Von Kai Rebmann
Drogendealer werben in Berlin mit farbenfrohen Stickern oder in Restaurant ausgelegten Visitenkarten in aller Öffentlichkeit für ihre illegalen Dienste. Ganz offen mit Kontaktdaten, Lieferservice und einem breiten Sortiment, das von Kokain über Marihuana bis hin zu noch härterem Stoff reicht. Und der Justiz sind quasi die Hände gebunden. Für viele in der Hauptstadt kommt diese Nachricht so überraschend wie ein Wintereinbruch im November. Dabei brauchte es wahrlich keine prophetische Gabe, um genau diese Entwicklung vorhersehen oder zumindest erahnen zu können.
Bei der Polizei ist dieses „stadtweite Phänomen“, wie eine Sprecherin diese alternativen Verkaufskanäle mit Kontaktanbahnung via WhatsApp und Instagram nennt, schon seit längerer Zeit bekannt. Tun kann sie dagegen praktisch nichts, da der Gesetzgeber die Täter nach Kräften zu schützen versucht. Und das gelingt inzwischen scheinbar so gut, dass die Werbung der Dealer immer dreister und ungenierter wird.
Benjamin Jendro von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnet diese neue Masche gegenüber der „Bild“ als eine „All-inclusive-Mentalität“, die sich in dem Milieu und ganz besonders in den einschlägig bekannten Kiezen ausbreite. Dealer müssen nicht mehr in dunklen Ecken auf Kundenfang gehen und letztere können sich „alle gewünschten Substanzen frei Haus liefern lassen“.
Das Risiko bei diesen illegalen Machenschaften ertappt zu werden, bewegt sich im Promillebereich. Zu eng ist der Handlungsspielraum der Ermittler gestaltet. Diese dürfen laut aktueller Rechtslage oft nicht einmal zum Schein auf ein solches Angebot eingehen. Gerichte in Deutschland haben in der Vergangenheit regelmäßig zu Gunsten von angeklagten Dealern entschieden, da diese in den jeweiligen Fällen von verdeckten Ermittlern direkt oder auch nur indirekt zum Verkauf und damit einer strafbaren Handlung gedrängt worden seien.
Justiz gewährt Kriminellen umfangreichen Täterschutz
Nicht zuletzt deshalb bleiben polizeiliche Erfolge wie die Festnahme eines Dealers, der einen Lieferservice für Drogen angeboten hatte und sich dabei auf frischer Tat ertappen ließ, die große Ausnahme. Die Anonymität des Internets bzw. der sozialen Medien und die dort geschaffenen elektronischen Wege machten es Kriminellen „immer leichter, an uns vorbeizuoperieren“, beklagt ein Polizei-Insider.
Und so funktioniert die Masche: Dealer hinterlegen ihre Kontaktdaten, über die sie via Messenger wie WhatsApp, Instagram oder Telegram zu erreichen sind. Dort werden potentielle Kunden über einen Link in die „Shops“ weitergeleitet und können sich ihren Einkauf auf Wunsch dann sogar nach Hause liefern lassen. An dieser Stelle verliert sich die Spur der Dealer – und enden in der Regel auch die Möglichkeiten der Justiz, die Kriminellen dingfest machen zu können.
Verstörend wirken solche Gesetze zum Täterschutz vor allem im Vergleich mit dem Vorgehen gegen meistens völlig unbescholtene Bürger, deren einziges „Verbrechen“ oft einzig und allein darin besteht, eine politisch womöglich nicht ganz korrekte Meinung zu haben und diese – wenn es richtig dumm läuft – auch noch öffentlich kundzutun. Dann müssen Publizisten wie zuletzt Norbert Bolz oder gerne auch einfache Rentner mit drakonischen Maßnahmen bis hin zu Hausdurchsuchungen im Morgengrauen rechnen. Hier sind die Maßstäbe des Rechtsstaats ganz offensichtlich gewaltig ins Rutschen geraten.
Dazu kommt eine Politik, die zu diesem Themenkomplex geradezu fatale Signale aussendet. Zu sehen etwa am Beispiel der gescheiterten Ampel-Koalition, die sich mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an der Spitze vehement für eine Liberalisierung bzw. „Entkriminalisierung“ vermeintlich „weicher“ Drogen wie Cannabis einsetzte – und ein entsprechendes Gesetz allen Widerständen und Warnungen zum Trotz durch den Bundestag boxte.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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