BGH verwirft Revision von Nicht-Impfarzt Heinrich Habig „Offenbarungseid der Justiz“

Von Kai Rebmann

Das Jahr 2024 endete mit einem juristischen Paukenschlag, der viel über die Zustände im besten Deutschland aller Zeiten aussagt. Mit Schreiben vom 30.12.2024 wurde Rechtsanwalt Wilfried Schmitz ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zugestellt, in welchem das oberste deutsche Gericht das 1. Revisionsverfahren von Heinrich Habig gegen ein (Teil-)Urteil des Landgerichts Bochum vom 29.06.2023 verworfen hat.

Das Besondere daran: Der Beschluss soll bereits am 11.09.2024 gefasst worden sein, also mehr als dreieinhalb Monate bevor er dem Anwalt von Heinrich Habig zugestellt worden ist. Die Verteidigung weist in einer Stellungnahme (liegt reitschuster.de vor) allerdings noch auf eine Vielzahl weiterer Ungereimtheiten hin, die tatsächlich eine genauere Betrachtung verdienen und immer neue Fragen aufwerfen, aber wenig Antworten liefern.

Zur Erinnerung: Der Nicht-Impfarzt saß monatelang in U-Haft und wurde vor eineinhalb Jahren schließlich zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, sodass sich Habig seit seiner Entlassung aus der U-Haft am 21.09.2023 auf freiem Fuß befindet.

Auch dieser nicht unwichtige Fakt scheint den Richtern am BGH entgangen zu sein. Schmitz zitiert aus einer entsprechenden Passage des ihm vorliegenden Beschlusses, die „einen offenkundigen Fehler enthält, da es dort heißt, der Beschwerdeführer [Habig] wäre zurzeit in Haft.“ Mit Blick auf den angeblichen Zeitpunkt, an welchem der Beschluss gefällt worden sein soll, stellt der Anwalt einige bissige Fragen: „Enthält dieses Datum 11.09.2024 einen oder mehrere Schreibfehler? Oder arbeitet die Geschäftsstelle des BGH bei der Zustellung von Beschlüssen stets oder doch zumindest zuweilen in diesem Tempo?“

BGH-Beschluss schon wegen Formfehlern nichtig?

Der nächste Punkt, der selbst bei juristischen Laien für hochgezogene Augenbrauen sorgen dürfte, und das völlig unabhängig von der sachlichen Begründung, ist ein weiterer Formfehler in dem Beschluss. Schmitz führt dazu aus: „Die Namen der an der Beschlussfassung beteiligten Richter werden in dem Beschluss nicht genannt, was nicht dementiert werden kann. Vor diesem Hintergrund wird dieser Beschluss schon aus formalen Gründen für nichtig gehalten. Der Beschluss ist schon deshalb neu zu fassen. […] Der Beschwerdeführer hat ein Anrecht zu erfahren, welche Richter für diesen Beschluss die Verantwortung tragen, zumal er seinen Befangenheitsantrag nur dann auf die verantwortlichen Richter beziehen kann.“

Neben einem vorsorglichen Befangenheitsantrag erhob die Habig-Seite außerdem noch Anhörungsrüge gemäß Paragraf 356a StPO und Gegenerklärung gemäß Paragraf 349 Absatz 3 StPO. Inhaltlich widmet sich Schmitz vornehmlich der durch das Landgericht Bochum getroffenen Anwendung von Paragraf 74 Absatz 2 IfSG, der eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vorsieht, wenn „wissentlich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Täuschung im Rechtsverkehr nicht richtig dokumentiert (wird).“

Was zunächst in Bochum und jetzt – beziehungsweise angeblich schon im September 2024 – auch in Karlsruhe als „unrichtige Dokumentation einer Schutzimpfung“ gewertet wurde, sieht Schmitz naturgemäß ganz anders. Der BGH gehe mit seinem Beschluss „über die – nicht nur aus meiner Sicht – mit Abstand wichtigsten tatsächlichen und rechtlichen Fragen dieser Strafsache hinweg“, bemängelt der Anwalt, der deshalb von einem „Offenbarungseid der Justiz“ spricht:

„Dieser Offenbarungseid wiegt aber umso schwerer, weil sich jetzt erstmals der BGH als höchstes Strafgericht mit den wesentlichen Fragen befassen musste, die alle Ärztinnen und Ärzte betreffen, die wegen vergleichbarer Tatvorwürfe strafrechtlich verfolgt wurden.“

Richter reden um heißen Brei herum

Anstatt einer Urkundenfälschung sieht Schmitz in dem Handeln seines Mandanten eine Nothilfe, die dieser in rechtfertigender oder zumindest entschuldigender Art und Weise geleistet habe. Dem zuständigen 4. Senat in Karlsruhe wirft der Habig-Anwalt deshalb Duckmäusertum vor: „Ist den Richtern die Behandlung solcher Fragen in einem Beschluss etwa zu unangenehm, weil diese Fragen in politischer und juristischer Hinsicht besonders brisant sind und ihre Würdigung in einer Beschlussbegründung – mit welchem Ergebnis auch immer sie abschließen würde – zu großem Unmut führen könnte?“

Weiter macht Schmitz auch gar keinen Hehl daraus, dass er die vollständige Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland als nicht mehr selbstverständlich gegeben ansieht: „Was würde die Politik sagen, wenn ein Senat eines BGH offiziell anerkennen würde, dass ein Arzt, der seinen verfassungswidrig genötigten Patienten Nothilfe leisten wollte, gerechtfertigt oder doch zumindest entschuldigt war?“

Der Habig-Anwalt richtet schwerwiegende Vorwürfe an die namentlich leider nicht genau bekannten Verantwortlichen für den Beschluss: „Mit dem Übergehen all der Fakten und Erkenntnisse zur kriminellen Dimension der gesamten Covid-19-Injektionsagenda und ihrer katastrophalen Folgen für Leben und Gesundheit von Millionen Menschen, die das Handeln des Beschwerdeführers als gerechtfertigt oder jedenfalls als entschuldigt erscheinen lassen müssen, leisten die hier abgelehnten Richter faktisch einen weiteren Beitrag zur Vertuschung dieser Katastrophe und zur Verhinderung ihrer Aufklärung. Am besten – so offenbar der Standpunkt der hier abgelehnten Richter – man würdigt solchen Fragen kein einziges Wort.“

Worüber man nicht spreche, das gebe es schließlich auch nicht, so Schmitz: „Aus der Sicht des Beschwerdeführers und der Verteidigung wird dadurch der Eindruck erzeugt, als hätten wir es hier mit Strafrichtern eines Bundesgerichts zu tun, die über schwerstes kriminelles Unrecht, das zum Nachteil der gesamten Bevölkerung verwirklicht worden ist, den Mantel bzw. die Robe des Schweigens ausbreiten wollen.“

Das Fazit dieses aus seiner Sicht juristischen Offenbarungseides fasst Schmitz so zusammen: „Ein Arzt, der die Interessen von Politik und Pharmaindustrie durchkreuzt, wird ‚mit Mitteln des Rechts‘ vernichtet, während das ganze Unrecht, das den Menschen in diesem Land – insbesondere den Kindern, Senioren, Arbeitnehmern, Soldaten und Angehörigen – im Rahmen der Covid-19-Injektionsagenda und der sie forcierenden Medienhetze gegenüber Ungeimpften angetan worden ist, nicht nur ungesühnt bleibt, sondern komplett totgeschwiegen wird. […] Die Covid-19-Injektionskampagne kann nur als das größte medizinische Verbrechen der Menschheitsgeschichte bezeichnet werden.“

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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