Von reitschuster.de
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Gesetzgeber im Dezember 2021 dazu verpflichtet, die bis dato bestehenden Regelungen zur pandemiebedingten Triage in Krankenhäusern und insbesondere auf Intensivstationen zu überarbeiten. Hintergrund dieses Beschlusses aus Karlsruhe waren Klagen mehrerer Betroffener, die im Falle einer notwendig werdenden Triage eine Benachteiligung aufgrund ihrer Behinderungen oder Vorerkrankungen befürchteten. Bisher galt das Prinzip der Ex-ante-Triage, bei dem zwei Fachärzte darüber entscheiden müssen, welche Patienten behandelt werden und welche nicht, wenn in einem Krankenhaus keine ausreichenden Kapazitäten für alle neu ankommenden Patienten vorhanden sind. Ein Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht jetzt zusätzlich die Möglichkeit der Ex-post-Triage vor, bei der eine bereits begonnene Behandlung, zum Beispiel eine Beatmung, abgebrochen werden kann, wenn ein neuer Patient eingeliefert wird, dessen Überlebenschancen von drei Fachärzten als besser eingeschätzt werden. Kritiker sprechen von einem medizinethischen „Tabubruch“ und warnen davor, dass die „Ex-post-Triage“ juristisch als „Totschlag“ bewertet werden könnte.
Diskussionen über mögliche Triagen in einzelnen Krankenhäusern waren erstmals im Winter 2020/21 aufgekommen, als infolge steigender Corona-Zahlen eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems befürchtet wurde. Mit dieser Sorge wurden damals auch der Lockdown und zahlreiche weitere grundrechtseinschränkende Maßnahmen gerechtfertigt. Auch wenn es punktuell und lokal zu vollen Intensivstationen gekommen sein mag und Patienten in umliegende Krankenhäuser verlegt bzw. eingewiesen werden mussten, war die Situation zu keinem Zeitpunkt so ernst, dass Patienten nicht die Hilfe bekommen hätten, die sie jeweils benötigten. Triagen im Zusammenhang mit Corona bezogen sich zumindest in Deutschland daher nicht auf die Frage, welches Leben gerettet werden sollte oder konnte, sondern vielmehr auf die Frage, welcher Patient in einem wohnortnahen Krankenhaus aufgenommen werden konnte und wer im Krankenhaus einer umliegenden Stadt oder in einem anderen Bundesland behandelt wurde. Das musste im Februar 2022 schließlich auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zugeben, als sein Staatssekretär Edgar Franke auf Anfrage von FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki einräumte: „Eine deutschlandweite, regional gleichzeitige Überlastung aller verfügbaren ITS-Kapazitäten, die eine systemische Unterversorgung von intensivpflichtigen COVID-19-Fällen oder deren strategische Verlegung ins Ausland bedeutet hätte, trat nicht ein.“
Ex-post-Triage: Grüne und Juristen reagieren empört auf die Lauterbach-Pläne
Inwieweit die im neuen Gesetzentwurf enthaltene Ex-post-Triage dem Schutz von Patienten mit Behinderungen oder Vorerkrankungen mehr dienen soll als die bisher gültige und vom BVerfG beanstandete Version, ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Diese Einschätzung teilt auch Rechtsanwalt Oliver Tolmein, der die Interessen der Kläger in Karlsruhe vertrat und vom Tagesspiegel wie folgt zitiert wird: „Das ist eine Karikatur des Schutzes vor Benachteiligung, um den es in der Verfassungsbeschwerde ging.“ Die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Grüne) weist neben den rechtlichen Bedenken vor allem auf die ethischen Probleme der Ex-post-Triage hin: „Das hieße, Schwerkranke müssten im Krankenhaus permanent mit der Angst leben, dass die medizinisch notwendigen lebenserhaltenden Maßnahmen zugunsten einer anderen Person beendet werden.“ Zudem sei die Ex-post-Triage „auch juristisch hoch umstritten, da sie vermutlich als Totschlag zu werten wäre.“ Mit einer solchen Regelung sei weder den Patienten und deren Angehörigen geholfen, die in ständiger Ungewissheit leben müssten, noch den Ärzten, die solche Entscheidungen im Zweifelsfall zu treffen hätten.
Insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens dieses aus mehreren Gründen hochumstrittenen Entwurfs ist bemerkenswert. Trotz der Tatsache, dass die von Rüffer geäußerte juristische Beurteilung unter den meisten Strafrechtlern als Konsens gilt, war es ausgerechnet der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der an der Aufnahme der Ex-post-Triage in den Entwurf mitwirkte. Um sich vor den absehbaren rechtlichen Folgen abzusichern, wird in der Begründung zum jetzt vorliegenden Entwurf ausschließlich auf Juristen verwiesen, die eine Ex-post-Triage für zulässig halten. Damit bleibt Lauterbach sich immerhin selbst treu, da er schon in der Vergangenheit mehrfach bewiesen hat, dass er Studien und Expertenmeinungen, die seinen Narrativen nicht entsprechen, sehr gut zu ignorieren weiß. Rüffer spricht ganz offen von einem „Tabubruch“, der auch dadurch nicht besser werde, dass sich mit Lauterbach und Buschmann zwei Minister darauf geeinigt hätten. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung und soll demnächst von den Fraktionen der Ampel beraten werden.
Will Lauterbach mit der Ex-post-Triage neue „Anreize“ für die Impfung schaffen?
Nicht nur der vorprogrammierte Krach in der Ampelkoalition wirft die Frage auf, was Karl Lauterbach mit der Aufnahme der Ex-post-Triage in seinen Gesetzesentwurf bezwecken will. Der Gesundheitsminister betont gerne, dass er Arzt sei, was streng genommen natürlich nicht falsch ist. Jedoch erhielt er seine Approbation erst im Jahr 2010, als er schon längst Abgeordneter im Bundestag war. Im Anschluss an sein Medizinstudium in den 1990er-Jahren hatte Lauterbach die Approbation nicht beantragt. Zu den Voraussetzungen gehörte damals noch ein eineinhalbjähriges Pflichtpraktikum als Arzt, welches Lauterbach nicht absolviert hatte. Ein tatsächlich praktizierender Arzt, der im Laufe seiner Berufskarriere zumindest zeitweise tagtäglich mit Patienten zu tun hat oder hatte, würde wohl kaum auf die Idee kommen, sich und seine Berufskollegen mit einer Ex-post-Triage zu konfrontieren. Selbst ein halbwegs empathischer Laie wird nachempfinden können, wie sich ein gewissenhaft arbeitender Arzt fühlen muss, wenn er dazu gezwungen wird, eine so weitreichende Entscheidung über das Schicksal seiner Patienten zu treffen.
Mindestens ebenso interessant ist jedoch die Frage, weshalb es Lauterbach so wichtig erscheint, das Horror-Szenario einer Ex-post-Triage ausgerechnet zu einem Zeitpunkt an die Wand zu malen, an dem Deutschland weiter denn je davon entfernt ist, dass coronabedingte Triagen tatsächlich nötig werden. Die sogenannte „Omikron-Welle“ verläuft deutlich milder als all ihre Vorgängerinnen und die vom Gesundheitsminister ausgeblendete Mehrheit der Experten geht davon aus, dass Omikron den Eintritt in die endemische Phase des Coronavirus darstellt. Holt Lauterbach dieses Schreckgespenst etwa nur deshalb aus dem Schrank, um damit neue Anreize für eine Corona-Impfung zu schaffen? Man braucht wirklich nicht sehr viel Fantasie, um sich vorstellen zu können, dass im Falle eines Falles bei der durch Fachärzte zu treffenden Abwägung der Überlebenschancen von mehreren Patienten auch deren jeweiliger Impfstatus eine mehr oder weniger große Rolle spielen könnte.
Nach heftiger Kritik: Lauterbach rudert zurück
Nach dem Sturm der Entrüstung, der nach den Triage-Plänen aufgekommen war, ruderte Lauterbach am gestrigen Montag nun zurück. Der von seinem Ministerium noch vorzulegende Gesetzesentwurf werde keine Ex-post-Triage-Regelung enthalten, weil er diese für „ethisch nicht vertretbar“ halte, so der Gesundheitsminister. Lauterbach machte außerdem deutlich, dass er eine Ex-ante-Triage nur „unter hohen Auflagen“ für vorstellbar hält. Er bestätigte insbesondere, dass „Triage-Entscheidungen in dieser Pandemie in Deutschland zwar eine reelle Gefahr waren, aber nie Alltag“. Es sei gelungen, „alle Kranken gut zu versorgen“.
Bild: ShutterstockText: reitschuster.de
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