„Correctiv“ enttarnt: So schaffen sich Faktenchecker die eigenen Fake News Anti-Journalismus auf Kosten der Steuerzahler

Von Kai Rebmann

„Licht an. Für unsere Demokratie. Exklusive Recherchen, wertvolle Kontexte und inspirierende Impulse – direkt im Postfach.“ So werben die selbsternannten Wahrheitsfinder von „Correctiv“ bei ihren Lesern für ihren Newsletter und um Spenden. Das ist Zynismus pur, wie ein aktuelles Beispiel zur US-Wahl zeigt – und wie wir aus eigener Erfahrung berichten können.

Zur US-Wahl twitterte Marcel Luthe, Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft, auf X: „Wie ich gestern gelernt habe, wissen selbst sehr politisch Engagierte in Deutschland bisher nicht, dass man in einigen US-Bundesstaaten ohne Identitätsnachweis – und damit ohne Staatsbürgerschaft und mehrfach – wählen kann. Irre. Und nun legen Sie beide Karten übereinander.“

Die Interpretation der farblichen Markierungen auf den oben abgebildeten Landkarten der USA bleibt natürlich jedem selbst überlassen, jedoch scheinen Luthes Zweifel zumindest nicht gänzlich unbegründet.

Für „Correctiv“ kann das alles nur reiner Zufall sein, andere Erklärungsansätze will man dort gar nicht erst zulassen. Und so sahen sich die Kollegen dazu berufen, mit vermeintlichen Fake News zu möglichen Wahlmanipulationen in den USA gründlich aufzuräumen. In einem aktuellen Artikel geht es um die Behauptung, die in den sozialen Medien gestreut werde: „Man könne in den USA mehrfach bei den Präsidentschaftswahlen eine Stimme abgeben, weil niemand den Ausweis kontrolliere. Das sei auch möglich, wenn man gar keine US-Staatsbürgerschaft hat.“

Und hier die – erwartbare – Einschätzung von „Correctiv“: „Falsch. In den USA darf nur wählen, wer die US-Staatsbürgerschaft hat. Legal kann man auch nicht mehrfach wählen.“ Was die Kollegen hier schreiben, ist eine Selbstverständlichkeit, die jeder Schüler (spätestens) in der ersten Stunde des Gemeinschaftsunterrichts lernt. Dass man in den USA „legal“ mehrfach wählen könne, hat ja auch niemand behauptet.

Unliebsame Stellungnahmen werden ignoriert

Im Rahmen dieses Artikels wollte „Correctiv“ unter anderem auch Marcel Luthe zu Wort kommen lassen, zumindest taten die Autoren ihm gegenüber so. In einem Schreiben, das reitschuster.de vorliegt, wurde Luthe mit seinen vermeintlichen Falschaussagen über Mehrfach-Stimmabgaben und mögliche Wahlteilnahmen von Nicht-US-Bürgern konfrontiert und gefragt: „Möchten Sie dazu ein Statement abgeben?“

Das wollte der GGG-Chef in der Tat und machte das auch in sehr ausführlicher Art und Weise – nur dass diese Stellungnahme in besagtem Artikel dann eben mit keiner einzigen Silbe berücksichtigt wurde. Luthe äußerte sich gegenüber „Correctiv“ mit Verweis auf mehrere Quellen unter anderem wie folgt:

„Sie können sich also in Staaten ohne ‚Ausweispflicht‘, zum Beispiel in Kalifornien unter anderem mit einem Mitgliedsausweis Ihres Fitnessstudios (!) ‚ausweisen‘ oder dem Äquivalent zur Kundenkarte der Metro oder eines anderen Händlers oder zum Beispiel der Videothek, wie Sie dem nachfolgenden Link zur Staatsregierung von Kalifornien entnehmen können. […] Wir halten also fest: Sie müssen sich als Wähler (online) registrieren, um einen Stimmzettel zu bekommen. Mit diesem gehen Sie dann ins Wahllokal und weisen sich mit einem von irgendeiner privaten Einrichtung – salopp gesagt dem Yps-Heft – erstellten Lichtbildausweis aus und dürfen wählen. Fertig.“

Wie einfach eine – in diesem Fall selbstverständlich illegale – Registrierung als US-Wähler möglich wäre, auch ohne die entsprechende Berechtigung zu haben, zeigte Luthe den Kollegen mit einem Link auf ein Wahlregister in Kalifornien auf.

Naivität oder Unprofessionalität – oder beides?

