Von Kai Rebmann
Die Ausgestaltung des umstrittenen Selbstbestimmungsgesetzes liegt in den letzten Zügen, Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und ihr Kabinettskollege Marco Buschmann (FDP) feilschen noch um die letzten Kommas und Ausrufezeichen. Zu den offensichtlichen Schwachstellen dieses Gesetzes gehört die Tatsache, dass künftig auch Männer, die sich als Frau definieren, Zutritt zu Räumen und Zonen gewährt werden soll, in denen aus eigentlich nachvollziehbaren Gründen zwischen Männlein und Weiblein getrennt wird.
Als Beispiele werden in diesem Zusammenhang häufig Frauenparkplätze in Tiefgaragen, Duschen und Umkleiden genannt – oder Saunen. So auch vom Bundesjustizminister, der zuletzt mehrfach erklärt hat, dass es Saunabetreibern auch künftig freistehe, sogenannten „Transfrauen“ den Zugang zu reinen Frauensaunen zu verwehren, etwa durch ein entsprechendes Hausrecht.
Doch jetzt gibt es Gegenwind für den FDP-Politiker. Neben dem erwartbaren Aufschrei in der LGBTQ-Community hat sich auch Ferda Ataman in die Sauna-Debatte eingeschaltet. Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, von der nichts über eine etwaige juristische Ausbildung bekannt ist, beklagte, die Abweisung einer Person nur aufgrund ihres Aussehens sei „unzulässig“.
Restaurant oder Sauna – für Ataman kein Unterschied
Ataman beruft sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die „SZ“ zitiert die Frau mit dem gestörten Verhältnis zu Kartoffeln wie folgt: „Pauschale Ausschlüsse von Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Identität, ob im Job, auf dem Wohnungsmarkt oder in der Sauna, darf es auch in Zukunft nicht geben.“ Damit liegt die gelernte Politikwissenschaftlerin teilweise goldrichtig und andererseits doch meilenweit daneben.
Der Gesetzgeber unterscheidet nämlich sehr wohl, in welchen Fällen eine Ungleichbehandlung nicht nur gestattet, sondern vielmehr sogar ausdrücklich geboten ist. Genau aus diesem Grund erlaubt Paragraf 20 AGG eine Ungleichbehandlung insbesondere dann, wenn es um das „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit“ geht.
Doch mit derart fadenscheinigen Argumenten braucht der Antidiskriminierungsstelle niemand zu kommen. Das Haus, in dem Ataman das Sagen hat, bekräftigt, dass besagter Paragraf zwar den Ausschluss von Männern aus der Frauensauna rechtfertige, die Sache bei Transfrauen aber eine ganz andere sei. Denn: „Hier geht es nicht darum, dass ein Mann das Angebot für Frauen nutzen möchte, sondern eine Frau.“ Aha!
Und die Antidiskriminierungsstelle hat noch einen Pfeil im Köcher, den sie auf Buschmann abfeuert. Menschen nur aufgrund „rein ästhetischer Empfindungen“ auszuschließen, sei ebenfalls „unzulässig“. Soll heißen: Wenn sich eine Frau daran stört, dass in der Frauensauna ein Mann – Entschuldigung, eine „Transfrau“ – neben ihr sitzt, dann ist das das Problem der Frau.
Um diese exklusive Logik zu untermauern, präsentiert die Behörde einen (w)irren Vergleich und zitiert einen „Däuber/Beck“-Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: „Ein Gastwirt kann sich nicht auf Paragraf 20 AGG berufen, um behinderte Menschen vom Besuch seiner Speisegaststätte auszuschließen, weil sich Nichtbehinderte durch deren Anblick oder Essgewohnheiten belästigt fühlen.“
Ultimative Selbstentlarvung
Spätestens an diesem Punkt fragt man sich, ob die Herrschaften in der Antidiskriminierungsstelle eigentlich selbst glauben, was sie da verzapfen. Das AGG soll insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, vor Dingen wie Rassismus oder eben der Diskriminierung von Behinderten schützen. Und in den meisten – aber eben nicht allen – Zusammenhängen ausdrücklich auch vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts oder der sogenannten „geschlechtlichen Identität“.
Wer nun aber davon ausgeht oder auch nur so tut, als sei der Besuch eines Restaurants dasselbe wie der Besuch einer Sauna, der schreitet zur ultimativen Selbstentlarvung. Angesichts dieser jüngsten Auswüchse aus der Antidiskriminierungsstelle und der LGBTQ-Community wünscht man sich einmal mehr, dass die dortigen Ideologen einfach nur so bleiben, wie sie sind – aber bitte nicht jeden Tag noch verrückter werden.
Die beiden für das Selbstbestimmungsgesetz verantwortlichen Bundesministerien haben die Veröffentlichung des Entwurfs für diese Woche angekündigt. Alle Frauen in Deutschland werden Marco Buschmann beim Wort nehmen, wenn er ihnen verspricht, dass er dabei „die legitimen Interessen der gesamten Gesellschaft“ im Auge haben wird: „Hausrecht und Vertragsfreiheit müssen deshalb gewahrt bleiben. Möglichkeiten des Missbrauchs, und seien sie noch so fernliegend, müssen ausgeschlossen sein.“
Nach dem, was ich erlebt habe, und meiner Operation, muss ich meine Arbeit deutlich ruhiger angehen und mich schonen. Dazu haben mich die Ärzte eindringlich aufgefordert. Und ich glaube, das bin ich meinen Nächsten, meinem Team und auch Ihnen schuldig. Wir wollen ja noch eine Weile etwas voneinander haben! Und nach drei Jahren mit Vollgas und an vorderster Front hat der Motor etwas Schonung verdient. Umso mehr bin ich Ihnen dankbar für Ihre Unterstützung! Sie ist auch moralisch sehr, sehr wichtig für mich – sie zeigt mir, ich bin nicht allein und gibt mir die Kraft, weiterzumachen! Und sie gibt mir die Sicherheit, mich auch ein wenig zurücklehnen zu können zur Genesung. Auf dass wir noch ein langes Miteinander vor uns haben! Ganz, ganz herzlichen Dank!
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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