Berlin-Attentäter: Behörden tappen bei Nationalität im Dunkeln, Medien schweigen

Der Attentäter von Berlin, Sarmad A., habe trotz seiner Ablehnung als Asylbewerber nicht abgeschoben werden können, weil Deutschland seit Jahren keine Menschen in das Bürgerkriegsland Irak zurückschicke – mit diesen Worten zitierte die Berliner B.Z. (Springer Verlag) SPD-Innensenator Andreas Geisel aus dem Berliner Abgeordnetenhaus. Auch die Frankfurter Allgemeine und der öffentlich-rechtliche RRB übernehmen diese Aussage. Sie erzählen damit nur die halbe Wahrheit und führen ihre Leser in die Irre. Denn in der gleichen Sitzung des Parlaments musste der Sozialdemokrat auf Nachfrage des fraktionslosen Abgeordneten und FDP-Mitglieds Marcel Luthe eingestehen, dass es gar keine gesicherten Erkenntnisse gibt, dass der Mann wirklich Iraker ist. Im Gegenteil.

„Die Situation ist tatsächlich so, dass wir uns auf die Schilderungen des Täters beziehen, der geschildert hat, dass er aus dem Irak stammt“, so Geisel: „Da er aber über keinen Pass verfügte, sind entsprechende Nachweise in den letzten Jahren nicht verifiziert worden. Die Entscheidung, kein Asylrecht zu gewähren, beruhte unter anderem darauf.“ Weiter sagte Geisel: „Dass Sie jetzt versuchen, über Fremdenfeindlichkeit die humanitären Werte unseres Staates in Frage zu stellen, weise ich zurück“. (siehe Video hier, Minute 22:50).

In Klartext übersetzt heißt das: Berlins rot-rot-grüne Regierung verlässt sich dabei ausschließlich auf die Angaben von Sarmad A., die man diesem schon im Aufenthaltsverfahren nicht geglaubt hat. Obwohl es durchaus naheliegt, dass jemand als Herkunftsland fälschlich einen Staat angibt, in den aktuell nicht abgeschoben wird. Und die Behörden eigentlich Möglichkeiten haben müssten, das zu überprüfen, etwa mittels Sprachgutachten. Denkt man die Logik des Berliner Innensenators zu Ende, bedeutet das: Jeder, der nach Deutschland kommt, seinen Pass „verliert“ und sagt, er sei Iraker, darf hier bleiben. Doch wer dazu eine sachliche Nachfrage stellt, wie der Abgeordnete Luthe, der wird vom Senator der Fremdenfeindlichkeit beschuldigt. Wie nervös muss der Sozialdemokrat sein – dessen Polizeiführung gerade neun Tage lang eine Vergewaltigung einer 15-Jährigen und Angriffe von Migranten auf die Polizei verschwiegen hat, wenn er auf sachliche Nachfragen auf diese Art und Weise mit Diffamierung antwortet?

Und warum greift kaum ein Medium die Problematik auf? Da Sarmad A. mit Sicherheit nicht der einzige Asylbewerber ist, dessen Nationalität nicht festgestellt werden kann und der deshalb nicht abgeschoben werden kann, wäre das Thema von großem öffentlichen Interesse. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit nicht unter Strafe gestellt werden. So können Alter oder Identität damit weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen.

Warum werden diese und andere Fragen kaum thematisiert? Der polizeibekannte Attentäter hatte laut Ermittlerkreisen schon vorab mit den Worten „Allahu Akbar“ angekündigt, Menschen umbringen zu wollen. Dennoch wurde er von den Behörden nicht als Gefährder geführt. Warum? Der Mann reiste aus Finnland nach Deutschland ein. Asylrecht haben laut Verfassung nur Menschen, die nicht aus einem sicheren Drittland kommen. Ist Finnland kein sicheres Drittland? Fragen über Fragen. Und Schweigen dazu in den meisten Zeitungen und Sendern. Früher sollten die Medien die Regierung kontrollieren im Auftrag der Regierten. Heute scheinen es sehr viele eher umgekehrt zu halten.

Auf Anfrage des Abgeordneten Luthe, ob der Senat über Erkenntnisse verfüge, dass es bei dem Tatverdächtigen für die von der Polizei zunächst neun Tage lang verschwiegene Vergewaltigung einer 15-Jährigen am 8. August am Flughafensee um einen Angehörigen „eines so genannten Clans, also eines Angehörigen der organisierten arabischstämmigen Kriminalität handelt“, antwortete Innensenator Geisel: „Ja, ich verfüge über Erkenntnisse, bin aber aus Gründen des Datenschutzes nicht befugt, das hier zu sagen“ (siehe hier, Zeitmarke 40:40). Inwieweit Datenschutz eine Rolle spielen kann, wenn der Name des Tatverdächtigen überhaupt nicht genannt wird, bleibt Geisels Geheimnis. Deshalb verdichtet sich ebenso wie bei dem neuntägigen Schweigen der Eindruck: Der Sozialdemokrat und mit ihm der rot-rot-grüne Senat versuchen, zu verschleiern.


Bild: Screenshot RBB/bearbeitet/ReitschusterText: br

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