Von Daniel Weinmann
Lockdowns, gesundheitsschädigende Maßnahmen in Kindergärten und Schulen, Maskenpflicht im Freien, Impfschäden, Diffamierung von Maßnahmenkritikern als Corona-Leugner, die Ausgrenzung von Ungeimpften und die Pervertierung des Solidaritätsbegriffs. Die Coronakrise führte zu noch nie da gewesenen Eingriffen in die individuelle Freiheit. Wer gehofft hat, dass die vielen offenen Fragen, Widersprüche, Behauptungen auf den Tisch kommen und abgeklärt werden, sieht sich getäuscht.
Die AfD-Fraktion hatte gefordert, die während der „Pandemie“ getroffenen Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit hin untersuchen zu lassen. Dafür sollte ein zweiter Untersuchungsausschuss eingesetzt werden – mit dem Ziel, sich ein „Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der SARS-CoV-2-Pandemie zu verschaffen“. Und eine Antwort auf die Frage zu finden, ob die „massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und in das deutsche Wirtschaftsleben und der Lockdown tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen waren“ – auch mit Blick auf die Situation in vergleichbaren anderen Ländern.
Der deutsche Bundestag hat nach nur 39 Minuten Debatte entschieden, den Antrag abzubügeln. In namentlicher Abstimmung votierten 577 Abgeordnete dagegen, dafür stimmte die AfD-Fraktion, die CDU/CSU-Abgeordneten Dietrich Monstadt und Simone Borchardt sowie die fraktionslosen Abgeordneten Robert Farle und Matthias Helferich.
»Wir alle wussten natürlich viel zu wenig über dieses Virus«
180.000 Menschen seien in Deutschland während der vergangenen drei Jahre gestorben, begründet Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sämtliche Maßnahmen. Um die Panik hochzuhalten, beleuchtet sie diese Zahl nicht näher. Um ihrer Aussage zumindest einen Hauch von Objektivität zu verleihen, hätte sie hinzufügen müssen, dass positiv getestete Verstorbene mit unbekannter Todesursache als Coronatote gezählt wurden. Ebenso, dass insgesamt seit 2020 mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland gestorben sind.
„Selbstverständlich, wir alle wussten natürlich viel zu wenig über dieses Virus und haben ja auch erst schrittweise gelernt“, bekennt die grüne Polizeibeamtin. „Aber heute Schlauermeierei zu betreiben, was man ja alles nicht hätte machen müssen, ist völlig unangebracht.“ Auch die Impfung habe „natürlich“ geholfen, und vor allem schwere und tödliche Verläufe verhindert. Sie hadert, „dass wir nicht schnell genug waren beim Impfen“.
Eine ehrliche Aufarbeitung wird es vermutlich nie geben
Es ist die zu erwartende Rechtfertigung für die teils völlig überzogenen Maßnahmen: Man war damals falsch informiert und wusste es nicht besser. Diese Flucht in die Unwissenheit ist hierzulande seit fast 100 Jahren tief verankert. Vom Rechtsgrundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, scheinen die Regierungen ausgenommen.
Zwar handelt nach § 17 Strafgesetzbuch ohne Schuld, wem bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, soweit dieser Irrtum nicht vermeidbar gewesen ist. Im Umkehrschluss schützt Unwissenheit aber nicht vor Strafe, soweit der Irrtum vermeidbar gewesen ist.
Statt Rückgrat zu zeigen und begangene Fehlleistungen einzugestehen, ziehen sich die Protagonisten der Corona-Agenda auf billige Weise aus der Affäre, indem sie sich auf Unwissenheit beziehen. Dabei hätte man gerade jetzt die Chance, die Glaubwürdigkeit zu stärken. Derweil glauben weite Teile der Bevölkerung an den allwissenden und allmächtigen Staat und lassen sich durch Schreckensszenarien und Schuldzuweisungen manipulieren. Eine ehrliche Aufarbeitung wird es vor diesem Hintergrund vermutlich nie geben.
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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
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