Der Kanzler im Sumpf des Hamburger Cum-Ex-Skandals „Scholz kann sich an die einfachsten Dinge nicht erinnern"

Ein Gastbeitrag von Gregor Amelung

Obwohl das Agieren von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und seinem damaligen Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) bei der Aufklärung von Cum-Ex-Geschäften immer dubioser wird, schafft es das Thema nicht auf die erste Seite. Die Recherchen von Panorama oder dem Manager Magazin scheinen einfach zu versickern.

Daran, dass die Cum-Ex-Geschäfte als Thema für die erste Seite zu komplex sind, kann die mediale Zurückhaltung eigentlich nicht liegen. Denn auch über den „Diesel-Skandal“ (2015) konnte man lang und breit berichten, ohne seine Leser und Zuschauer mit komplexen Details zur Steuerungstechnik zu langweilen.

How to cum-ex?

Ganz ähnlich ist es mit „Cum-Ex“, denn das Thema ist nur vordergründig sperrig. Zwar sind die Methoden der beteiligten Banken voll kniffeliger Details, doch im Kern geht es einfach nur um Diebstahl. Cum-Ex ist nämlich keine klassische Steuerhinterziehung, bei der eine Person sein Geld irgendwo auf der Welt vor dem Fiskus versteckt.

Cum-Ex läuft anders: Besitzt man eine Aktie, wird auf ihre Dividende eine Kapitalertragssteuer erhoben. Dafür wird das Geld von der auszahlenden Stelle automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Da institutionelle Investoren, wie Fonds oder Banken, von dieser Steuer ausgenommen sind, können sie das Geld vom Fiskus zurückfordern. Bei einem Cum-Ex-Geschäft tut man genau das – allerdings nicht einmal, sondern mehrfach.

Anti-Kindergarten-Geschäfte

Damit das, was der Investigativ-Journalist Oliver Schröm kurz „Steuerraub“ nennt (Cicero 05.11.2021), funktioniert, schoben Investoren Aktien „cum“, also mit Dividendenanspruch und damit vor dem Auszahlungstag der Dividende, und „ex“, also ohne Dividendenanspruch und damit nach dem Auszahlungstag, hin und her. Dermaßen oft und in derart großen Mengen, dass die zuständigen Behörden bzw. ihre fünf veralteten Rechenzentren den Überblick verloren. Danach war es dann ganz leicht, sich für ein und dieselbe Aktie die Kapitalertragssteuer zweimal „zurückzahlen“ zu lassen.

Einer der Hauptakteure, der Steueranwalt Hanno Berger (71), soll seinen Kollegen zu dem Verfahren erklärt haben: „Wer sich nicht damit identifizieren kann, dass in Deutschland weniger Kindergärten gebaut werden, weil wir solche Geschäfte machen, der ist hier falsch.“ Schätzungen zufolge wurden der Fiskus und damit die Gemeinschaft aller steuerzahlenden Bürger bei den Anti-Kindergarten-Geschäften um mehr als 12 Milliarden Euro erleichtert.

Finanzbehörden nehmen Witterung auf

Lange Zeit tun sich die Finanzbehörden schwer, das Treiben zu durchschauen. Als erstes Bundesland greift Hamburg im Januar 2010 durch. Das Finanzamt verweigert der Fondsgesellschaft DWH die Rückerstattung von Steuern, weil es vermutet, dass sie nie gezahlt worden sind. Im Oktober 2010 kommt dann der erste Fachaufsatz heraus. In ihm vertritt der Hamburger Finanzbeamte und Wirtschaftsjurist Jan-Willem Bruns (damals Anfang 30) die Auffassung: Cum-Ex ist illegal. Wenn es Zweifel bei den Geschäften gibt, dann muss sie der Steuerpflichtige ausräumen, nicht das Finanzamt.

März 2011. Im Stadtstaat treten der neue Erste Bürgermeister Olaf Scholz (63) und sein Finanzsenator Peter Tschentscher (57) ihre Ämter an. Damit steht Tschentscher auch dem Hamburger Finanzministerium vor, das in der Hansestadt „Finanzbehörde“ heißt.

