Gericht: Schwarz ist Weiß – und die Öffentlich-Rechtlichen sind ausgewogen Unsere Justiz erklärt das Offensichtliche für nicht existent

Im Mittelalter wollte uns die Kirche weismachen, dass sich die Sonne um die Erde dreht. Heute wollen uns Politik, Medien und nun auch die Justiz weismachen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausgewogen sein soll.

Die Nachricht haben Sie vielleicht schon gelesen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Dienstag im idyllischen Mannheim eine Klage zurückgewiesen, die geltend machte, die Anstalten würden einseitig zugunsten linker Parteien und „progressiver Positionen“ berichten – so jedenfalls wird die neojakobinische Ideologie selbst in einst konservativen Medien wie der „Welt“ pflichtschuldig zurechtgebogen.

Hätte das Gericht das Offensichtliche anerkannt, hätte es den Klägern recht geben und den Zwangsbeitrag für ungültig erklären müssen – weil der voraussetzt, dass die Anstalten den gesetzlichen Auftrag zur Ausgeglichenheit erfüllen.

Wie quadrierten die Richter den Kreis? Sie sagen im Wesentlichen: Der ÖRR erfüllt seinen Auftrag, weil er viel sendet. Ja, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Quantität als Qualitätsbeweis. Nach dieser Logik erfüllt auch ein Zahnarzt seinen Auftrag, solange er nur genug bohrt – egal, ob Zähne oder Wände.

Es kommt noch dicker: Das Gericht verwies auf die Verantwortung des Gesetzgebers und der Aufsichtsgremien, also zum Beispiel der Rundfunk-, Hörfunk- und Fernsehräte, um über die Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms und die Erfüllung des Auftrags zu wachen. Das ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Es ist so, als würde man behaupten, dass ein Spielkasino absolut fair geführt wird, weil die Aufsicht beim Croupier liegt – und die Gewinne praktischerweise im Haus bleiben. Das Urteil macht die Aufsichtsgremien zum Feigenblatt einer strukturellen Einseitigkeit. Denn die Kontrolleure – Parteien, Verbände etc. – sind ja genau die Profiteure. Der Bock ist der Vorsitzende des Kleingartenvereins – und das wird als Beleg für Kontrolle aufgeführt. Es ist die ultimative Zirkellogik der Macht: Die Aufsicht ist da, also ist alles okay – dass die Aufsicht selbst Teil des Problems ist, wird mit einem juristischen Schulterzucken quittiert.

Was den Vorwurf der Kläger angeht, dass die Anstalten die Grundsätze der Sparsamkeit systematisch verletzten, etwa weil Intendanten und Führungskräfte fürstliche Apanagen beziehen, fanden die Richter offenbar keinen Zirkelsprung mehr – da erklärten sie sich schlicht für nicht zuständig.

Hütchenspieler in Robe

Wenn Sie meinen, damit seien die Absurditäten zu Ende, irren Sie sich. Die Richter widersprachen sich auch noch selbst. Sie äußerten Bedenken, dass die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten teuren Gutachten für eine Einseitigkeit des Programms es faktisch nur Wohlhabenden ermöglicht, zu klagen. Das ist keine Kleinigkeit – das ist ein implizites Eingeständnis, dass der Rechtsweg strukturell versperrt wird. Durch genau die Richter, die in einem Atemzug die Klage trotzdem abweisen. Und nicht mal Revision zulassen. Aus Angst, dass ihr juristisches Hütchenspiel vor einer höheren Instanz keinen Bestand hat?

Sind diese Richter befangen oder blind? Oder beides? Ich weiß es nicht. Aber diese Erklärung wäre wohl auch zu einfach. Es handelt sich eher um systemische Betriebsblindheit: Verwaltungsgerichte sind Teil desselben staatlichen Geflechts wie der ÖRR. Die Rundfunkräte, auf die das Gericht explizit verweist als Aufsicht, sind notorisch mit Parteivertretern besetzt.

Das Gericht verweist also auf eine Aufsicht, die strukturell gar keine unabhängige Aufsicht ist – und nennt das ein funktionierendes System.

