Durchsuchung wegen „falscher“ Musik – Polizei verweigert Auskunft Presseanfrage zu fragwürdiger Aktion ignoriert

Russischen Freunden und Bekannten gegenüber habe ich früher immer die Polizei und die Staatsanwaltschaft in Deutschland gelobt und deren Pressearbeit: „Da bekommt man so gut wie immer sofort und spätestens am gleichen Tag noch eine Antwort“, erzählte ich denen. Und entsprach genau meiner Erfahrung, die ich als Journalist in Deutschland gemacht habe – und die in krassem Kontrast stand zu dem, was ich in Russland erlebte. Im schlimmsten Fall kam immer umgehend die Antwort, dass man noch etwas Zeit brauche und um Geduld bitte. Aber dass sich die Polizei oder die Staatsanwaltschaft nicht umgehend zurückmeldet und reagiert – das war undenkbar.

Heute ist davon nichts mehr übrig. Deutschland hat sich bis zur Unkenntlichkeit verändert. Sehr vieles, was ich in Sachen Staat, Behörden und Medien früher in Moskau als dortige Unsitte ansah, ist inzwischen auch hierzulande Alltag.

Den zweiten Tag antwortet die Polizei von Magdeburg nicht auf meine Presseanfrage vom Mittwochmittag zu ihrem Einsatz wegen der „falschen Musik“ gegen zwei Auto-Insassen (siehe mein PS unter meinem Artikel „Verbotene Lieder – selbst im eigenen Auto„). Ich halte so ein Schweigen einer Behörde für eine Dreistigkeit. Und finde: Sie verletzt damit ihre Pflichten.

Auch an die Staatsanwaltschaft habe ich fast zeitgleich eine fast identische Anfrage gerichtet.

Auch die hüllt sich an in Schweigen.

War die Anfrage zu heikel?

Gerne gebe ich sie hier wieder:

Einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ zufolge kam es zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein Passant die Polizei verständigte, dass in Magdeburg zwei Insassen eines Autos zu Gigi D’Agostinos Pop-Hit „L’amour toujours“ „Ausländer raus“ gesungen haben. Das Blatt nennt das eine „ausländerfeindliche Tat“ – und berichtet, Sie hätten die Insassen durchsucht und ihre Handys beschlagnahmt. Zudem liefen nun Ermittlungen.

Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Parolen wie ‘Ausländer raus‘ nicht per se als strafbar. Dies entschied schon 1984 der Bundesgerichtshof. Auch die das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2010, dass „Ausländer raus“ allein nicht strafbar ist.

Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage der oben aufgeführte Einsatz erfolgte – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die beiden Männer in ihrem Privatauto sangen. Warum erfolgte der Polizeieinsatz trotz der gegenläufigen höchstrichterlichen Rechtsprechung?

Ich weiß nicht, was schockierender ist.

Dass die Polizei einfach in die Privatsphäre von Menschen eindringt und diese wie Kriminelle behandelt, weil jemand denunzierte, dass sie vermeintlich verbotene Worte singen.

Dass sie dabei offenbar die höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert und sich lieber an der rot-grünen Hexenjagd-Atmosphäre in Deutschland orientiert.

Oder dass sie Nachfragen dazu einfach ignoriert. Obwohl in Paragraph 4 des Pressegesetzes von Sachsen-Anhalt ganz klar und unmissverständlich steht: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“ Da steht explizit nicht, dass die Behörden nur Vertretern der regierungstreuen Presse Rede und Antwort stehen müssen.

So oder so: Wir leben in finsteren Zeiten. Die uns zynisch als „bunt“ verkauft werden.

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