Erster Hinweis auf die Warburg-Bank

Dort geht im August 2013 ein Hinweis aus dem Bundesfinanzministerium in Berlin ein. Ein Fonds einer Tochtergesellschaft der Hamburger Privatbank M.M.Warburg & CO soll in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt sein. Der Hinweis landet auf dem Schreibtisch von Referatsleiter Björn Schulte-Rummel, der ihn an das in Hamburg zuständige „Finanzamt für Großunternehmen und Banken“ weiterleitet. Dort hakt der promovierte Steuerjurist mehrfach nach und weist auf Parallelen zum Fall der DWH aus dem Jahr 2010 hin.

Trotz des Engagements einzelner fähiger Beamter bleibt ein Grundproblem: Die Cum-Ex-Geschäfte sind komplex, ihre Aufklärung zeitintensiv. Das schlägt sich auch im Zwischenbericht des Finanzamts zum Warburg-Hinweis im November 2014 nieder. Stand jetzt geht es zwar bereits um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag, aber ein zweifelsfreier Nachweis für Cum-Ex sei bisher nicht möglich. Vor einer aufwendigen Prüfung müsse außerdem geklärt werden, ob es überhaupt möglich sei, das Geld zurückzubekommen. Die betroffenen Fonds seien nämlich bereits aufgelöst.

Frau Nottelmann, Amt 5

Zwar bemüht sich Schulte-Rummels Abteilungsleiter Michael Wagner um zusätzliches Personal für die notwendigen Recherchen. „Daraus ist aber nichts geworden“, so Wagner nun bei einer Anhörung im Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss. Die damalige Leiterin des Amts 5 in der Finanzbehörde, Angela Nottelmann (damals 61), habe abgelehnt.

Nottelmanns Amt 5 ist vergleichbar mit einer Abteilung in einem Finanzministerium der Länder. Es trägt in Hamburg den Zusatz „Steuerverwaltung“ und übt die direkte Aufsicht über die einzelnen Finanzämter aus.

„Grundsätzlich“ sei auch Finanzsenator Tschentscher „in bedeutsamen Fällen über das Vorgehen der Steuerverwaltung informiert“ worden, so sein Sprecher (Spiegel 29.11.2021). Allerdings offenbar nicht in diesem Fall, denn die Leiterin, Frau Nottelmann, wollte die „Hausleitung in diesem Stadium nicht mit so komplexen Themen“ befassen. Man müsse andere Wege gehen, um Cum-Ex aufzuklären (Manager Magazin 06.01.2022).

Cum-Ex-Spezialist: Referat aufgelöst

Auch sonst können sich die Cum-Ex-Jäger bei Nottelmann nicht durchsetzen. Der Vorschlag, den versierten Finanzbeamten Bruns für eine Zeit zur Unterstützung der ebenfalls ermittelnden Staatsanwaltschaft abzuordnen, wird abgelehnt. Inzwischen arbeitet der Cum-Ex-Spezialist in einem ganz gewöhnlichen Finanzamt an der Elbe.

PürnerÄhnlich ergeht es Referatsleiter Schulte-Rummel. Sein Referat in der Finanzbehörde wird im Januar 2015 aufgelöst. Seitdem ist der Steuerjurist für die IT in der Behörde zuständig. Schulte-Rummels früherer Vorgesetzter Michael Wagner erklärte dazu nun im U-Ausschuss: „Wir haben auch versucht“, Frau Nottelmann „davon zu überzeugen, dass man das nicht tun sollte.“ – „Aber sie hat sich davon nicht abbringen lassen.“

Nottelmann, so Kollegen, habe als Leiterin ihres Amts viel Wert auf Hierarchie gelegt und sich gerne abgesichert. Wahrscheinlich politisch nach oben und nicht fachlich nach unten. Zumal die Leiterin der „Steuerverwaltung“ zu diesem Zeitpunkt unter großem Druck gestanden habe, weil der Regierende Bürgermeister Olaf Scholz und sein Finanzsenator die Behörde verschlanken wollten.

'Optimierung' durch Scholz und Tschentscher

Damit setzte man das „Finanzamt für Großunternehmen und Banken“ gleich doppelt auf Diät. Denn das für die Cum-Ex-Ermittlungen zuständige Amt litt bereits seit 2010 unter Abgängen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Weil der Bund besser zahle als die Hansestadt, so die Zeugen im U-Ausschuss, seien vor allem die guten Leute gegangen.

