Jetzt bespitzelt unser Geheimdienst schon Zwölfjährige
Wer mit 13 ein Verbrechen begeht, gilt als nicht strafmündig. Doch der Verfassungsschutz darf schon Zwölfjährige beobachten – offiziell zur „Extremismusprävention“. Ein unfassbarer Dammbruch ist längst Realität.

