Anklage nach Vergewaltigung im Görlitzer Park zugelassen Warum das eine Meldung wert ist und was hinter der Geschichte wirklich steckt

Ein Gastbeitrag von Thilo Schneider

Ich bin mehr so zufällig über diese Meldung in der WELT gestoßen: „Anklage nach Vergewaltigung im Görlitzer Park zugelassen.“ „Aha“, dachte ich, „der Rechtsstaat bei der Arbeit.“ Aber warum soll es eine Meldung wert sein, dass eine Anklage nach einer Vergewaltigung zugelassen wird? Meiner Ansicht nach wäre es doch eher eine Meldung gewesen, stünde da: „Anklage nach Vergewaltigung im Görlitzer Park abgelehnt.“ Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass nach einer Vergewaltigung eine Anklage zugelassen wird, oder? Die Schuld oder Unschuld wird dann eben in einem Strafprozess festgestellt.

Neugierig geworden, was an jenem Fall denn so besonders sein soll, klickte ich auf den Artikel. Und jetzt wird es skurril. Der Anfang hört sich typisch an: Mindestens drei Einmänner sollen in den frühen Morgenstunden des 21.sten Juni 2023 eine 27-jährige Mutter von zwei Kindern (warum ist es Bestandteil der Meldung, dass sie zwei Kinder hat? Wäre es bei einer Single-Frau ohne Kinder weniger verwerflich gewesen?) im Görlitzer Park vergewaltigt haben.

Das war so: Die 27-Jährige war mit ihrem Ehegatten, beides Georgier und, warum auch immer, derzeit in Berlin unterwegs und beide hatten sich bei ihrem Hausdealer schön mit Kokain eingedeckt. Nach dem Lustkauf überkam die beiden auch spontan jene und sie beschlossen, auf einer Wiese im Görlitzer Park den ehelichen Geschlechtsakt in aller dunklen Öffentlichkeit zu vollziehen.

Jenes bemerkten fünf Einmänner und beschlossen, spontan einen Vierer unter Ausschluss des bekoksten Ehemannes zu veranstalten, den zwei der an der Vergewaltigung vorerst nicht Beteiligte mit Hilfe von „Stöcken und Ästen“ niederhielten. Während ihrer Anti-Ehemann-Aktion erbeuteten die Stock- und Astbenutzer außerdem 1.200,- Euro von dem Ehegatten. Was wiederum die bekokste Ehegattin nicht so toll fand, denn was sie vorher freiwillig in Erfüllung ihrer christlichen Pflicht als Ehefrau tat, wurde ihr nun von ihr sowohl wilden als auch fremden Personen angetan.

Wie viele Vergewaltiger es letztlich waren, ist nicht ganz klar, denn so hat beispielsweise der beklagte 21-jährige Osman B. aus Somalia insgesamt 10 Identitäten, was ihn zum Bezug von 10x Sozialleistungen berechtigt. Er ist seit 2016 neu hinzugekommen und hat seitdem sieben Eintragungen im Bundeszentralregister, davon ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung. Diese Verfahren wurden aber wegen des Jugendgerichtsgesetzes eingestellt. Sein Aufenthaltstitel ist sowieso erloschen, wahrscheinlich ist er nur noch ein so Hinzugekommener, da bei den zehn Identitäten nicht ganz klar ist, wem welcher Titel und welches Strafverfahren zuzuordnen sind. Und jeder verdient ja auch eine elfte Chance.

Der zweite Beklagte heißt offiziell Boubacar B. und ist wahrscheinlich ein 22-jähriger Guineer. Er hat aber nur vier weitere Identitäten, weil er wohl noch Anfänger ist. Er ist 2017 neu hinzugekommen, sein Aufenthaltstitel ist „unanfechtbar“ erloschen, sein Aufenthalt ist es jedoch nicht. Nun ist er nun einmal da. Boubacar hat nur neun Eintragungen, darunter wegen Drogenhandels, für den er ein Jahr Jugendstrafe bekommen hat.

Der Dritte im Bunde der Runde ist der Unbescholtenste: Mountaga D. ist 22 Jahre alt und stammt ebenfalls aus Guinea. Sein Asylantrag wurde zwar abgelehnt, aber immerhin ist er von uns, also dem deutschen Staate, geduldet. Wahrscheinlich, weil er nur drei Eintragungen hat und darunter nur einmal Körperverletzung. Diese war so geringfügig, dass die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absah. Was aus den anderen beiden Stockbenutzern und Dieben wurde, darüber schweigt sich der Artikel aus.

Mir stellen sich hier folgende Fragen:

  • Wovor könnten die Georgier geflohen sein?
  • Wer läuft mit 1.200,- € Bargeld herum und hat das Geld woher?
  • Warum meinte das Paar, dringend Kokain kaufen zu müssen?
  • Da noch 1.200,- € Bargeld übrig waren: Welche Mengen wollten Mami und Papi ursprünglich erwerben?
  • Wo waren die Kinder zu dieser Zeit?
  • Wie kommt man auf die irre Idee, mitten in der Nacht in einem der kriminellsten Gebiete Deutschlands auf einer Wiese zu vögeln?
  • Welchen Bildungs- und Anstand hatten die Überfallenen?
  • Wieso sind Typen mit mehr als einer Identität und einem Strafregister in gebundener Form immer noch in Deutschland?
  • Aufgrund welcher Annahme meinten die drei Einmänner, mit einer Vergewaltigung straffrei davon zu kommen?
  • Ist das Kopulieren auf öffentlichen Plätzen in ihren Herkunftsländern möglicherweise Tradition und Aufforderung zum Mitmachen? Liegt hier ein kulturelles Missverständnis vor?

Und schließlich, als letzte Frage:

Mit welcher Farbe bereichern sowohl Kläger als auch Angeklagte die bunte Vielfalt?

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Eine Vergewaltigung – erst recht eine Gruppenvergewaltigung – gehört wohl mit zu den schlimmsten Erfahrungen, die eine Frau machen kann und dies soll hier kein „victim blaiming“ sein. Mich verwundert nur insgesamt die Schamlosigkeit und Dreistigkeit, mit der hier alle Akteure unterwegs waren. Die höchsten Schamlosigkeiten in meinem langen Leben waren das illegale Baden in Unterwäsche, nachts im Freibad, nach einer wirklich guten Party. Aber das war schon 1984.

Ist das das „Zusammenleben“, das wir „jeden Tag neu aushandeln“ sollen? Ist das das Deutschland, in dem wir alle „gut und gerne zusammenleben“? Oder ist das einfach nur noch ein anarchistischer Dreckhaufen, in dem das Faustrecht des Stärkeren gilt, während der Staat, der wir doch alle gemeinsam sind, machtlos und nasepopelnd daneben sitzt? Auch, wenn dieser Artikel in launigem Ton geschrieben wurde – witzig ist er ganz und gar nicht.

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Thilo Schneider, Jahrgang 1966, freier Autor und Kabarettist im Nebenberuf, LKR-Mitglied seit 2021, FDP-Flüchtling und Gewinner diverser Poetry-Slams, lebt, liebt und leidet in der Nähe von Aschaffenburg. Weitere Artikel von Thilo Schneider finden Sie hier unter www.politticker.de. In der Achgut-Edition ist folgendes Buch erschienen: The Dark Side of the Mittelschicht.

Bild: rafapress/Shutterstock

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