Corona-Aufarbeitung made in Germany: Maßnahmen-Kritikerin unerwünscht Lehrerin fliegt von Schule und verliert Beamtenstatus

Von Daniel Weinmann

Wer als Lehrer nicht das offizielle Corona-Narrativ vertrat, hatte hierzulande schlechte Karten. Reitschuster.de berichtete bereits im Mai 2021 exklusiv über einen Pädagogen in Hessen, der nicht mehr für den Präsenzunterricht eingeplant wurde und Schulverbot bekam, weil er auf einer aus ihrer Sicht „politisch rechten Querdenker-Demo“ gewesen ist und ohne Maske für die Rechte seiner Schüler demonstriert hatte.

Erst vor wenigen Tagen schmetterte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof endgültig die Klage einer Lehrerin ab, die es wagte an einer Corona-Demonstration im Sommer 2020 im Landkreis Landsberg teilzunehmen. „Ich bin Lehrerin. Ich darf aber jetzt nicht mehr unterrichten, weil ich Luft zum Atmen brauche“, hatte die heute 53-Jährige damals gesagt. Ihre Rede wurde gefilmt und im Internet veröffentlicht.

Als ihr persönliches Pech sollte sich erweisen, dass sie ihrem Beruf an einem Gymnasium in Bayern nachging, das besonders stark unter dem Corona-Regime seines Landesvaters Markus Söder leiden musste. Ihr Auftritt auf der Demo war der Sünden zu viel, zumal die Lehrerin angeblich auch von einem „Überwachungsstaat“ sprach.

Es sei Indoktrination, Kindern beizubringen, mit 1,5 Meter Abstand sich zu bewegen, wird sie zitiert. Und: Die Corona-Maßnahmen würden ihrem pädagogischen Ethos widersprechen. „Kinder vergiften sich mit den Masken.“ Zudem legte man ihr zur Last, Eltern unterstützt zu haben, die ihre Kinder aus der Schule nehmen wollten.

'Bild'-Zeitung tritt noch einmal kräftig nach

Auch die Maßnahmen-Fetischisten der „Süddeutschen Zeitung“ trugen zur Hexenjagd bei und schrieben von einem Podcast, in dem die Beklagte erklärt haben soll, dass die Sterblichkeitsrate von Corona zu vernachlässigen sei.

Die Schulleitung klagte auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – und wurde prompt vom Verwaltungsgericht bestätigt, das Ende 2021 in erster Instanz der Klage stattgegeben hatte. Nun legte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach und schmetterte die Berufung ab. „Gegen die Beklagte wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt“, ließ ein Gerichtssprecher wissen.

Die „Bild“-Zeitung, die über den Fall berichtet, tritt – ganz Söder-ergeben – nach. Kinder vergifteten sich mit den Masken, behaupte die Lehrerin, so das Springer-Blatt. „Tatsächlich wurden Studien, die ebendies postulieren, immer wieder als methodisch falsch entlarvt“, belehrt die auflagenstärkste deutsche Tageszeitung ihre Leser – und lässt sämtliche gegenteilige Studien geflissentlich unerwähnt. Während die „Bild“ die Lehrerin in einer ersten Version noch als „Corona-Leugnerin“ bezeichnete (s. Screenshot), ruderte sie inzwischen zurück und tituliert sie nur noch als „Corona-Skeptikerin“.

13 Jahre lang war die Frau an dem Gymnasium tätig. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Shutterstock

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