Das Gericht argumentiert auf einer abstrakten Systemebene – Angebot vorhanden, Auftrag formal erfüllt – während die gelebte Realität von Millionen Zuschauern eine völlig andere ist. Und diese Realität ist inzwischen empirisch untermauert, nicht nur gefühlt: Das Reuters Institute an der Oxford University – also das Gegenteil einer „rechten“ Denkfabrik – hat in seinen regelmäßigen Studien dokumentiert, wie dramatisch das Vertrauen der Deutschen in den ÖRR gesunken ist. ARD und ZDF haben massive Glaubwürdigkeitsprobleme quer durch die Bevölkerung, nicht nur bei AfD-Wählern.

Das Gericht ignoriert das vollständig. Stattdessen: „Die Rundfunkräte passen auf.“ Die Rundfunkräte, in denen CDU, SPD, Grüne und diverse gesellschaftliche Großorganisationen sitzen und sich die Kontrolle gemütlich aufteilen. Das ist kein Aufsichtsgremium, das ist ein staatliches Versorgungswerk.

Das eigentliche Strukturproblem: Der ÖRR wird von Leuten gemacht, kontrolliert von Leuten, und jetzt auch noch gerichtlich verteidigt von Leuten – die alle aus demselben sozialen Milieu stammen, dieselben Universitäten, dieselben Stadtteile, dieselben Dinner-Partys. Das ist keine Verschwörung, das ist intellektuelle Inzucht. Wer nur mit Gleichgesinnten spricht, hält sein Weltbild irgendwann für Naturgesetz. Die Echokammer produziert keine bösen Absichten – sie produziert aufrichtige Blindheit.

Keine Spur von Selbstkritik

Und wer die Blase von außen ansticht, wird nicht widerlegt – er wird exkommuniziert. Kritiker landen nicht in der Talkshow, sondern auf der Schwarzen Liste. Wer unbequeme Fragen stellt, bekommt keine Antworten, sondern einen Platzverweis und ein Label: rechts, populistisch, nicht satisfaktionsfähig. Aber das ist nur die Oberfläche. Darunter liegt etwas Tieferes, Beunruhigenderes: echte Überzeugung. Diese Leute glauben nicht, dass sie zensieren – sie glauben, dass sie schützen. Den mündigen Bürger, der leider nicht mündig genug ist, um gewisse Meinungen unbeschädigt zu konsumieren. Den Zuschauer, dem man bestimmte Positionen schlicht nicht zumuten kann, weil sie – gefährlich sind. Wer das Falsche denkt, soll es wenigstens nicht im Fernsehen bestätigt bekommen. Der ÖRR als Erzieher der Nation, als selbsternannter Hüter der einzig richtigen Wahrheit. Das Mittelalter lässt grüßen – damals hieß es Häresie, heute heißt es Desinformation. Die Inquisition trägt jetzt Sendebewusstsein statt Kutte.

Ausgewogenheit setzt voraus, dass man überhaupt merkt, wenn man einseitig ist. Wer sein Weltbild für Normalzustand hält, sieht keine Schlagseite – und wer keine Schlagseite sieht, kann auch keine einräumen. So schließt sich der Kreis: Das System ist nicht (nur) korrupt. Es ist, was fast schlimmer ist – es ist von sich selbst überzeugt bis zur absoluten Blindheit. Es ist der zur Sendung gewordene Moral-Größenwahn.

Der Kläger muss ein teures Gutachten bezahlen. Der Beitragszahler zahlt zwangsweise. Das System prüft sich selbst. Und das Gericht findet das verfassungskonform.

Kafka hätte es nicht besser konstruieren können.

PS: Der ÖRR wird zwangsfinanziert. Ich nicht. Wenn Sie diese Ungerechtigkeit lindern wollen – hier entlang bitte. Danke!

PPS: Mein aktuelles Video: Haltungs-Creme für 2,99 € – und draußen verfällt die Stadt: Live aus dem Irrenhaus Berlin

PPPS: Lesen Sie hier, wie der WDR Gebührengelder missbraucht, um freie Journalisten wie mich zur Fahndung auszuschreiben.

Bild: Symbolbild/Ki-generiert/Gemini