Corona-Quarantäne: 18-Jähriger siegt vor Gericht gegen Amt Hausarrest war rechtswidrig – Regionalzeitung überrascht

Es gibt sie auch heute noch: Die Geschichten David gegen Goliath. Die Mut machen. In diesem Fall ist der David ein 18-jähriger ehemaliger Schüler aus Friedberg in Hessen. Der Goliath ist der übergriffige Corona-Staat – in diesem Fall verkörpert durch die Verwaltung des Wetteraukreis.

Der 18-Jährige, der die Adolf-Reichwein-Schule in der 27.800-Einwohner-Stadt besuchte, musste 2021 in Quarantäne. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Das gab ihm nun recht. Es entschied: Die Maßnahme war rechtswidrig.

Schon im März 2021 hatte der Vater des damals mit 15 Jahren noch minderjährigen Schülers die Klage eingereicht. Da er inzwischen volljährig ist, war nun, bei der endgültigen Entscheidung drei Jahre später, formell er selbst der Kläger.

„Die Quarantäne wurde damals vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises angeordnet, weil eine Mitschülerin nach einem Antigen-Schnelltest und PCR-Test positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden war“, schreibt die „Frankfurter Neue Presse“. Nach Ansicht des Amtes war der damals 15-Jährige gemeinsam mit sieben weiteren so genannten „Kontaktpersonen der Kategorie 1“ unter seinen Mitschülern eine „Person mit einem erhöhten Infektionsrisiko“. Jedenfalls entsprechend den damaligen Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI).

Die Rechtsanwältin und Corona-Maßnahmen-Kritikern Beate Bahner, die den Schüler vor Gericht vertrat, sieht in dem Vorgehen des Kreises einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte. »Corona hat sich auch nachweislich als keine Killerseuche herausgestellt«, gab die Fachanwältin für Medizinrecht laut „Frankfurter Neue Presse“ zu Bedenken. Bahner ist Autorin des Spiegel-Bestsellers »Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten« von 2021.

Bahner machte vor Gericht geltend,  ein PCR-Test sei nicht geeignet, eine akute Infektion nachzuweisen. So eine Aussage galt während der Corona-Zeit als „Verschwörungstheorie“. Man musste sich schief ansehen lassen, wenn man auch nur wagte, Zweifel an dem Test zu äußern. Der damalige RKI-Chef, der Tierarzt Lothar Wieler, bezeichnete den Test gar als „Goldstandard“.

Anwältin Bahner verwies zudem noch darauf, dass der damalige Schüler sich in einem Klassenraum befunden habe, in dem während des Unterrichts permanent die Fenster offen gewesen seien. Eine harte Maßnahme im März, wie sich der Kläger erinnerte: „Wir haben teilweise gefroren. Nur in den Pausen wurden die Fenster geschlossen.“

Zudem seien auf Anordnung erhebliche Abstände zwischen den Schülern eingehalten worden – sogar auf dem Pausenhof. Tische seien regelmäßig desinfiziert und der Austausch von Unterrichtsmaterialien untersagt worden, wie es in dem Bericht heißt: „Der Kläger habe stets eine FFP1-Maske getragen. ‘Vom langen Tragen habe ich auch Kopfschmerzen bekommen‘, sagte er.“

Die Kammer kam zu der Überzeugung, der 18-Jährige sei damals wegen der Schutzmaßnahmen im Unterricht nicht „unter die zum damaligen Zeitpunkt vom RKI aufgestellten Kriterien für eine Kontaktperson der Kategorie 1“ gefallen. Darum sei die häusliche Quarantäne bzw. deren Anordnung durch das Gesundheitsamt des Wetteraukreises ein Verstoß gegen geltendes Recht gewesen.

Auf die Frage der „Frankfurter Neuen Presse“, warum er geklagt habe, antwortete der Schüler, er wolle „vielleicht Schadenersatz“ vom Wetteraukreis. Und weiter: „Es war Unrecht, eingesperrt zu sein, obwohl man nichts hatte oder getan hat. Wir haben uns in der Schule an alles gehalten, was möglich war. Meine kranke Mitschülerin war am anderen Ende des Raumes, trotzdem wurde ich nach Hause geschickt und durfte das Haus nicht verlassen. Meine Welt hat sich ab da grau angefühlt.“ Er möchte erreichen, dass sich solche Maßnahmen nicht wiederholen und sich Menschen ermutigt fühlen, dagegen vorzugehen, so der junge Mann laut dem Bericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung eingelegt werden. Ebenso erstaunlich wie das Urteil ist auch der Bericht der „Frankfurter Neuen Presse“ – er ist sachlich und ohne das sonst übliche Corona-Framing. Sogar die Anwältin Beate Bahner, für viele Journalisten ein rotes Tuch, wird ohne jede Polemik zitiert, und sogar auf ihr Buch hingewiesen.

Klar – so eine Schwalbe macht noch keinen Sommer: Weder das Urteil noch der Bericht können eine ernsthafte Aufarbeitung der Corona Zeit ersetzen, die so dringend notwendig wäre. Aber zumindest ein klein wenig Hoffnung macht die Nachricht dennoch. Und deshalb wollte ich sie Ihnen nicht vorenthalten.

Die unzähligen Fälle, in denen Menschen einfach ihrer Freiheit beraubt und in ihren eigenen vier Wänden eingesperrt wurden, sind – jeder für sich einzeln – ein Sündenfall des Rechtsstaates und ein massives Unrecht. Eine Aufarbeitung ist deshalb zwingend – ebenso wie bei vielen anderen Aspekten der Corona-Politik wie etwa der Nötigung zur Impfung und der Diskriminierung Ungeimpfter.

Solange es den Verantwortlichen weiter gelingt, eine derartige Aufarbeitung zu verhindern, werden wir keinen Rechtsfrieden haben. Neuen Übergriffen durch den Staat, unter welchem Vorwand auch immer, werden durch das Wegsehen Tür und Tor geöffnet.

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