Rückblickend verteidigt die Finanzbehörde ihre damalige Rosskur: „Die Optimierung des Einsatzes von Fahndungs- und Prüfungspersonal ist eine Daueraufgabe in der Steuerverwaltung“, heißt es. Eine Konzentration auf einen Aspekt dürfe nicht dazu führen, dass „andere Bereiche notleidend werden“.

„Mit anderen Worten: Cum-Ex war unter Tschentscher und Scholz nicht so wichtig“, so das Manager Magazin (06.01.2022). Und das, obwohl hier Milliarden Euro geraubt worden waren, die die Bürger an ihren Staat im guten Glauben abgeführt hatten, dass damit Kitas, Schulen oder Brücken gebaut werden. Doch weder der soziale Aspekt noch der der Steuergerechtigkeit scheint für die beiden Top-Sozialdemokraten an der Elbe eine Rolle gespielt zu haben.

Steuerbetrug durch Cum-Cum (gelb) und Cum-Ex (blau) (Quelle DGB Klartext Nr. 24/2017)

'Ich will die Verbrecher kriegen!'

Auch dass es in anderen Bundesländern genau umgekehrt lief, brachte Scholz und Tschentscher nicht ins Grübeln. In Wiesbaden etwa gab der hessische Finanzminister die Parole aus: „Ich will die Verbrecher kriegen!“ (Handelsblatt 14.04.2016). Und im benachbarten Nordrhein-Westfalen kaufte Tschentscher-Kollege Norbert Walter-Borjans (SPD) einen USB-Stick mit Cum-Ex-Daten für 5 Millionen Euro an. Geschätzter Gegenwert 600 Millionen (Handelsblatt 26.09.2016).

Und anders als seine hanseatischen Genossen fand Walter-Borjans auch öffentlich klare Worte: „Unsere Steuerfahnder werden mit allen legalen Mitteln die Spuren zu Cum-Ex-Geschäften (…) verfolgen und die Geschäfte als das entschleiern, was sie sind: krimineller Betrug.“

Nach ähnlichen Äußerungen von Scholz oder Tschentscher kann man lange googeln.

Im 'Angsthaus' des Finanzsenators

Derweil machte sich der Abgang von Expertise, Erfahrung und Engagement im Hamburger „Finanzamt für Großunternehmen und Banken“ auch in der Causa Warburg bemerkbar. Dort hielt man in einem Vermerk 2015 fest, dass die Warburg-Bank richtig gehandelt habe. So das Urteil eines erfahrenen Bankenprüfers, der allerdings mit Cum-Ex-Geschäften zuvor nie zu tun gehabt hatte. Dazu erklärte seine vorgesetzte Sachgebietsleiterin Daniela P. nun im Untersuchungsausschuss: „Man darf nie vergessen, wir waren alle in großen Teilen nicht (…) versiert in dem Thema.“

Schulungen, um das zu „optimieren“, gab es nicht. Stattdessen saßen „überforderte“ Beamte in einem „Angsthaus“, das Bürgermeister Scholz und sein Finanzsenator zu verantworten hatten, so das Manager Magazin (06.01.2022). In dieser Atmosphäre braucht es dann auch „keine direkten Befehle der Politik, um eine Behörde zu beeinflussen. In einer überforderten und ängstlichen Verwaltung“ reicht „ein Fingerzeig“.

Dass die Hamburger Cum-Ex-Ermittlungen zur Warburg-Bank nicht bereits im Jahr 2015 zum Erliegen gekommen sind, ist letztlich wohl nur einem Fahndungserfolg in NRW zu verdanken. Dort übergibt der Schweizer Banker Eric Sarasin (63) nämlich Ende 2015 Belege an die Staatsanwaltschaft, die geschäftliche Verbindungen zwischen der Hamburger Bank und dem Cum-Ex-Impresario Hanno Berger offenlegen.

Ausreichende 'Indizien'

Herbst 2016. Insgesamt hatte sich die Warburg-Bank rund 169 Millionen Euro in den Jahren 2007 bis 2011 vom Hamburger Fiskus „zurückzahlen“ lassen. Davon drohen 47 Millionen Ende des Jahres zu verjähren. Angesichts dessen fällt das zuständige Finanzamt Ende September 2016 die Entscheidung, das Geld von der Bank zurückzufordern. Der Sachverhalt sei zwar noch nicht ganz aufgeklärt, so die Sachgebietsleiterin Daniela P., die Indizien würden aber ausreichen, um die Bank in die Beweislast zu bringen.