All diese Hinweise kamen im dazugehörigen „Correctiv“-Artikel nicht vor, ja sie wurden nicht einmal ansatzweise angeschnitten. Stattdessen bleibt es durchweg bei Schlaumeierei und der Wiedergabe von Selbstverständlichkeiten. Hier eine Kostprobe: „Es gibt Fälle, wo es Personen gelungen ist, mehrfach zu wählen. Das ist in den gesamten USA aber eine Straftat – darauf stehen bis zu 10.000 Dollar Geldstrafe, fünf Jahre Gefängnis oder beides.“

Wie naiv kann man eigentlich sein? In den Augen von „Correctiv“ heißt das wohl, nur weil etwas eine Straftat ist – was im Fall von Wahlmanipulation ja wohl nicht extra betont werden muss – soll es nicht möglich (!) sein, dass es doch jemand macht.

Tatsächlich muss man gar nicht bis in die USA schauen, um nachzuvollziehen, wie es möglich ist – genügend kriminelle Energie vorausgesetzt – ohne Berechtigung an Wahlen teilzunehmen. Beispielhaft verwies Luthe gegenüber „Correctiv“ auf die Chaos-Wahl 2021 in Berlin: „Nachweislich haben etwa Minderjährige und EU-Ausländer Stimmzettel für Abgeordnetenhaus und Bundestagswahl erhalten und konnten abstimmen, es wurden (und werden) mangels Abgleich regelmäßig Wahlbenachrichtigungen an Verstorbene verschickt und an ‚diese‘ sodann Briefwahlunterlagen verschickt. Auch dies ist strafbar. Es hindert aber die Täter nicht, wie ich leider immer wieder feststellen musste.“

Auch Boris Reitschuster hat eine fast identisch lautende Anfrage zu dem Sachverhalt erhalten. Sein Verbrechen: Er hatte den Luthe-Post retweetet und sollte deshalb von „Correctiv“ allem Anschein nach in die Sippenhaft der Verbreiter böser Desinformation genommen werden.

Vermeintliche 'Enthüllungen' über 'tote Briefkästen'

So geht also Recherche bei einem „Recherche“-Netzwerk, das einen bequemen Platz am Futtertrog des Steuerzahlers eingenommen hat und sich aus diesem fürstlich alimentieren lässt. Das mussten wir auch schon am eigenen Leib erfahren. Unter der Überschrift „Tote Briefkästen: Wie sich Verbreiter von Hass oder Desinformation der Justiz entziehen können“ wollten die selbsternannten „Faktenchecker“ im November 2022 folgendes „enthüllt“ haben:

„Wir haben mehrere Anwälte um eine Einschätzung gebeten und den Seitenbetreibern von Reitschuster.de und Journalistenwatch per Einschreiben einen Brief geschickt. Einmal nach Montenegro, einmal nach Ungarn, um zu prüfen, ob sie im Ausland erreichbar sind. Das ist wichtig im Fall eines möglichen Gerichtsverfahrens, denn die Gerichte schicken ihre Ladungen per Post an die Beschuldigten. Das Ergebnis unseres Tests: Die Briefe konnten offenbar nicht zugestellt werden.“

Boris Reitschuster widerspricht dieser Darstellung. Ja, er habe das Schreiben damals erhalten und, nein, geantwortet habe er nicht, da er dies bei dieser Couleur von Kollegen grundsätzlich nicht mache. Das Vorgehen bezeichnet der Namensgeber dieser Seite vielmehr als „allerunterste Schublade“ und ergänzt:

„Ein Auftrag zur Sendungsverfolgung bei der Post hätte gereicht, um die Bestätigung zu bekommen, dass der Brief zugestellt wurde. Zudem wäre er ja zurückgekommen, wenn er nicht hätte zugestellt werden können. Mit Dummheit und Unprofessionalität allein ist das nicht mehr zu erklären – hier wird ganz offensichtlich gezielt unter dem Deckmantel der ‚Wahrheitsfindung‘ und der Bekämpfung von Desinformationen genau diese Desinformation verbreitet – mitfinanziert vom Steuerzahler.“

Beide Beispiele erlauben einen vielsagenden Blick hinter die Kulissen der Redaktionsstuben der allgegenwärtigen „Faktenchecker“: selbstdefinierte „Wahrheiten“ werden so lange zurechtgebogen, bis sie ins eigene Weltbild passen, bei gleichzeitiger Ausblendung unliebsamer Aspekte. Von echter – und vor allem wirklich ergebnisoffener – Recherche kann dabei keine Rede sein!

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Ralf Liebhold/Shutterstock

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