Bundestag bestraft jetzt Benennung von unliebsamen Fakten Ideologie geht über Realität: Mann darf nicht mehr als Mann bezeichnet werden

Bisher konnte man die Klagen über die Realitätsverweigerung in der Bundesrepublik noch als überzogene Privatmeinung der üblichen Verdächtigen wie etwa meiner Wenigkeit abtun. Jetzt ist sie offiziell, protokollarisch fixiert im Deutschen Bundestag. Was dort gerade geschehen ist und wie die Reaktionen darauf sind, wird künftigen Generationen die Haare zu Berge stehen lassen und ihnen geradezu die Frage aufzwingen: „Wie konnte das damals geschehen?“

Die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat es gewagt, die pure Realität beim Namen zu nennen: Sie bezeichnete Tessa Ganserer mit dem bürgerlichen Namen, mit dem Ganserer auch auf dem Wahlzettel stand: als Markus Ganserer. Ganserer ist nicht nur dem Pass nach ein Mann, sondern auch biologisch. Ganserer hat sich auch nie einer Geschlechtsumwandlung unterzogen.

Selbst der Bundeswahlleiter führte Ganserer als Mann

Von Storch sagte wörtlich: „Weil Sie die Wirklichkeit nicht akzeptieren, wollen Sie diese verbieten. Wer in Zukunft Markus Ganserer ‚Herrn Ganserer‘ nennt, soll dafür 10.000 Euro Strafe zahlen – für die Wahrheit. So steht es im Gesetz.“ Die Reaktion: Buh-Rufe aus den Ampel-Fraktionen. Was für eine Realitäts-Allergie.

Von Storch hat nichts anderes getan, als einen Fakt zu konstatieren durch Nennung eines amtlichen Vornamens, noch dazu völlig beiläufig. Denn „Tessa“ ist ein Fantasiename, den sich Ganserer ausgedacht hat, ohne jedes Dokument darüber. Doch in Deutschland ist eine Benennung unliebsamer Fakten nicht mehr möglich – was zeigt, wie total die Macht ist, welche die Ideologen in unserer Gesellschaft inzwischen haben. Sie hat ein Ausmaß erreicht, das man sonst nur aus Diktaturen kennt, und zwar aus solchen, die eine fanatische Weltanschauung haben.

Beatrix von Storch erhielt zwei Ordnungsrufe und ein Ordnungsgeld. Ausgerechnet von Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau von der „Linken“, die noch 1983 in die Diktaturpartei SED eingetreten war und anfangs sogar noch als Bundestagsabgeordnete der „Linken“ unter Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stand. Dass eine Ex-SED-Frau von der SED-Nachfolgepartei im Bundestag Strafen für das Benennen von Realitäten verhängt, noch dazu mit einer aufgeregten, fast aufgelösten Stimme, ist ein Treppenwitz der Geschichte. „Sie haben nicht nur den Respekt vermissen lassen, sondern gegen die Würde dieses Hauses verstoßen“, sagte Pau. Und fügte hinzu: „Sollten Sie die Sitzungsleitung der Präsidentin hier kritisieren, wird das mit einem zweiten Ordnungsruf hier geahndet“.

Sollte das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ in Kraft treten, könnten hohe Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro für jedermann fällig werden, der Menschen, die ihr Geschlecht haben umschreiben lassen, gegen deren Willen mit ihrem alten Geschlecht konfrontieren – also entsprechend anredet oder auch nur auf die Änderung hinweist. Die Änderung wiederum kann einfach per Erklärung vor dem Standesamt stattfinden nach den neuen Plänen. Und zwar jährlich.

In den großen Medien wurde der ungeheuerliche Vorgang kaum thematisiert, sondern totgeschwiegen bzw. im Kleingedruckten versteckt. Wohl, weil er die Menschen „beunruhigen“ könnte. Im Internet gab es massive Hassattacken aus dem rot-grünen Lager auf alle, die Kritik an der Bestrafung von Storchs äußerten. Dabei wurden oft die üblichen primitiven Propaganda-Methoden angewandt und auf sachliche Einwände gekontert, man könnte doch von Storch nicht verteidigen.

Das ist ein Diskussions-Niveau, wie man es aus Diktaturen kennt. Und wie es leider in die Bundesrepublik Einzug gefunden hat.

Man konnte zunächst noch hoffen, dass der Bundestag bzw. sein Präsidium die unglaubliche Fehlentscheidung der Ex-SED-Dame im Präsidium korrigiert. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Das Parlament teilte jetzt mit, das es zwei Einsprüche gegen die Bestrafung der Abgeordneten von Storch zurückgewiesen hat. In der entsprechenden Erklärung heißt es als einzige Begründung: „Mit einem Ordnungsruf kann der Sitzungspräsident oder die Sitzungspräsidentin den Redner, der die parlamentarische Ordnung beispielsweise durch Beleidigungen oder andere Störungen verletzt, förmlich zur Ordnung rufen.“

Damit ist es jetzt ganz offiziell, dass gewisse Realitäten und Fakten in der Bundesrepublik selbst im Parlament nicht mehr ungestraft ausgesprochen werden dürfen.

Frei nach Hegel: Wenn die Fakten nicht zu meinem Weltbild passen – umso schlechter für die Fakten.

Wir haben damit Zustände, wie man sie sonst nur aus Diktaturen kennt, und auch nur aus den Diktaturen, die sich durch einen besonderen ideologischen Wahn auszeichnen.

Der Aktion liegt offenbar der alte Ausspruch Maos zugrunde: „Bestrafe Einen, erziehe Hundert“.

Die große Frage ist: Wenn das Parlament einen Fantasienamen zur Norm erhebt und den amtlichen Namen verbietet – was folgt als nächstes? Wird es anerkannt werden (müssen), wenn sich ein Abgeordneter als Tier definiert? Kann man seinen Hund oder sich selbst zur Katze umdefinieren, um keine (Hunde-)Steuer mehr bezahlen zu müssen? Müsste dann nicht auch jedermann nach Belieben einen Hochschulabschluss oder Titel sein eigen nennen dürfen?

Wenn schon Absurdistan – dann wenigstens richtig!

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