Obwohl P. in ihrem 28 Seiten langen Bericht durchaus auch abwägend argumentiert – immerhin beteuert die Bank noch immer ihre Unschuld –, kommt sie doch zu dem eindeutigen Schluss, ihre vorgesetzte Dienststelle – die Finanzbehörde unter Angela Nottelmann – am 5. Oktober 2016 um Zustimmung für die Rückforderung des Geldes zu ersuchen.

Trotz staatsanwaltlicher Ermittlungen VIP-Termin

Einen Tag später (06.10.) erhält P.s Argumentation durch eine E-Mail der Staatsanwaltschaft Unterstützung, denn auch die Wirtschaftsprüfer von Deloitte haben erhebliche Zweifel daran, dass die Warburg-Bank sich die Steuern zu Recht hat zurückerstatten lassen. Neun Tage später (14.10.) gibt auch die interne juristische Prüfung der Finanzbehörde ihren Segen zu P.s Bericht. Das Vorgehen sei vertretbar und juristisch möglich.

Die drohende Millionenzahlung wollen die beiden Haupteigentümer des Bankhauses, Christian Olearius (79) und Max Warburg Jr. (74), verhindern. Dafür sprechen die bestens vernetzen Banker an höchster Stelle vor. Und obwohl auch im Hamburger Rathaus bekannt ist, dass gegen die Bank wegen schwerer Steuerhinterziehung ermittelt wird, bekommen sie einen VIP-Termin. Zeitnah. Am Mittwoch, dem 26. Oktober 2016, empfängt der Regierende Bürgermeister sie in seinem Amtszimmer. Dabei übergeben die „unschuldigen“ Banker eine Art Verteidigungsschrift an Olaf Scholz.

Noch „nicht ausermittelte“ Räuber

Das siebenseitige Papier argumentiert, der Sachverhalt sei ja noch gar „nicht ausermittelt“. Darüber hinaus müsse der Bank die Millionen-Rückforderung erlassen werden, weil eine Zahlung ihre Existenz bedrohe.

Ein Scheinargument. Erstens ist es nachweislich unwahr (Cicero 05.11.2021) und zweitens dreist. Denn die angeblich so gesetzestreuen Herren verhielten sich wie noch „nicht ausermittelte“ Diebe, die auf dem Rathaus unter Tränen erklären, dass die Polizei sie in den sozialen Ruin treiben würde, da sie auf der Rückgabe des Diebesguts besteht.

Donnerstag, 27. Oktober. Die an Bürgermeister Scholz übergebene Verteidigungsschrift wird auch an Daniela P. im Finanzamt verschickt. Sie kommt dort laut Eingangsstempel aber erst am Dienstag nach dem Wochenende (29./30.10.) an, da der Montag als Reformationstag (31.10.) in Hamburg gesetzlicher Feiertag ist.

‘Nicht dokumentiert'

Eine Woche später. Dienstag, der 8. November. Olaf Scholz telefoniert mit seinem Finanzsenator, so steht es in Peter Tschentschers Dienstkalender. Auch die Pressestelle des Senats bestätigte das Telefonat, muss aber ansonsten mitteilen: „Informationen zum konkreten Gesprächsanlass, zum Inhalt oder zur Gesprächsdauer sind nicht dokumentiert.“ (Taz 30.11.2021)

Trotz dieser inhaltlichen Lücke ist sich der damalige Finanzsenator Tschentscher sicher: „Die Unterstellung, hier hätten Politiker Einfluss genommen auf die Entscheidung von Finanzämtern (…) kann ich ganz eindeutig zurückweisen.“ (Die Zeit 18.02.2020)

Telefonat ohne Inhalt

Mittwoch, 9. November. Nur einen Tag nach dem inhaltslosen Telefonat zwischen dem Bürgermeister und seinem Finanzsenator ruft Scholz Warburg-Banker Olearius an, um ihm – hier gibt es wieder Inhalt – zu raten, seine Verteidigungsschrift ohne weitere Bemerkungen auch an den Finanzsenator zu schicken.

