Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen nur noch mit Maske und 3G Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Ein Kritiker der Coronamaßnahmen wollte Maskenpflicht und Beschränkungen für Demonstrationen anfechten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster erklärte beides für rechtens. Kritiker sehen darin eine weitere Stufe der Grundrechtseinschränkungen. Von Daniel Weinmann.