Von Kai Rebmann
Die Mythen und Sagen rund um ein angebliches „AfD-Geheimtreffen“ nahe Potsdam, an dem bekanntlich mehr Personen mit Bezug zur Union als zur AfD teilgenommen haben, halten sich hartnäckig. Maßgeblich verantwortlich hierfür ist die windmühlenartige Wiederholung von Narrativen, die längst – zum Teil sogar gerichtsfest – widerlegt wurden. Selbst „Correctiv“, das den Fall ins Rollen gebracht hatte, musste in der Darstellung einiger ganz wesentlicher Sachverhalte bereits zurückrudern.
Dennoch war vor kurzem eine Journalistin eben dieses selbsternannten „Recherche-Netzwerks“ am Erzbischöflichen St.-Ursula-Gymnasium in Brühl (NRW) zu Gast. Die Kollegin referierte vor den Schülern der Klassenstufe10 über ihre alltägliche Arbeit. Wie wir aus dem Umfeld der Schule hören, ging es in dem Vortrag nicht zuletzt um die „investigative Recherche des AfD-Geheimtreffens“.
Unsere Quelle meldet – wohl völlig zu Recht – Bedenken an, ob eine „so offensichtlich einseitige Indoktrination von jungen Schülern“ in Ordnung sei und ob dies seitens der Schule „in dieser Form“ überhaupt geduldet werden dürfe:
Mit Entsetzen haben ich soeben von meinem Kind erfahren, dass heute im Hörsaal der Schule für die 10. Klassen ein Vortrag einer correctiv-Journalistin bzgl. der investigativen Recherche des “AFD-Geheimtreffens‘ gehalten wurde. Mein Kind fand dies durchaus interessant und spannend und war von deren dargestellter Arbeit begeistert. Ich bin dies mitnichten, sondern entsetzt und wütend. Ich frage mich, ob dies seitens der Schule in dieser Form überhaupt rechtlich so in Ordnung ist und wer diese Veranstaltung initiiert hat. Eine so offensichtlich einseitige Indoktrination von jungen Schülern könnte womöglich eine Maßnahme der Beeinflussung sein.
Man mag nun einwenden, dass es sich beim St.-Ursula-Gymnasium in Brühl um eine Schule in privater Trägerschaft handelt, in diesem Fall der des Erzbistums Köln. Das ändert jedoch nichts an der Pflicht zur insbesondere politischen Neutralitätspflicht dieser Einrichtung, zumal die Schule auf ihrer Homepage selbst betont:
„Finanziert wird die Schule über Kirchensteuermittel und staatliche Zuschüsse [= Steuergelder], weshalb es auch kein Schulgeld gibt. Die staatliche Anerkennung unserer Schule gewährleistet, dass wir staatlichen Schulen gleichwertig sind: Für uns gelten die gleichen Ausbildungsordnungen und Regelungen wie für staatliche Schulen und unsere Zeugnisse und Abschlüsse werden ebenso anerkannt.“
Wir haben also im Sekretariat nachgefragt und wollten wissen, inwieweit ein derartiges Referat mit der verbindlichen Neutralitätspflicht für Schulen vereinbar ist. Ferner haben wir die Schulleitung mit den bis dato bekannt gewordenen Unzulänglichkeiten in Bezug auf die „investigative Recherche“ der „Correctiv“-Journalisten konfrontiert.
Als Beispiel hierfür wurde insbesondere die durch das Landgericht Hamburg festgestellte verkürzte Wiedergabe von einzelnen Teilnehmern genannt. Weiter haben wir das Sekretariat darauf hingewiesen, dass einer der an dieser „Recherche“ beteiligten Journalisten von sich selbst sagt, er würde „Geschichten erfinden“ und auf diese Weise „in das politische Geschehen intervenieren“.
Die Reaktion der Schule: Fehlanzeige! Unsere drängenden Fragen blieben unbeantwortet, sodass wir uns im nächsten Schritt an das Erzbistum Köln als verantwortlicher Träger des St.-Ursula-Gymnasiums gewandt haben – und sind auch dort auf eine Mauer des Schweigens gestoßen.
Um es klar zu betonen: Es spricht absolut nichts dagegen, wenn Journalisten an einer Schule über ihre Arbeit sprechen – solange dies in einer insbesondere politisch neutralen Art und Weise geschieht. Dass die Arbeitsweise von „Correctiv“ im Allgemeinen und gerade in Bezug auf das hier gegenständliche „AfD-Geheimtreffen“ im Besonderen alles andere als unumstritten ist, dürfte auch der Schulleitung am St.-Ursula-Gymnasium nicht entgangen sein.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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