Das geht aus einer Tagebuch-Notiz von Olearius hervor. Und das Telefonat selbst ist auch in Scholz’ Dienstkalender vermerkt, ansonsten musste der damalige Bürgermeister zu dem bzw. den Gesprächen mit Olearius im Hamburger Cum-Ex-Ausschuss passen. Er habe keine konkrete Erinnerung.

Olaf Scholz’ Dienst am Bürger

Die Gedächtnislücken des Bürgermeisters traten laut Ausschussmitglied Götz Wiese (CDU) im öffentlichen Teil der Sitzung „über 20 Mal“ auf (Die Welt 01.05.2021). Der frühere Bürgermeister „konnte sich an die einfachsten Dinge“ nicht mehr erinnern, kritisierte der Finanzexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar (Die Zeit 05.08.2021).

Trotzdem sei der Anruf, so wie in Olearius’ Tagebuch beschrieben, laut Scholz „hochplausibel“ (Der Spiegel 29.11.2021). Jenseits dessen habe er den Banker mit seinem Ratschlag ja lediglich an die zuständige Behörde weiterverwiesen. Mithin also eine ganz normale Service-Dienstleistung des Bürgermeisters Olaf Scholz am Bürger Christian Olearius.

30 Minuten 'Rücksprache'

Noch am Tag des „hochplausiblen“ Anrufs und nur 24 Stunden nach dem inhaltslosen Telefongespräch zwischen dem Bürgermeister und seinem Finanzsenator schickte der Bürger Olearius dann seinen Verteidigungstext wie angeraten an Finanzsenator Peter Tschentscher. Der erhält das Schreiben am Freitag, 11. November. Noch am gleichen Tag ist zwischen ihm und der dem Hamburger „Finanzamt für Großunternehmen und Banken“ vorgesetzten Leiterin Angela Nottelmann ein Gespräch im Dienstzimmer des Senators anberaumt. „Für 30 Minuten“, so ein Eintrag in Tschentschers Kalender. Thema „Rücksprache“. Mehr weiß der Senatssprecher dazu leider nicht zu sagen.

Nach diesen ebenfalls inhaltsleeren „30 Minuten“ ist dann Wochenende (12./13.11.). Aus diesem zurückgekehrt, notiert Tschentscher am Montag (14.11.) auf dem persönlichen Anschreiben von Olearius, das der Verteidigungsschrift beiliegt, „Bitte um Informationen zum Sachstand“. Anschließend unterzeichnet er mit seiner Paraphe.

Rolle rückwärts

Dienstag, 15. November: Die ebenfalls in Cum-Ex ermittelnde Staatsanwaltschaft in Köln schickt Daniela P. in Hamburg eine E-Mail, an die ein aktueller Erlass aus dem Bundesfinanzministerium angehängt ist. Er dürfte die Rechtsposition des Finanzamts bezüglich der Forderung gegen die Warburg erheblich erleichtern, heißt es.

48 Stunden später (17.11.) oder 6 Werktage nach Scholz’ bürgerlichem Rat an Banker Olearius entscheidet dann eine Runde aus Beamten der Hamburger Finanzbehörde und des Finanzamts, die in wenigen Wochen verjährenden 47 Millionen Euro doch nicht von der Bank zurückzufordern. Die dazu herangezogenen Argumente sind weitgehend deckungsgleich mit der Verteidigungsschrift der Warburg-Banker.

Nach der Entscheidung, an der Amtsleiterin Angela Nottelmann „maßgeblich“ beteiligt war (Der Spiegel 29.11.2021), schreibt Daniela P. einen Vermerk. Darin verwirft die Finanzbeamtin ihre Argumentationskette vom 5. Oktober vollends. Die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfer von Deloitte seien lediglich Vermutungen. Es gebe nur Indizien, aber keinen ausermittelten Sachverhalt. Die wenigen Indizien, die man habe, reichten zudem nicht aus, um die Bank zum Beweis zu zwingen.

Auch 2017 keine Rückforderung

Während P. für ihren Bericht contra Warburg „tiefgründige“ 28 Seiten gebraucht hatte, reichen ihr für die Pro-Warburg-Argumentation „dürre“ 2 Seiten (Manager Magazin 06.01.2022). Noch am selben Tag erhält die Bank Kunde von der frohen Botschaft.

