Von Daniel Weinmann
Wer durch die Corona-Impfung gesundheitlich beeinträchtigt ist, hat hierzulande einen schweren Stand. Zwar deckt das Infektionsschutzgesetz die Kollateralschäden der einst als Heilsbringer verbrämten mRNA-Injektionen in Form einer Versorgung im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes ab. Dazu zählen beispielsweise Kosten für eine Heilbehandlung, eine Beschädigtenrente, ein besonderes Krankengeld, Bestattungsgeld oder auch eine Hinterbliebenenrente.
Doch bisher sind fast alle Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens von den Behörden abgelehnt worden. Die wenigen Betroffenen, die eine Anerkennung erhalten haben, bekommen nur einige Hundert Euro im Monat Versorgungsrente, wie Recherchen von „Plusminus“ im April ergaben – von knapp 6.500 Anträgen waren es zu diesem Zeitpunkt weniger als fünf Prozent.
Die Schweiz, die kürzlich durch die Empfehlung neuerlicher Covid-19-Impfungen mit mRNA-Vakzinen seitens des Bundesamts für Gesundheit und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen für Schlagzeilen sorgte (wir berichteten), zeigt nun zumindest im Kanton Bern ein wenig Verständnis für Impfgeschädigte.
»Die Leute haben ein Recht darauf, dass man sie anhört und dass man ihnen hilft«
Wie der „Blick“ unter Bezug auf die Schweizer Nachrichtenagentur SDA berichtet, soll die Berner Kantonsregierung künftig die medizinische Versorgung von Impfgeschädigten garantieren. Das verlangt mit dem „Grossen Rat“ das Parlament des Kantons Bern und damit dessen gesetzgebende Behörde. Der Regierungsrat als oberste vollziehende und verwaltende Behörde wollte die Forderung hingegen lieber als erfüllt abschreiben lassen.
Hierzulande undenkbar: Impfnebenwirkungen seien eine Tatsache, auch wenn viele nicht darüber reden wollten, betonte die Mitte-Politikerin Sibyl Eigenmann. Man dürfe das Problem nicht kleinreden. Auch die Vertreter anderer Parteien schlossen sich an. „Die Leute haben ein Recht darauf, dass man sie anhört und dass man ihnen hilft“, meinte etwa der Grünliberale Hannes Zaugg-Graf, während SVP (Schweizerische Volkspartei)-Mann Reto Zbinden den Kanton in der Verantwortung sieht, da dieser die Bevölkerung sehr zur Impfung ermuntert habe.
Als wäre dies nicht des Gutmenschentums genug, sprach sich das Parlament mit 145 zu 1 Stimmen zudem dafür aus, eine kantonale Anlaufstelle für Impfgeschädigte und ihre Angehörigen zu schaffen. Sie soll die Betroffenen auch bei der Beantragung von Versicherungs- und Entschädigungsleistungen unterstützen.
»Befremdend, von Wiedergutmachung zu sprechen«
Gleichwohl hat das Verständnis für Impfgeschädigte auch im Kanton Bern seine Grenzen. Eine Wiedergutmachung hat der Rat laut „Blick“ mit 136 zu 13 Stimmen abgelehnt. Man wolle aus finanzpolitischen Gründen keine „Sonderkässeli“, hieß es. Zudem sei es befremdend, von einer Wiedergutmachung zu sprechen. Dies würde ja ein schuldhaftes Verhalten des Kantons voraussetzen.
Auch wenn sich der Kanton in dieser Hinsicht ebenso billig aus der Affäre zieht wie die Protagonisten der deutschen Corona-Politik, täte Berlin gut daran, die Hürden bei der Anerkennung von Impfschäden zu senken. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach forderte zwar bereits im März effektheischend die Beteiligung der Vakzin-Hersteller an den staatlichen Entschädigungszahlungen für Betroffene. Doch was ist seither geschehen? Nichts!
Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!
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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
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