage zu verlassen, sind Bad- bzw. Saunaleitung und die rechtliche vertretungsberechtigten Entscheidungsträger zu informieren. Die Polizei ist zwecks Durchsetzens des Hausrechts anzufordern.“
Es sind wahrlich verrückte Zeiten im besten Deutschland aller Zeiten, in dem man nicht einmal mehr weiß, wie mit solchen Meldungen umzugehen ist. Einerseits wird dieses Land aktuell von deutlich größeren – und ausdrücklich auch wichtigeren – Problemen geplagt, die allesamt aber hausgemacht sind. Andererseits kann es nur hilfreich sein, solchem Irrsinn mit einer gesunden Prise an Galgenhumor und dem dafür notwendigen Sinn für die Satire zu begegnen.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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