Ein Jahr später. Wieder ist Oktober und wieder droht eine Verjährungsfrist. Diesmal geht es um 43 Millionen Euro, die von der Warburg-Bank zurückzufordern wären. Hierzu schließt Daniela P. am 20. Oktober 2017 einen Zwischenbericht ab. Fazit: Auch diesmal solle auf eine Rückzahlung verzichtet werden.

'Haarsträubend'

Die Betriebsprüferin Dagmar M. (60) analysiert den Bericht ihrer Vorgesetzten und legt die ergänzte Version zu den Akten. Darin heißt es: „Hier wurden verschiedene Ausführungen aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein falsches Ereignis wieder!“ Weiter kritisiert M. faktische Fehler und falsche Bewertungen, einmal notiert sie „haarsträubend“. Ähnlich wie M. urteilt auch ein zweiter Prüfer Ende November 2017.

24. Januar 2018: Angela Nottelmann nimmt ihren Abschied von der Finanzbehörde.

29. Januar 2018. Zwischen den Warburg-Prüfern und ihrer Chefin kommt es zum offenen Eklat, als Daniela P. ihnen unterstellt, Informationen an die Medien weitergegeben zu haben. Daraufhin sieht einer der Prüfer keine Basis mehr für eine Zusammenarbeit. Prüferin Dagmar M. notiert in einem weiteren Vermerk, Frau P. habe ihnen Redeverbot erteilt, sie dürften keine Informationen mehr an die Steuerfahnder herausgeben.

2. Februar 2018. In den Medien sickert durch, dass Olaf Scholz neuer Bundesfinanzminister wird. Scholz tritt den Posten offiziell am 14. März 2018 an, während Tschentscher Scholz im Amt des Regierenden Bürgermeisters nachfolgt.

Keine politische Einflussnahme

6. August 2021: Im Hamburger Cum-Ex-Ausschuss bestreitet Daniela P. jede Einflussnahme der Politik auf die Warburg-Entscheidungen. Alle dahingehenden Fragen beantwortet die Juristin mit nur einem: „Nein“. Auch sonst fasste sie sich recht kurz, verweist „immer wieder darauf, dass sie sich an viele Details nicht mehr erinnere“. An andere hingegen erinnert sie sich „sehr genau“ (Hamburger Abendblatt 06.08.2021).

Zeitgleich erklärt der neue Hamburger Bürgermeister, dass die „Opposition“ den Untersuchungsausschuss ja nur dazu benutze, um im Bundestagswahlkampf „Stimmung gegen unseren Spitzenkandidaten zu machen.“ (Die Zeit 05.08.2021).

Die großen Medien schauen weg

Damit nahm Tschentscher auf geradezu wundersame Weise nicht nur Scholz, sondern gleich noch sich selbst aus der Schusslinie. Das fiel in den großen Medien aber nicht weiter auf. Während Armin Laschets (CDU) zeitgleiches „Herumalbern“ bei der Flutkatastrophe (17.07.2021) in der Wahlkampfberichterstattung der großen Medien in Wort, Bild und Ton viral ging, gab es Berichte zu Olaf Scholz’ Hamburger Cum-Ex-Affäre nur in homöopathischen Dosen.

27. August 2021. Angela Nottelmann sagt im Hamburger U-Ausschuss aus. Die ehemalige Amtsleiterin erklärt, dass es zwar intensiven Austausch zwischen ihr und dem Finanzsenator gegeben habe, verneint aber politischen „Druck“ auf die Entscheidungen (Hamburger Abendblatt 30.08.2021).

26. September 2021. Die SPD gewinnt die Bundestagswahl mit 25,7 Prozent.

8. Dezember 2021. Olaf Scholz wird Bundeskanzler.

15. Januar 2022. Das Magazin Cicero bringt ein Interview mit dem Journalisten Oliver Schröm, der acht Jahre lang an der Cum-Ex-Affäre recherchiert hat. Überschrift: „Wir haben einen Kanzler, der ein Lügner ist“.

Die Bundespressekonferenz vom 27.1.2022:

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Der Autor ist in der Medienbranche tätig und schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Alexandros Michailidis / Shutterstock.com
Text: Gast

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